Wer als Privatkunde ein Auto least, sollte sich bei der Rückgabe des Wagens an das Leasingunternehmen auf einiges gefasst machen, sagt Kurt Reinking, auf Autorecht spezialisierter Jurist und Autor. Wird das Leasingauto abgegeben, wird manch Händler nämlich kleinlich und verlangt für die Beseitigung normaler Gebrauchsspuren hohe Reparaturkosten: Ob Steinschläge, abgenutzte Reifen oder winzige Schrammen – viele Leasinggeber versuchen am Ende der Vertragszeit, Bagatellschäden dem Kunden in Rechnung zu stellen.
"In dieser Situation versuchen die Händler die Autos schlecht zu reden – um es mal ganz einfach zu sagen: Jeder Kratzer wird vergoldet."
Der Hintergrund: Weil die Restwerte von Leasingfahrzeugen stark gesunken sind, müssen die Händler hohe Verluste hinnehmen und versuchen, diese auf den Kunden abzuwälzen. Beim Privatleasing kommt das dicke Ende oft zum Schluss, sagt auch Sabine Schattenkirchner vom ADAC. Die Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz bekommt fast täglich Anfragen und Beschwerden verunsicherter Leasingkunden, die überraschend mehrere Tausend Euro Reparaturkosten zahlen sollen.
"Es geht zu wie auf dem Basar, es wird wirklich geschachert um diese Nachzahlungen, weil es an verbindlichen Kriterien für diese Rückgabe einfach fehlt."
Laut Paragraf 558 BGB haftet ein Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung des Fahrzeugs. Doch was gilt als "übermäßig"? Wie tief dürfen Kratzer sein, wie groß Steinschläge? Wie viele Beulen gelten als normal bei einem 24 oder 36 Monate alten Auto? Anders als im Großkundengeschäft, wo es klare Vereinbarungen gibt, sind die Anforderungen an den Zustand eines Fahrzeugs im Privatkundengeschäft in der Regel nicht transparent und nicht nachvollziehbar, kritisiert Rechtsanwalt Reinking.
"Da steht ganz einfach nur drin, das Auto muss einem dem Alter und der Fahrnutzung entsprechenden Abnutzungszustand aufweisen und darf keine Mängel und Schäden haben und es muss verkehrs- und betriebssicher sein, so heißt es da. Es fehlt ein Vergleichsbild, das sich der Kunde vor Augen führen kann, um zu sagen, so müsste mein Auto aussehen."
Hinzu kommt, dass die Leasingunternehmen den Kunden in der Regel nicht die Chance geben, die Mängel in einer Werkstatt nach Wahl selbst reparieren zu lassen. Wer sich vor Nachzahlungen schützen will, sollte vor der Abgabe des Fahrzeugs ein paar hundert Euro in eine Autoaufbereitung investieren, rät der Jurist. Bei strittigen Verhandlungen könne auch hilfreich sein, ein Anschlussgeschäft in den Raum zu stellen, in solchen Fällen zeigten sich Leasingunternehmen oft kulant.
"Ansonsten macht es durchaus Sinn, das Fahrzeug auch vorher einmal einem anderen Händler oder einem Sachverständigen vorzustellen und zu sagen: Mensch, wie schätzt Du dieses Fahrzeug ein, ist es denn gut gepflegt? Oder mit welcher Summe muss ich denn rechnen? Man kann auch zu einer Prüforganisation fahren und sich ein Gutachten erstellen lassen – dann habe ich schon mal eine bessere Verhandlungsbasis, wenn der Händler mit erhöhten Nachzahlungsforderungen kommt."
Wer in diesen Fällen keine starken Nerven und Verhandlungsgeschick beweist, bleibt auf einer hohen Rechnung sitzen oder muss den Streit vor Gericht klären. Im Sinne des Verbraucherschutzes müssen strukturelle Veränderungen her, fordern die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar. Der ADAC wünscht sich die Einrichtung von Schiedsstellen oder neutrale Rückgabestationen. Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstages pocht auf verbindliche Vereinbarungen.
"Ich denke, dass sich die Verbraucherverbände und die Leasingfirmen mal zusammensetzen sollten und einen Kanon aufstellen - dabei werden wir auch sicher behilflich sein vom Verkehrsgerichtstag – um zu sagen, was sind generelle Mängel, die Abnutzung sind und was sind Mängel, für die wird Ersatz geleistet werden. Dass es geht, zeigt übrigens der gewerbliche Leasingbereich, warum soll das beim Privatleasing nicht gehen?"
"In dieser Situation versuchen die Händler die Autos schlecht zu reden – um es mal ganz einfach zu sagen: Jeder Kratzer wird vergoldet."
Der Hintergrund: Weil die Restwerte von Leasingfahrzeugen stark gesunken sind, müssen die Händler hohe Verluste hinnehmen und versuchen, diese auf den Kunden abzuwälzen. Beim Privatleasing kommt das dicke Ende oft zum Schluss, sagt auch Sabine Schattenkirchner vom ADAC. Die Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz bekommt fast täglich Anfragen und Beschwerden verunsicherter Leasingkunden, die überraschend mehrere Tausend Euro Reparaturkosten zahlen sollen.
"Es geht zu wie auf dem Basar, es wird wirklich geschachert um diese Nachzahlungen, weil es an verbindlichen Kriterien für diese Rückgabe einfach fehlt."
Laut Paragraf 558 BGB haftet ein Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung des Fahrzeugs. Doch was gilt als "übermäßig"? Wie tief dürfen Kratzer sein, wie groß Steinschläge? Wie viele Beulen gelten als normal bei einem 24 oder 36 Monate alten Auto? Anders als im Großkundengeschäft, wo es klare Vereinbarungen gibt, sind die Anforderungen an den Zustand eines Fahrzeugs im Privatkundengeschäft in der Regel nicht transparent und nicht nachvollziehbar, kritisiert Rechtsanwalt Reinking.
"Da steht ganz einfach nur drin, das Auto muss einem dem Alter und der Fahrnutzung entsprechenden Abnutzungszustand aufweisen und darf keine Mängel und Schäden haben und es muss verkehrs- und betriebssicher sein, so heißt es da. Es fehlt ein Vergleichsbild, das sich der Kunde vor Augen führen kann, um zu sagen, so müsste mein Auto aussehen."
Hinzu kommt, dass die Leasingunternehmen den Kunden in der Regel nicht die Chance geben, die Mängel in einer Werkstatt nach Wahl selbst reparieren zu lassen. Wer sich vor Nachzahlungen schützen will, sollte vor der Abgabe des Fahrzeugs ein paar hundert Euro in eine Autoaufbereitung investieren, rät der Jurist. Bei strittigen Verhandlungen könne auch hilfreich sein, ein Anschlussgeschäft in den Raum zu stellen, in solchen Fällen zeigten sich Leasingunternehmen oft kulant.
"Ansonsten macht es durchaus Sinn, das Fahrzeug auch vorher einmal einem anderen Händler oder einem Sachverständigen vorzustellen und zu sagen: Mensch, wie schätzt Du dieses Fahrzeug ein, ist es denn gut gepflegt? Oder mit welcher Summe muss ich denn rechnen? Man kann auch zu einer Prüforganisation fahren und sich ein Gutachten erstellen lassen – dann habe ich schon mal eine bessere Verhandlungsbasis, wenn der Händler mit erhöhten Nachzahlungsforderungen kommt."
Wer in diesen Fällen keine starken Nerven und Verhandlungsgeschick beweist, bleibt auf einer hohen Rechnung sitzen oder muss den Streit vor Gericht klären. Im Sinne des Verbraucherschutzes müssen strukturelle Veränderungen her, fordern die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar. Der ADAC wünscht sich die Einrichtung von Schiedsstellen oder neutrale Rückgabestationen. Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstages pocht auf verbindliche Vereinbarungen.
"Ich denke, dass sich die Verbraucherverbände und die Leasingfirmen mal zusammensetzen sollten und einen Kanon aufstellen - dabei werden wir auch sicher behilflich sein vom Verkehrsgerichtstag – um zu sagen, was sind generelle Mängel, die Abnutzung sind und was sind Mängel, für die wird Ersatz geleistet werden. Dass es geht, zeigt übrigens der gewerbliche Leasingbereich, warum soll das beim Privatleasing nicht gehen?"