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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird zehn Jahre alt

Seit 1991 gab es das Stromeinspeisungsgesetz. Danach waren die örtlichen Energieversorger verpflichtet, bis zu fünf Prozent ihrer Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien, also Strom aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft zum Beispiel, abzunehmen. Sowohl diese Mengenbegrenzung als auch der damals immer wieder neu berechnete Abnahmepreis wurden im Februar 2000 abgeschafft, als der Bundestag das EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz beschloss, eine Weiterentwicklung des Gesetzes von 1991.

Von Dieter Nürnberger |
    Anfang April trat das EEG in Kraft, also vor fast genau zehn Jahren. Dieses zehnjährige Jubiläum wird überwiegend heute zum Anlass genommen, um Bilanz zu ziehen, aber auch, um durchaus kontrovers über weitere Entwicklungen zu diskutieren.

    Welche Zukunft die erneuerbaren Energien haben, vor allem mit Blick auf die Konkurrenz, also auf die geplante deutliche Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke - an dieser Frage scheiden sich derzeit die Geister. Es gibt hierbei zwei Positionen: zum einen viele Umweltverbände, die da sagen, dass eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke in Deutschland negative Auswirkungen auf die weitere Entwicklung erneuerbarer Energien haben werde. In diesem Zusammenhang kritisieren derzeit ja auch viele Kommunen, die Geld in eine dezentrale Energieversorgungsstruktur gesteckt haben, die Bundesregierung. Es ist somit auch ein Streit klein gegen groß - denn die Kernkraftwerke werden von den 4 großen Energieanbietern in Deutschland betrieben. Auf der anderen Seite gibt es jene, die sagen, der derzeitige Erfolg des Ausbaus der erneuerbaren Energien sei bisher ja auch trotz der Kernkraftwerke in einem rasanten Tempo vorangekommen. Dazu zählt beispielsweise Claudia Kemfert, sie ist Energieexpertin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Sie sagt, dass eher die Kohlekraftwerke unvereinbar mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien seien.

    "In den nächsten zehn Jahren geht aus Altersgründen circa die Hälfte aller Kohlekraftwerke vom Netz. Die braucht man nicht wieder bauen. Denn wenn wir erneuerbare Energien ausbauen wollen, das hat sich Deutschland hat vorgenommen, dann brauchen wir keine neuen Kohlekraftwerke. Die Kernenergie kann man nutzen - für den Zeitraum, für den es nötig ist."

    Diese Diskussion wird auf jeden Fall weitergehen, mindestens bis zum Herbst, denn dann will die Bundesregierung ja endlich ihr angekündigtes Energiekonzept vorlegen.

    Zehn Jahre EEG - das wird derzeit auf sehr vielen Veranstaltungen in Deutschland gewürdigt. Und grundsätzlich ist die Bilanz bei den meisten Experten auch positiv. Der Bundesumweltminister Norbert Röttgen betont stets den rasanten Ausbau in den vergangenen Jahren auf nunmehr rund 16 Prozent Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung. Rund 300.000 Arbeitsplätze seien entstanden. Und nicht zu vernachlässigen ist auch der Klimaeffekt - konkret: die Einsparung an CO2-Emissionen. Claudia Kemfert.

    "55 Millionen Tonnen CO2 hat man damit schon vermieden. Das Bundesumweltministerium rechnet und weist dies ja auch regelmäßig aus. Insofern kann man sicher davon ausgehen, dass das EEG ein wirksames Klimaschutzinstrument ist."

    Auf jeden Fall hat das Gesetz einen Boom bei den sauberen Technologien ausgelöst. Somit habe damals die rot-grüne Bundesregierung auf das richtige Pferd gesetzt, sagt Holger Krawinkel, er ist Energieexperte bei Bundesverband der Verbraucherzentralen.

    "Es gibt ja immer noch Forscher, die davon ausgehen, dass man dies vollständig dem CO2-Emissionshandel überlassen könnte. Es gab ja auch Ansätze - es wurde in Großbritannien so eingeführt, hat aber letztendlich deutlich ungünstigere Ergebnisse geliefert. Weil die geringere Investitionssicherheit sich dadurch ausgedrückt hat, dass dort dann Risikoprämien notwendig waren. Konkret: Die Kosten für die erneuerbaren Energien waren höher gewesen."

    Den Ausbau der regenerativen Energien muss der Stromkunde ja über eine Umlage mitfinanzieren. Und somit gab es fast selbstverständlich auch immer Kritik an der jeweiligen Kostenentwicklung. Deutlich sichtbar wurde dies anhand der Entwicklung der Solarförderung. Hier sind zwar zusätzliche Einsparungen vorgesehen, doch Holger Krawinkel vom vzbv sagt, diese seien noch nicht ausreichend. Er empfiehlt, bei der Solarförderung genauer hinzuschauen.

    "Die Solarförderung ist auch mit Blick auf die CO2-Minderungeseffekte und auch die Minderungskosten kritisch zu sehen. Hier schneidet sie deutlich schlechter ab als etwa die Windenergie. Wir werden in diesem Jahr hier auch einen Zubau von möglicherweise rund acht Gigawatt haben. Dies wird die Kostenbelastung für die Verbraucher deutlich nach oben treiben. Unsere Berechnungen zeigen, dass dann - einschließlich Mehrwertsteuer - die EEG-Umlage über vier Cent betragen kann. Im Einzelfall könnte dies eine Strompreissteigerung von zehn Prozent bedeuten."

    Für die Zukunft sehen die meisten Experten generell keinen Korrekturbedarf in den Grundzügen des EEGs. Anpassungsmöglichkeiten finanzieller und auch inhaltlicher Art sehe das Gesetz ohnehin vor.

    Und vor allem inhaltlich ist auch stets einiges in Bewegung. So hat erst gestern die CDU in Niedersachsen vorgeschlagen, künftig vermehrt Miniwind-Kraftanlagen zu fördern. Auch solche Anpassungen wären bei der anstehenden nächsten Reform möglich. Es ist somit ein recht flexibles Gesetzeskonstrukt namens EEG vor zehn Jahren entstanden.