Mittwoch, 08. Mai 2024

"Heizungsgesetz"
Das ist laut Ampelkompromiss geplant

Nach langem Streit hat sich die Ampelkoalition doch noch zu einem Kompromiss beim Heizungsgesetz durchringen können. Das Vorhaben soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Folgende Details sind bisher bekannt.

14.06.2023
    Die Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus.
    Im Streit um das Heizungsgesetz gibt es nun eine Einigung. (picture alliance / Frank May)

    Welche Vorgaben sind nun geplant?

    Das neue Gebäudeenergiegesetz soll wie bisher geplant bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Verpflichtend sind die Vorgaben zunächst allerdings nur für Neubauten. Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
    Für neue Heizungen im Gebäudebestand ist eine "sogenannte Entscheidungszeit" vorgesehen, bis die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Das wird nach Angaben von FDP-Fraktionschef Dürr "ab etwa 2028" der Fall sein. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass Hauseigentümer beim Heizungstausch die Optionen abwägen können - etwa ob sie auf eine Wärmepumpe umsteigen oder sie sich stattdessen an ein Fernwärmenetz anschließen können oder eine gasbetriebene Heizung einbauen, die auf Wasserstoff umrüstbar ist.
    Es müssen keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden. Defekte Heizungen dürfen repariert werden.

    Welche Ausnahmen gibt es?

    Gasheizungen dürfen der Einigung zufolge ab dem nächsten Jahr auch in Neubauten noch eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen. Die neuen Regeln gelten vollumfänglich also zunächst lediglich für neue Gebäude in Neubaugebieten.
    Und auch wenn eine Wärmeplanung vorliegt und dementsprechend auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Gebäude im Bestand die neuen Regeln gelten, können unter Umständen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Dafür muss neben der theoretischen Umrüstbarkeit der Heizung auf Wasserstoff oder Biogas ein Plan für ein "klimaneutrales Gasnetz" vorliegen.
    Auch können Gasheizungen eingebaut werden, die mit "Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden". Ursprünglich war die Ausnahme für den Einbau einer umrüstbaren Gasheizung nur vorgesehen, wenn ein verpflichtender Plan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes zur Versorgung der Heizung vorliegt.
    Ausnahmeregelungen gibt es außerdem etwa für hoch betagte Hauseigentümer, die im Eigenheim wohnen, für Sozialhilfeempfänger, oder wenn die Umstellung in einem Gebäude technisch und ökonomisch keinen Sinn macht.

    Welche Möglichkeiten gibt es zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels?

    In Ballungsräumen sollen die Fernwärmenetze stark ausgebaut werden, um mehr Häuser daran anschließen zu können. Damit dies auch tatsächlich klimaneutral ist, sollen die Fernwärmenetze, die bislang hauptsächlich mit fossiler Energie betrieben werden, ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
    Außerdem sind elektrische Wärmepumpen oder auch Solarthermiesysteme möglich, bei denen Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt wird. Stromdirektheizungen kommen für sehr gut gedämmte Gebäude infrage. Auch Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen.
    Die Wärmeleistung von Holzkaminen oder Pelletheizungen kann uneingeschränkt auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet werden. Wegen der begrenzten Verfügbarkeit der Brennstoffe sollte dies der ursprünglichen Koalitionseinigung zufolge nur im Bestand möglich sein, nicht jedoch in Neubauten. Diese Einschränkung wurde nun mit der Fraktionseinigung gekippt.

    Wie sieht es mit der Förderung aus?

    Die genaue Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen bleibt auch nach dem Koalitionskompromiss zum Gebäudeenergiegesetz offen. Aktuell gebe es eine Förderung von 30 Prozent für alle Käufer und von 50 Prozent für die Bezieher unterer Einkommen, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Dröge. Das seien im Jahr rund 1,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Hier könne es aber noch Änderungen geben.
    Die konkreten Details müssten jetzt die Berichterstatter erarbeiten. Aber es gebe den klaren Willen aller drei Ampelpartner, dass man hier über die Förderprogramme der Bundesregierung hinaus einen weiteren Schritt machen wolle, sagte die Grünen-Politikerin. Berichterstatter werden die Fachleute genannt, die für bestimmte Themen in den Arbeitsgruppen ihrer Fraktionen zuständig sind.

    Wie ist der parlamentarische Zeitplan?

    Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Woche im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt werden. Es handelt sich dabei um die erste Lesung, ein Gesetzesbeschluss erfolgt erst später mit der dritten Lesung. Bis dahin kann das Gesetz inhaltlich noch verändert werden.
    Dröge äußerte die Hoffnung, dass auch der Bundesrat das Gesetz schon am 7. Juli abschließend beraten kann. Dafür wäre eine Fristverkürzung im Bundestag nötig, für die die Zustimmung der Unions-Fraktion nötig ist.
    Diese Nachricht wurde am 14.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.