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Das Kompetenzgerangel geht weiter

Hessen geht es ums Prinzip. Nicht gegen den Bologna-Prozess selbst wolle man vorgehen, das betonten heute Staatskanzleichef Stefan Grüttner und Wissenschaftsminister Udo Corts auf einer Pressekonferenz. Sondern gegen die Finanzspritze des Bundes in Bereichen, die Sache der Länder seien. Stefan Grüttner:

Von Gudula Geuther | 22.02.2005
    Die Ausgestaltung – und das ist das Entscheidende – der Studiengänge an den Universitäten und Fachhochschulen ist ausschließlich deren eigene und zugleich Sache des Landes. Bei den Fördermaßnahmen des Bundes – beziehnungsweise hier den geplanten Maßnahmen - liegt eine gesetzliche Ermächtigung oder gar ein Gesetzesauftrag überhaupt nicht zu Grunde.

    Bundesbildungsministerin Bulmahn bediene sich der Hochschulrektorenkonferenz, um über den Umweg der Finanzierung mit einem faulen Köder selbst Einfluss auszuüben. Zum ersten mal soll nun festgestellt werden, dass ohne Bundes-Kompetenz auch solche Finanzierungshilfen nicht erlaubt sind es sei denn, sie sind mit den Ländern abgesprochen.

    Es wäre ein grober Irrtum, zu glauben, wenn der Bund Mittel vergebe, komme es nicht darauf an, welche Zwecke er damit verfolge und welche Aufgaben er wahrnehme. Auch ein unstreitig guter Zweck billigt unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung nicht jedes Verfahren.

    Einfluss werde auf den Zeitplan der Umstellung ausgeübt. Wissenschaftsminister Udo Corts:

    Sie sagen: Wir geben Unterstützung von einzelnen Mitarbeitern um den Bologna-Prozess zu beschleunigen. Und setzen eine Zahl von 2007/ 2008 an. Diese Zahl ist gar nicht notwendig. Ganz ausdrücklich sagt der Bologna-Prozess: Bis 2010. Da gibt es viele Gründe – von der Akkreditierung usw. – dass das gar nicht umsetzbar ist.

    Wie eine mögliche inhaltliche Einflussnahme aussehen könne, lässt sich dagegen noch nicht absehen. In jedem Fall sei es aber ein Verlust der Autonomie für die Hochschule, so Corts.

    Wenn jetzt ein Mensch über die HRK da hin geschickt wird, würde es bedeuten, dass sie Einfluss nehmen wollen, weil ich kann mir nicht vorstellen, dass sie irgend welche organisatorischen Sachen regeln wollen. Und das möchten wir nicht, und es widerspricht auch unseren Vorstellungen von der Selbständigkeit der Hochschulen.

    Und das gelte auch, wenn die Hochschulen selbst an dem Programm teilnehmen wollten, sagte ... mit Bezug auf Erklärungen von hessischen Hochschulpräsidenten, die die Klage kritisiert hatten. Für den Unmut habe er gleichwohl Verständnis.

    In Hessen soll nur an der Fachhochschule Frankfurt eine Beraterstelle mit Bundesmitteln finanziert werden. Der Wiesbadener FH-Präsident Clemens Klockner etwa hatte aber damit gerechnet, dass die in Frankfurt gemachten Erfahrungen auch an andere Hochschulen weitergegeben würden.

    Auch SPD und Grüne im Landtag kritisieren die Klage. Der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Stefan Siebel wünscht sich keine Landesfinanzierung für den Umstellungsprozess:

    Wir haben in Hessen nicht die Mittel in dem Umfang, wie wir uns das vielleicht wünschen. Und wenn es vom Bund eine Unterstützung für den Bologna-Prozess gibt, dann kann ich das nur nachhaltig unterstreichen und unterstützen, und ich denke dass die Hochschulen sich dafür bewerben sollten, auch weiter dieses tun sollten, jenseits der Klage, weil es dem Forschungsstandort Hessen nur nachhaltig nutzt.

    Mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung soll der Start des Programms Anfang April verhindert werden.