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Das schleichende Ende von Nummernkonto und Co.

Die Steueraffäre um den Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, hat die Schweiz wieder in den Blickpunkt gerückt. Die USA und Deutschland fordern Amtshilfe bei der Aufspürung von Steuersündern, die Alpenrepublik selbst weicht ihr gerühmtes Bankgeheimnis auf.

Von Brigitte Scholtes | 22.04.2013
    Die Schweiz hat noch Nachholbedarf im Kampf gegen Steuerflucht. Das meint die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Und das hat sie am Wochenende beim Treffen der G-20-Finanzminister in Washington deutlich gemacht: Dort legte sie eine Liste von 14 Ländern vor, deren Informationsaustausch über Ländergrenzen noch nicht effektiv genug sei. Fortschritte gebe es zwar, meint die OECD, aber der Prozess sei noch längst nicht abgeschlossen.

    Lange Jahre hatten ausländische Bankkunden die Schweiz geschätzt, weil sie dort ihr Geld anonym auf einem reinen Nummernkonto anlegen konnten. Vollkommen anonym aber sei auch in der Schweiz das Geld nicht mehr, sagt Rainer Kullen, Rechtsanwalt und Steuerberater der Kanzlei Kullen Müller Zinser in Sindelfingen:

    "Das klassische Nummernkonto, bei dem man nicht den tatsächlichen Inhaber identifizieren kann, das gibt's glaube ich seit 20, 30 Jahren nicht mehr. In der Schweiz schon lange nicht, in Österreich bis vor circa 20 Jahren. Es gibt Trusts nach englischem Recht, aber nicht in der Schweiz. Bei denen ist der sogenannte wirtschaftliche Berechtigte nicht identifizierbar. Aber bei jeder schweizer-liechtenstein'schen Stiftung, also Schweizer Konto, ist auf jeden Fall der wirtschaftlich Berechtigte identifizierbar."

    Allerdings kann ein Bankkunde den Kreis der Berater einschränken, die von seinem Konto Kenntnis haben. Die persönlichen Daten des Kontoinhabers sind also nur wenigen innerhalb der Bank bekannt. Der Name des Kontoinhabers wird durch eine Nummer oder einen Decknamen ersetzt.

    Eigentlich müssen die Banken bei einer Straftat auch grenzüberschreitend Auskunft geben. Doch da in der Schweiz Steuerhinterziehung bisher nicht als Straftat, sondern nur als Gesetzesübertretung gewertet wird, hat sie bisher selten Amtshilfe geleistet. Das aber ändert sich derzeit, beobachtet Rechtsanwalt Kullen:

    "Im Moment ist die Situation die, dass der internationale Druck, insbesondere von USA, sicher auch von Deutschland, doch groß ist, und die Schweizer Banken, ich muss es mal so klar sagen, alle deutschen Kunden rausschmeißen, die nicht nachweisen, dass sie steuerehrlich sind. Wir haben hier Schreiben vorliegen von Kantonalbanken, die lauten: 'Wenn Sie nicht bis 31. März 2013 nachweisen, dass Sie in Deutschland Ihre Kapitalerträgnisse versteuert haben, wird Ihr Konto saldiert.' Was bedeutet das? Sämtliche Wertpapiere werden verkauft, und dann wird ein Scheck nach Deutschland geschickt. Und dann kann der frühere Kontoinhaber sehen, was er mit dem Geld macht. Er kann's nirgends einlösen."

    Auch die großen Schweizer Banken wie die UBS oder die Credit Suisse wollten bis Ende 2013 nur noch sogenannte weiße Kunden akzeptieren:

    "Gehen Sie davon aus: Bis Ende 2014 gibt es in der Schweiz keinen einzigen deutschen Kunden mehr, der sein Geld nicht deklariert hat."

    … meint Rechtsexperte Kullen.

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