
Was ist geplant?
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Abschiebungen nach Syrien durchgeführt werden, beginnend mit Straftätern.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine Vereinbarung mit der neuen Regierung in Damaskus, die von Islamisten angeführt wird. Die Gespräche dauern nach Angaben des Bundesinnenministeriums an.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine Vereinbarung mit der neuen Regierung in Damaskus, die von Islamisten angeführt wird. Die Gespräche dauern nach Angaben des Bundesinnenministeriums an.
Dobrindt will nicht nur Straftäter nach Syrien abschieben, sondern auch andere junger Syrer ohne Aufenthaltsrecht. Dazu hat er das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen, wieder Asyl-Anträge von Syrern aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, allein reisenden Männer zu bearbeiten.
Keine Erkundungsreisen für syrische Flüchtlinge
Wenn syrische Flüchtlinge in die alte Heimat reisen, soll das auch in Zukunft grundsätzlich zum Verlust ihres Schutzanspruchs in Deutschland führen. "Das Bundesministerium des Innern hat sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen", sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Die Ampel-Regierung hatte überlegt, Erkundungsreisen zu ermöglichen, um eine mögliche Rückkehr vorzubereiten. Eine entsprechende Regelung für Syrer hat etwa die Türkei getroffen. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser (SPD) setzte die Idee aber doch nicht um.
Verhandlungen mit Taliban kurz vor Abschluss
Die Verhandlungen zwischen Deutschland und den islamistischen Taliban über Abschiebungen nach Afghanistan stehen laut dem Bundesinnenminister kurz vor dem Abschluss. Die Kontakte zu den Taliban sind umstritten. Offiziell unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu den Islamisten, die seit August 2021 wieder in Afghanistan an der Macht sind. Wegen ihrer Missachtung von Menschen- und vor allem Frauenrechten sind sie international isoliert. Seit der Machtübernahme der Taliban kam es mit Hilfe von Katar mehrfach zu Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland.
Lage in Syrien unübersichtlich
Die neue syrische Führung um Übergangspräsident al-Scharaa gibt sich bemüht, das Land zu stabilisieren. Bald ein Jahr nach dem Sturz von Machthaber al-Assad bleibt die Lage aber unübersichtlich und gefährlich. Es kommt immer wieder zu Gewaltausbrüchen, bei denen zum Teil Hunderte Menschen getötet wurden.
Die neue Regierung in Damaskus steht im Verdacht, Minderheiten wie Alawiten, Drusen oder Kurden nicht ausreichend zu schützen. Bei einem kürzlich als undemokratisch kritisierten Auswahlverfahren zur Bestimmung der Mitglieder des ersten Parlaments nach dem Sturz Assads durften beispielsweise von ethnischen Minderheiten dominierte Regionen nicht teilnehmen.
Wie ist die Rechtslage?
Sollte die Bundesregierung mit Afghanistan und Syrien Rückführungsabkommen schließen, würde dies nach Einschätzung von Experten aber nicht bedeuten, dass sofort mehr Menschen abgeschoben werden könnten. Es komme auf die Gefahreneinschätzung durch die zuständigen Behörden und Gerichte an, sagt etwa der Rechtswissenschaftler Kluth vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss jeden Asylantrag prüfen. Wird dieser abgelehnt, kann dagegen geklagt werden. Verliert man das Verfahren, verliert man auch den Aufenthaltsstatus. Die Entscheidung über eine tatsächliche Abschiebung ist davon jedoch getrennt. Für den Vollzug von Abschiebungen sind die Bundesländer zuständig.
Diese Nachricht wurde am 03.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





