Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte am Mittwoch der Financial Times Deutschland, die Vorratsdatenspeicherung sei nötig – besonders jetzt, in Zeiten erhöhter Terrorgefahr. Auch die Innenminister von Bund und Ländern wollen Kommunikationsdaten wieder auf Vorrat speichern. Kritiker von FDP, Grünen und Linkspartei widersprechen. Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist wieder entfacht. Die einen sagen: Ohne Vorratsdatenspeicherung gäbe es keinen Schutz vor Terror. Die Sicherheitsbehörden bräuchten Zugriff auf Telefonate, E-Mails und SMS-Nachrichten, um Verbrechen verhindern und aufklären zu können. Kritiker sagen: Vorratsdatenspeicherung erhöhe die Sicherheit nicht. Sie stelle im Gegenteil alle Bürger unter Generalverdacht und untergrabe die Anonymität, die nicht nur für Journalisten, Ärzte und Anwälte wichtig sei.
Während die Positionen klar und seit Jahren unverändert sind, ist die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung angesichts der vom Innenministerium gesetzten politischen Großwetterlage ungewiss. Zurzeit gibt es kein gültiges Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, denn das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 das alte Gesetz für nichtig erklärt und sogar das Löschen der bisher gespeicherten Daten angeordnet. Bis dato waren die Telekommunikationsanbieter per Gesetz verpflichtet, alle Verbindungsdaten – eben als Vorratsdaten - für sechs Monate zu speichern. Bei Gesprächen mit dem Mobiltelefon wurde auch der Ort festgehalten, an dem der Handybesitzer sich während des Gesprächs aufhielt.
Diese Daten speichern die Telekommunikationsunternehmen seit dem 2. März 2010 nicht mehr. Von ihnen fiel damit eine hohe administrative und logistische Last ab.
Das Verfassungsgericht hält die Vorratsdatenspeicherung zwar grundsätzlich für zulässig, kritisierte aber deren Ausgestaltung im Gesetz. Die Richter wiesen die Politik an, nachzubessern, unter anderem beim Datenschutz und bei den Zugriffsrechten auf die Daten. Die Daten dürften nur zur Verfolgung konkret aufgeführter "schwerer Straftaten" verwendet werden.
Einem entsprechend angepassten Gesetz steht im Inland im Grunde nichts im Wege. Aber die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung folgen einer Richtlinie der Europäischen Union, und diese Richtlinie soll laut EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström demnächst überarbeitet werden.
Ein Schlagwort bei dieser neuen Richtlinie heißt "Quick Freeze" - schockgefrieren. Darunter versteht man, dass Daten eben nicht mehr auf Vorrat gespeichert werden dürfen, abgesehen von wenigen, richterlich streng begründeten Einzelfällen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) favorisiert dieses Verfahren.
Das Quick-Freeze-Verfahren hat viele Befürworter. Zum Beispiel den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, und die Telekommunikationsunternehmen. Denn Daten nur im Einzelfall langfristig zu speichern, bedeutet für sie weniger Aufwand und Kosten. Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweites Aktionsbündnis, ist gegen die Speicherung auf Vorrat und für das temporäre Einfrieren von Daten im Einzelfall. Dieses Verfahren habe sich in den USA bewährt. Außerdem sei die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung sogar gesunken. Befürworter der klassischen Vorratsdatenspeicherung lassen diese Argumente nicht gelten. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht.
Während die Positionen klar und seit Jahren unverändert sind, ist die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung angesichts der vom Innenministerium gesetzten politischen Großwetterlage ungewiss. Zurzeit gibt es kein gültiges Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, denn das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 das alte Gesetz für nichtig erklärt und sogar das Löschen der bisher gespeicherten Daten angeordnet. Bis dato waren die Telekommunikationsanbieter per Gesetz verpflichtet, alle Verbindungsdaten – eben als Vorratsdaten - für sechs Monate zu speichern. Bei Gesprächen mit dem Mobiltelefon wurde auch der Ort festgehalten, an dem der Handybesitzer sich während des Gesprächs aufhielt.
Diese Daten speichern die Telekommunikationsunternehmen seit dem 2. März 2010 nicht mehr. Von ihnen fiel damit eine hohe administrative und logistische Last ab.
Das Verfassungsgericht hält die Vorratsdatenspeicherung zwar grundsätzlich für zulässig, kritisierte aber deren Ausgestaltung im Gesetz. Die Richter wiesen die Politik an, nachzubessern, unter anderem beim Datenschutz und bei den Zugriffsrechten auf die Daten. Die Daten dürften nur zur Verfolgung konkret aufgeführter "schwerer Straftaten" verwendet werden.
Einem entsprechend angepassten Gesetz steht im Inland im Grunde nichts im Wege. Aber die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung folgen einer Richtlinie der Europäischen Union, und diese Richtlinie soll laut EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström demnächst überarbeitet werden.
Ein Schlagwort bei dieser neuen Richtlinie heißt "Quick Freeze" - schockgefrieren. Darunter versteht man, dass Daten eben nicht mehr auf Vorrat gespeichert werden dürfen, abgesehen von wenigen, richterlich streng begründeten Einzelfällen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) favorisiert dieses Verfahren.
Das Quick-Freeze-Verfahren hat viele Befürworter. Zum Beispiel den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, und die Telekommunikationsunternehmen. Denn Daten nur im Einzelfall langfristig zu speichern, bedeutet für sie weniger Aufwand und Kosten. Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweites Aktionsbündnis, ist gegen die Speicherung auf Vorrat und für das temporäre Einfrieren von Daten im Einzelfall. Dieses Verfahren habe sich in den USA bewährt. Außerdem sei die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung sogar gesunken. Befürworter der klassischen Vorratsdatenspeicherung lassen diese Argumente nicht gelten. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht.