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Datenschutz im Wald

Mindestens 30.000 Wildkameras hängen allein in den Wäldern von Rheinland-Pfalz. Mit Bußgeldbescheiden von bis zu 5000 Euro will das Land nun ein Verbot durchsetzen. Der Landesjagdverband wiederum will gegen das Kameraverbot klagen.

Von Ludger Fittkau | 01.11.2013
    Menschen, die in den Wald gehen, dürfen nicht gefilmt werden. Weder beim Pilzesammeln oder Pinkeln noch bei der Yogaübung oder gar beim Schäferstündchen. Sagt Dr. Stefan Brink, Leiter der Abteilung privater Datenschutz in der rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbehörde:

    "Die gesamte Waldfläche ist jedenfalls in Rheinland-Pfalz öffentlich betretbarer Raum. Der rheinland-pfälzische Bürger, die rheinland-pfälzische Bürgerin darf – und zwar nicht nur auf Wegen – sondern schnurstracks und frei nach Schnauze durch den Wald marschieren. Und dieses Recht darf von niemandem eingeschränkt werden und dieses Recht kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin auch nehmen."

    Das Problem: Mindestens 30.000 Wildkameras hängen bereits in den Wäldern von Rheinland-Pfalz, mit Hessen dem waldreichsten deutschen Bundesland. Jäger haben sie vor allem an den sogenannten "Kirrungen" aufgestellt – besonderen Stellen im Wald, an denen Mais vergraben ist, um Wildschweine anzulocken und sie zu schießen. 5000 Euro Bußgeld drohen nun erstmals in einem deutschen Bundesland einem Jäger, der diese Kamera nicht umgehend abbaut. Stefan Brink von der rheinland-pfälzischen Datenschutzbehörde

    "Wie gehen wir vor? Wir sind im Wesentlichen darauf angewiesen, dass Spaziergänger oder andere Betroffene, die solche Kameras in Wäldern finden, sich an uns wenden und uns mitteilen: Erstens, wo ist der Standort dieser Kamera und zweitens wäre es für uns sehr hilfreich, wenn wir gleichzeitig eine Mitteilung bekämen, ob es Hinweise auf den Betreiber der Kamera gibt. Also ob der Spaziergänger weiß, wer der Jäger ist, der in diesem Revier sein Wesen treibt."

    Der rheinland-pfälzische Landesjagdverband hält durch das Kameraverbot die Effektivität der Jagd für gefährdet. Mit Infrarot ausgestattete Kameras können den Jägern sehr präzise Auskunft über Bewegungen des Wildes geben und einen auch zeitlich effektiven Jagdeinsatz ermöglichen. Es gibt sogar Geräte, die automatisch per SMS den Jäger darüber informieren, wenn etwa Wildschweine vor einem Hochsitz auftauchen. Der Jäger müsse deswegen nicht mehr stundenlang nachts im Wald sitzen und auf das Wild warten, so Günther Dieter Klein, Sprecher des rheinland-pfälzischen Jagdverbandes:

    "Wildkameras werden ausschließlich dazu benutzt, den Bestand von Wildtieren zu überwachen, beziehungsweise werden sie an den Kirrungen, also an den besonderen Wildlockstellen, aufgestellt, um zu sehen, wann die Wildschweine dort waren, wie groß ist die Rotte, wie ist die Aufbaustruktur. Das muss alles der Jäger wissen, um effektiv jagen zu können."

    Die Jäger kündigen nun eine Musterklage gegen das Wildkameraverbot an. Ihr Argument: Kirrungen, also die eigens geschaffenen Wild-Lockstellen seien kein öffentlicher Raum, sondern besondere Jagdeinrichtungen, an denen Menschen auch rein rechtlich nichts zu suchen hätten.

    "Da wird der Verband auf jeden Fall eine Musterklage verfolgen und sich gegen so ein Vorgehen wehren. Wir halten das Vorgehen des Landesdatenschutzbeauftragten für rechtswidrig und werden das notfalls vor Gericht durchdrücken."

    Man sehe dem Rechtsstreit gelassen entgegen, sagt der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte.