
Kelber erklärte, die Facebook-Betreibergesellschaft Meta verarbeite die bei Nutzung der Fanpage erhobenen personenbezogenen Daten. Das Bundespresseamt müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten würden. Der Beauftragte betonte, er finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sei und Informationen teilen könne. "Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben".
Kelber gab dem Bundespresseamt eine Frist von vier Wochen, die Seite abzuschalten. Eine Fanpage ähnelt einer klassischen Nutzerseite auf Facebook. Der Unterschied: Die normalen Seiten werden von Einzelpersonen betrieben, eine Fanpage hingegen von Organisationen, Unternehmen oder Künstlern. Die Bundesregierung informiert bei Facebook in der Regel täglich über ihre Aktivitäten und Ansichten.
Das Bundespresseamt kann den Bescheid des Datenschutzbeauftragten vor Gericht anfechten.
Diese Nachricht wurde am 23.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.