
Eines der betroffenen Unternehmen, der Telekommunikationsanbieter Tele2, soll demnach rund eine Million Euro Strafe zahlen.
Die europäische Richtlinie erlaubt die Übermittlung persönlicher Daten an Drittländer nur dann, wenn diese Länder nach Ansicht der Kommission mindestens das gleiche Maß an Datenschutz bieten wie die Europäische Union. In den USA ist dies nicht der Fall, wie aus einem Urteil des Euopäischen Gerichtshofs hervorgeht.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.