
In einem Anwaltsschreiben kündigen die Betreiber sowohl gegen den Minister, als auch gegen den Verfassungsschutz juristische Schritte an. Darin heißt es, die Streichung der Läden von der Nominiertenliste sei ein Eingriff in eine Entscheidung einer unabhängigen Jury ohne belastbare Begründung.
Kulturstaatsminister Weimer hatte die Geschäfte aus Berlin, Bremen und Göttingen wegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse von der Liste der Kandidaten gestrichen, die für den Deutschen Buchhandlungspreis vorgesehen sind. Sie werden dem linken politischen Spektrum zugeordnet. Weimers Behörde vergibt den Preis selbst.
Diese Nachricht wurde am 05.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



