Durch die bislang so heile Welt der Linux-Pinguine geht derzeit ein heftiges Beben, dessen Epizentrum die SCO-Gruppe bildet. Denn das Softwarehaus verlangt seit kurzem Abgaben für den Einsatz von Linux im kommerziellen Bereich. Tagende Säule der Argumentation ist dabei die Bestätigung des Urheberrechts an Unix System V durch das US-amerikanische Copyright Office. Auf dieser Grundlage erhob SCO bereits vor einigen Monaten Klage gegen IBM, das Unternehmen habe illegal SCO-Betriebssystemroutinen in AIX-Unix sowie vor allem auch in verschiedenen Linux-Installationen verwendet. Die Begündung von SCO reicht weit in die Vergangenheit zurück: So wurde das Betriebsystem Unix bereits 1969 in den zu AT&T gehörigen Bell Labratories programmiert. Demnach besaß AT&T auch die Urheberrechte an dieser Software, die die Firma später an den Netzwerkspezialisten Novell abtrat, der daraus eine eigene Unixvariante entwickeln wollte. Allerdings gab Novell diese Pläne wieder auf und veräußerte die Rechte an Unix wiederum an die SCO-Gruppe, die jetzt argumentiert, alle späteren Unix-Derivate - darunter eben auch Linux - seien vom Ur-Unix abgeleitet und dementsprechend auch lizenzpflichtig.
Doch der Teufel steckt einmal mehr im Detail, denn das US Copyright Office sprach SCO lediglich urheberrechtliche Ansprüche für Unix System V zu. Einige Betriebssystemanteile von dieser Software sollen in Linux-Kernels ab der Version 2.4 enthalten sein. Darauf aufbauend verlangt SCO Lizenzgebühren von Unternehmen, die betroffene Linux-Versionen einsetzen. Während der überwiegende Teil der Anwender dies ablehnt und auf den Ausgang entsprechender Gerichtsverfahren hofft, sollen aber bereits einige Unternehmen den Aufforderungen nachgekommen sein und Gebühren an SCO entrichtet haben. Privatanwender sollen von derartigen Abgaben noch ausgenommen sein, so SCO. Für den Fall jedoch, dass sich Vereinigungen wie die Free Software Foundation und andere Linux-Organisationen nicht "kooperativ” zeigten, behalte man sich aber Abgaben auch von dieser Anwendergruppe vor.
Eine Möglichkeit, derartigen Forderungen aus dem Weg zu gehen, wäre ein Rückstieg auf ältere Linuxversionen mit dem Kernel 2.2., die von den SCO-Ansprüchen nicht betroffen sind. Allerdings warnen Linux-Distributoren vor solchen Schritten, denn diese Versionen enthielten viele Funktionen nicht, die gerade für einen unternehmensweiten Einsatz wichtig seien. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware wäre dann nur noch eingeschränkt lauffähig und auch Dateisysteme ständen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Selbst grafische Benutzeroberflächen würden von einem derartigen Wechsel stark eingeschränkt. Um diese Komplikationen wohl wissend verlangt SCO die Entrichtung von 700 US-Dollar für jeden einzelnen unter Unix betriebenen Prozessor. Für professionell verwendete Mehrprozessorsysteme kämen somit schnell Beträge von 9000 bis 11.000 US-Dollar pro Server zusammen. SCO-Chef Darl McBride verspricht sich von dem umstrittenen Vorgehen denn auch Einnahmen von einigen Milliarden US-Dollar. Dass dieser Coup indes gelingt, ist noch offen, denn Patentanwälte könnten sich mit dem Beweis der Ansprüche schwer tun. Ein Indiz hierfür sehen Experten in einem Wandel von SCO's Auftreten. Während noch vor Monaten von mehreren Hundert Zeilen Programmkode gesprochen wurde, die IBM für Linux-Installationen direkt übernommen habe, klingen neue Äußerungen gemäßigter. So sprach McBride jetzt von historischen Ansprüchen, die SCO besitze. Das aber ändert nichts daran, dass SCO einen geistigen Diebstahl an konkreten Betriebssystemroutinen nachweisen muss, die eins zu eins in AIX oder Linux enthalten sind.
[Quelle: Peter Welchering]
Doch der Teufel steckt einmal mehr im Detail, denn das US Copyright Office sprach SCO lediglich urheberrechtliche Ansprüche für Unix System V zu. Einige Betriebssystemanteile von dieser Software sollen in Linux-Kernels ab der Version 2.4 enthalten sein. Darauf aufbauend verlangt SCO Lizenzgebühren von Unternehmen, die betroffene Linux-Versionen einsetzen. Während der überwiegende Teil der Anwender dies ablehnt und auf den Ausgang entsprechender Gerichtsverfahren hofft, sollen aber bereits einige Unternehmen den Aufforderungen nachgekommen sein und Gebühren an SCO entrichtet haben. Privatanwender sollen von derartigen Abgaben noch ausgenommen sein, so SCO. Für den Fall jedoch, dass sich Vereinigungen wie die Free Software Foundation und andere Linux-Organisationen nicht "kooperativ” zeigten, behalte man sich aber Abgaben auch von dieser Anwendergruppe vor.
Eine Möglichkeit, derartigen Forderungen aus dem Weg zu gehen, wäre ein Rückstieg auf ältere Linuxversionen mit dem Kernel 2.2., die von den SCO-Ansprüchen nicht betroffen sind. Allerdings warnen Linux-Distributoren vor solchen Schritten, denn diese Versionen enthielten viele Funktionen nicht, die gerade für einen unternehmensweiten Einsatz wichtig seien. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware wäre dann nur noch eingeschränkt lauffähig und auch Dateisysteme ständen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Selbst grafische Benutzeroberflächen würden von einem derartigen Wechsel stark eingeschränkt. Um diese Komplikationen wohl wissend verlangt SCO die Entrichtung von 700 US-Dollar für jeden einzelnen unter Unix betriebenen Prozessor. Für professionell verwendete Mehrprozessorsysteme kämen somit schnell Beträge von 9000 bis 11.000 US-Dollar pro Server zusammen. SCO-Chef Darl McBride verspricht sich von dem umstrittenen Vorgehen denn auch Einnahmen von einigen Milliarden US-Dollar. Dass dieser Coup indes gelingt, ist noch offen, denn Patentanwälte könnten sich mit dem Beweis der Ansprüche schwer tun. Ein Indiz hierfür sehen Experten in einem Wandel von SCO's Auftreten. Während noch vor Monaten von mehreren Hundert Zeilen Programmkode gesprochen wurde, die IBM für Linux-Installationen direkt übernommen habe, klingen neue Äußerungen gemäßigter. So sprach McBride jetzt von historischen Ansprüchen, die SCO besitze. Das aber ändert nichts daran, dass SCO einen geistigen Diebstahl an konkreten Betriebssystemroutinen nachweisen muss, die eins zu eins in AIX oder Linux enthalten sind.
[Quelle: Peter Welchering]