
Thüringens Innenstaatssekretärin Schenk verwies auf das Kommunalwahlgesetz des Landes. Dieses verlange den durchgehenden Einsatz des Landrats für eine freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Schenk sagte der Deutschen Presse-Agentur, in Sesselmanns Fall bestünden hier Zweifel, da die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde. Es handele sich um eine völlig offene Einzelfallüberprüfung.
Diese Nachricht wurde am 27.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.