
Thüringens Innenstaatssekretärin Schenk verwies auf das Kommunalwahlgesetz des Landes. Dieses verlange von Landräten den durchgehenden Einsatz für eine freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Schenk sagte der Deutschen Presse-Agentur, in Sesselmanns Fall bestünden hier Zweifel, da die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde.
Diese Nachricht wurde am 27.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.