Bis zu 300 mal am Tag wenden sich die Gerichte an das Zentralen Vorsorgeregister in Berlin. Wenn Patienten im Koma liegen beispielsweise, und sich nicht mehr selbst für oder gegen eine bestimmte Operation entscheiden können. Die Gerichte wollen wissen, ob eine Vertrauensperson bestimmt wurde, die nun für solche Entscheidungen zuständig ist. Das Zentrale Vorsorgeregister gehört zur Bundesnotarkammer. Der Stellvertretende Geschäftsführer Dirk Harders führt durch das Großraumbüro in Berlin:
" Wir haben hier bis zu 14 Arbeitsplätze, es sind derzeit nicht alle Arbeitslätze belegt, Vollzeit arbeiten aber acht Mitarbeiter derzeit hier, also in diesem Kernbereich zentrales Vorsorgeregister, dann kommt eben noch die Systemadministration dazu und die Leitung usw."
Etwa 300.000 Datensätze liegen hier mittlerweile. Auskunft bekommen ausschließlich die Gerichte. Sie können die Datenbank online abfragen und ermitteln, ob überhaupt eine Person des Vertrauens als Vormund für den Notfall benannt ist. Außerdem finden sie hier Angaben darüber, wo die bevollmächtigte Person zu finden ist und was ungefähr in der Vollmacht steht. Aber die hohe Abfragezahl und die vielen registrierten Daten beim Vorsorgeregister sollten nicht darüber hinweg täuschen, dass die meisten Menschen überhaupt nicht vorgesorgt haben. Niemand beschäftigt sich gern mit solchen Gedanken: was ist, wenn ich im Koma liege, wenn ich nicht mehr selbst über mich bestimmen kann. Dirk Harders hat da seine Erfahrung:
"Das ist auch vergleichbar mit dem Testament, hat ja nicht jeder ein Testament, obwohl das sinnvoll wäre. Einfach, weil das Thema auch verdrängt wird in einer gewissen Weise. Grundsätzlich sollte jeder eine Vorsorgevollmacht haben, weil es ja jedem täglich passieren kann, dass er sich um seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr kümmern kann. Also jeder kann täglich eine Unfall haben, und danach längere Zeit im Koma leben, seine Dinge nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. "
Mit einer Vorsorgevollmacht kann von vorn herein verhindert werden, dass die Gerichte im Zweifelsfall eine außen stehende Betreuungsperson einschalten. Wenn eine Person des Vertrauens festgelegt worden ist, werden Gerichte immer auf diese zurückgreifen. Damit hat diese Person natürlich auch weitgehende Befugnisse. Deshalb ist es ratsam, die Vollmacht detailliert zu regeln. Dafür gibt es Vordrucke. Beispielsweise auf der Webseite des Bundesjustizministeriums. Betreuungsvereine in Wohnnähe sowie Anwälte und Notare können ebenfalls helfen. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Eine Vorsorgevollmacht ist verbindlicher als eine Patientenverfügung. In der Patientenverfügung legt der Betroffene fest, wie er bei Unmündigkeit behandelt werden soll, ob etwa bei einem hoffnungslosen Zustand das Leben mit allen technischen Mitteln verlängert werden soll.
"Im Grundsatz sollten Sie auch eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. Weil Sie nur dadurch gewährleisten können, dass der Bevollmächtigte im Gespräch mit den Ärzten dann auch tatsächlich den in der Patientenverfügung zum Ausdruck gekommenen Wunsch umsetzen kann. Denn Sie müssen sich ja vorstellen, viele Patientenverfügungen, die gerade nicht in Hinblick auf eine bestimmte Krankheit errichtet worden sind, sind sehr allgemein gehalten. Man kann aus denen im Einzelfall, wenn die Entscheidung ansteht, nur sehr schwer ableiten, ist die Behandlung noch gewünscht, ist die Behandlung nicht mehr gewünscht. Das bedeutet, das kann am Besten im Gespräch mit dem Bevollmächtigten geklärt werden. "
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müssen immer so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall auch zu finden sind. Also nicht etwa in einem Schließfach, an das nur der Betroffene allein heran kommt. Die Registrierung der Vormundschaft beim Zentrale Vorsorgeregister kostet einmalig 15 Euro und wird vom Bundesjustizministerium empfohlen. Darüber hinaus gibt es auch ein Angebot der Deutschen Verfügungszentrale AG aus Dresden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können hier zusammen registriert werden und aufbewahrt werden. Jeder Arzt und jedes Gericht kann sie abfragen. Lutz Wilde von der Stiftung Warentest:
" Das ist im Kern ein ganz vernünftiges Angebot, auch die Patientenverfügung an zentraler Stelle zu sammeln, und dann den Ärzten die Möglichkeit zu geben, dort drauf zurück zu greifen. Die Deutsche Verfügungszentrale AG, eine private Firma, hat es aber versäumt, sich hier mit den Ärzten und Krankenhäusern und den Betreibern von Krankenhäusern im Vorfeld zu einigen, und nun gibt es da eine Menge Widerstand, Ärztinnen, Ärzte wollen da gar nicht rein sehen und sind da ein wenig sauer, so dass der Nutzten dieser Einrichtung offenbar sehr sehr gering ist."
Die Regelungen für den Fall der Fälle können auch ganz einfach und handschriftlich erfolgen. Und ein Hinweis in der Brieftasche hilft, sie zu finden. Wichtig ist es, überhaupt zu entscheiden, auch für Zeiten, in denen das Leben nicht mehr selbst bestimmt weiter geführt werden kann.
" Wir haben hier bis zu 14 Arbeitsplätze, es sind derzeit nicht alle Arbeitslätze belegt, Vollzeit arbeiten aber acht Mitarbeiter derzeit hier, also in diesem Kernbereich zentrales Vorsorgeregister, dann kommt eben noch die Systemadministration dazu und die Leitung usw."
Etwa 300.000 Datensätze liegen hier mittlerweile. Auskunft bekommen ausschließlich die Gerichte. Sie können die Datenbank online abfragen und ermitteln, ob überhaupt eine Person des Vertrauens als Vormund für den Notfall benannt ist. Außerdem finden sie hier Angaben darüber, wo die bevollmächtigte Person zu finden ist und was ungefähr in der Vollmacht steht. Aber die hohe Abfragezahl und die vielen registrierten Daten beim Vorsorgeregister sollten nicht darüber hinweg täuschen, dass die meisten Menschen überhaupt nicht vorgesorgt haben. Niemand beschäftigt sich gern mit solchen Gedanken: was ist, wenn ich im Koma liege, wenn ich nicht mehr selbst über mich bestimmen kann. Dirk Harders hat da seine Erfahrung:
"Das ist auch vergleichbar mit dem Testament, hat ja nicht jeder ein Testament, obwohl das sinnvoll wäre. Einfach, weil das Thema auch verdrängt wird in einer gewissen Weise. Grundsätzlich sollte jeder eine Vorsorgevollmacht haben, weil es ja jedem täglich passieren kann, dass er sich um seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr kümmern kann. Also jeder kann täglich eine Unfall haben, und danach längere Zeit im Koma leben, seine Dinge nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. "
Mit einer Vorsorgevollmacht kann von vorn herein verhindert werden, dass die Gerichte im Zweifelsfall eine außen stehende Betreuungsperson einschalten. Wenn eine Person des Vertrauens festgelegt worden ist, werden Gerichte immer auf diese zurückgreifen. Damit hat diese Person natürlich auch weitgehende Befugnisse. Deshalb ist es ratsam, die Vollmacht detailliert zu regeln. Dafür gibt es Vordrucke. Beispielsweise auf der Webseite des Bundesjustizministeriums. Betreuungsvereine in Wohnnähe sowie Anwälte und Notare können ebenfalls helfen. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Eine Vorsorgevollmacht ist verbindlicher als eine Patientenverfügung. In der Patientenverfügung legt der Betroffene fest, wie er bei Unmündigkeit behandelt werden soll, ob etwa bei einem hoffnungslosen Zustand das Leben mit allen technischen Mitteln verlängert werden soll.
"Im Grundsatz sollten Sie auch eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. Weil Sie nur dadurch gewährleisten können, dass der Bevollmächtigte im Gespräch mit den Ärzten dann auch tatsächlich den in der Patientenverfügung zum Ausdruck gekommenen Wunsch umsetzen kann. Denn Sie müssen sich ja vorstellen, viele Patientenverfügungen, die gerade nicht in Hinblick auf eine bestimmte Krankheit errichtet worden sind, sind sehr allgemein gehalten. Man kann aus denen im Einzelfall, wenn die Entscheidung ansteht, nur sehr schwer ableiten, ist die Behandlung noch gewünscht, ist die Behandlung nicht mehr gewünscht. Das bedeutet, das kann am Besten im Gespräch mit dem Bevollmächtigten geklärt werden. "
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müssen immer so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall auch zu finden sind. Also nicht etwa in einem Schließfach, an das nur der Betroffene allein heran kommt. Die Registrierung der Vormundschaft beim Zentrale Vorsorgeregister kostet einmalig 15 Euro und wird vom Bundesjustizministerium empfohlen. Darüber hinaus gibt es auch ein Angebot der Deutschen Verfügungszentrale AG aus Dresden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können hier zusammen registriert werden und aufbewahrt werden. Jeder Arzt und jedes Gericht kann sie abfragen. Lutz Wilde von der Stiftung Warentest:
" Das ist im Kern ein ganz vernünftiges Angebot, auch die Patientenverfügung an zentraler Stelle zu sammeln, und dann den Ärzten die Möglichkeit zu geben, dort drauf zurück zu greifen. Die Deutsche Verfügungszentrale AG, eine private Firma, hat es aber versäumt, sich hier mit den Ärzten und Krankenhäusern und den Betreibern von Krankenhäusern im Vorfeld zu einigen, und nun gibt es da eine Menge Widerstand, Ärztinnen, Ärzte wollen da gar nicht rein sehen und sind da ein wenig sauer, so dass der Nutzten dieser Einrichtung offenbar sehr sehr gering ist."
Die Regelungen für den Fall der Fälle können auch ganz einfach und handschriftlich erfolgen. Und ein Hinweis in der Brieftasche hilft, sie zu finden. Wichtig ist es, überhaupt zu entscheiden, auch für Zeiten, in denen das Leben nicht mehr selbst bestimmt weiter geführt werden kann.