"Also erstens wird die Forschung damit nachhaltig geschädigt und zweitens wird natürlich auch die Lehre beschädigt."
Friedrich Siemers, Sprecher der Münchner Studierendenvertretung an der Ludwigs-Maximilians-Universität ist empört. Forschungsprofessuren an bayerischen Universitäten seien Bilanzfälschung. Das neue im Februar verabschiedete Hochschulgesetz befördere eine Zweiklassengesellschaft an den Universitäten. Auf der einen Seite also Forschungsprofessuren, auf der anderen Seite Lehrprofessoren oder gar nur Assistenten am Pult der Hörsäle? Das schade auch der Forschung, sind sich die bayerischen Studierendenvertretungen sicher:
"Da weniger Studenten im wissenschaftlichen Betrieb groß werden werden, weil die Lehre von der Forschung abgekoppelt wird, wird es weniger Nachwuchswissenschaftler hier an der LMU geben. Das liegt auf der Hand."
Vehement wehrt sich auch der Zusammenschluss der bayerischen Universitäten UniBay gegen die neuen Forschungsprofessuren. Sie spielen vor allem den Fachhochschulen, in Bayern "Hochschulen für angewandte Wissenschaften" genannt, in die Hände. Diese wollen ihre Forschungskapazitäten ausbauen und fordern jetzt nach der Gesetzgebung mehr finanzielle Mittel für Vertretungsstellen. Zu spät habe man die Klausel im neuen bayerischen Hochschulgesetz entdeckt, sagt der Präsident der UniBay Godehardt Ruppert:
"Forschungsprofessuren haben das Problem, das sie zu stark auf Forschung ausgerichtet sind. Eine Professur an einer Universität habe immer den Aspekt Forschung UND Lehre. Wenn ich das auseinanderreiße, nehme ich ein genuines Teil der Universität weg."
Godehardt Ruppert gleichzeitig Präsident der Uni Bamberg glaubt nicht, dass eine Universität durch Forschungsprofessuren attraktiver wird:
"Richtig gute Forscher wollen auch lehren. Weil sie begeistert sind von dem was sie tun. Und das wollen sie weitergeben. Sie brauchen diesen Lehranteil."
Statt der gesetzlich verankerten Forschungsprofessuren fordern die Universitäten einen flexibleren Umgang mit den Lehrdeputaten. Statt neun Wochenstunden Lehre für alle Professoren solle man dort auf vier Wochenstunden gehen können. Auch das traditionelle 9. Forschungsfreisemester sollte überdacht werden:
"Man muss nicht unbedingt immer das Neunte nehmen. Man kann auch flexibel gestalten. Es gibt eine Regel: Es dürfen nie mehr als zehn Prozent des Lehrkörpers in einem Freisemester sein. Das ist sehr viel besser. Dann kann ein herausragender Forscher vielleicht innerhalb einer kürzeren Zeit auch zweimal freigestellt werden. Solche Elemente sind zu stärken."
Ganz neu ist die Forschungsprofessur in Bayern nicht. An der Münchner LMU gibt es derzeit davon 19 im Rahmen der Exzellenzinitiative. Der Historiker Martin Schulze Wessel gehört dazu. Seine Professur ist allerdings auf zwei Jahre begrenzt, für einen adäquaten Ersatz stehen Gelder bereit. Dies ist im neuen bayerischen Hochschulgesetz aber nicht vorgesehen.
"Also es ist eine riesige Chance für die Professoren, die das bekommen. Ich habe das damals wirklich wie ein Lottogewinn aufgefasst. Ich meine ganz bestimmt, dass es auch nicht zum Schaden der Doktoranden und Studierenden ist, falls es kein Hopping gibt von einer Forschungsprofessur zur nächsten, sondern nach der Forschungsprofessur eine kontinuierliche Phase der Lehre beginnt."
Jetzt ist der Hochschulausschuss des bayerischen Landtages gefragt. Die Studierenden und die Universitäten erwarten eine Gesetzesänderung. Vor allem weil der umstrittene Beschluss wegen nur einer fehlenden Stimme beschlossen wurde. Annette Bulfon sitzt für die FDP im Hochschulausschuss:
"Jetzt kommt es natürlich nochmals über die Lehrverpflichtungsverordnung zur konkreten Ausgestaltung dieser Hochschulgesetznovelle. Hier ist angedacht, dass die Forschungsprofessur an Fachhochschulen neun Lehrverpflichtungsstunden beinhaltet, für die Universitäten sollen es dann zwei Lehrverpflichtungsstunden sein, also von einer Entkopplung von Forschung und Lehre kann hier keine Rede sein. In zwei Stunden Lehrverpflichtungsveranstaltungen kann man an einer Universität die wichtigen, hinzugewonnenen Erkenntnisse an die Studenten weitergeben."
Friedrich Siemers, Sprecher der Münchner Studierendenvertretung an der Ludwigs-Maximilians-Universität ist empört. Forschungsprofessuren an bayerischen Universitäten seien Bilanzfälschung. Das neue im Februar verabschiedete Hochschulgesetz befördere eine Zweiklassengesellschaft an den Universitäten. Auf der einen Seite also Forschungsprofessuren, auf der anderen Seite Lehrprofessoren oder gar nur Assistenten am Pult der Hörsäle? Das schade auch der Forschung, sind sich die bayerischen Studierendenvertretungen sicher:
"Da weniger Studenten im wissenschaftlichen Betrieb groß werden werden, weil die Lehre von der Forschung abgekoppelt wird, wird es weniger Nachwuchswissenschaftler hier an der LMU geben. Das liegt auf der Hand."
Vehement wehrt sich auch der Zusammenschluss der bayerischen Universitäten UniBay gegen die neuen Forschungsprofessuren. Sie spielen vor allem den Fachhochschulen, in Bayern "Hochschulen für angewandte Wissenschaften" genannt, in die Hände. Diese wollen ihre Forschungskapazitäten ausbauen und fordern jetzt nach der Gesetzgebung mehr finanzielle Mittel für Vertretungsstellen. Zu spät habe man die Klausel im neuen bayerischen Hochschulgesetz entdeckt, sagt der Präsident der UniBay Godehardt Ruppert:
"Forschungsprofessuren haben das Problem, das sie zu stark auf Forschung ausgerichtet sind. Eine Professur an einer Universität habe immer den Aspekt Forschung UND Lehre. Wenn ich das auseinanderreiße, nehme ich ein genuines Teil der Universität weg."
Godehardt Ruppert gleichzeitig Präsident der Uni Bamberg glaubt nicht, dass eine Universität durch Forschungsprofessuren attraktiver wird:
"Richtig gute Forscher wollen auch lehren. Weil sie begeistert sind von dem was sie tun. Und das wollen sie weitergeben. Sie brauchen diesen Lehranteil."
Statt der gesetzlich verankerten Forschungsprofessuren fordern die Universitäten einen flexibleren Umgang mit den Lehrdeputaten. Statt neun Wochenstunden Lehre für alle Professoren solle man dort auf vier Wochenstunden gehen können. Auch das traditionelle 9. Forschungsfreisemester sollte überdacht werden:
"Man muss nicht unbedingt immer das Neunte nehmen. Man kann auch flexibel gestalten. Es gibt eine Regel: Es dürfen nie mehr als zehn Prozent des Lehrkörpers in einem Freisemester sein. Das ist sehr viel besser. Dann kann ein herausragender Forscher vielleicht innerhalb einer kürzeren Zeit auch zweimal freigestellt werden. Solche Elemente sind zu stärken."
Ganz neu ist die Forschungsprofessur in Bayern nicht. An der Münchner LMU gibt es derzeit davon 19 im Rahmen der Exzellenzinitiative. Der Historiker Martin Schulze Wessel gehört dazu. Seine Professur ist allerdings auf zwei Jahre begrenzt, für einen adäquaten Ersatz stehen Gelder bereit. Dies ist im neuen bayerischen Hochschulgesetz aber nicht vorgesehen.
"Also es ist eine riesige Chance für die Professoren, die das bekommen. Ich habe das damals wirklich wie ein Lottogewinn aufgefasst. Ich meine ganz bestimmt, dass es auch nicht zum Schaden der Doktoranden und Studierenden ist, falls es kein Hopping gibt von einer Forschungsprofessur zur nächsten, sondern nach der Forschungsprofessur eine kontinuierliche Phase der Lehre beginnt."
Jetzt ist der Hochschulausschuss des bayerischen Landtages gefragt. Die Studierenden und die Universitäten erwarten eine Gesetzesänderung. Vor allem weil der umstrittene Beschluss wegen nur einer fehlenden Stimme beschlossen wurde. Annette Bulfon sitzt für die FDP im Hochschulausschuss:
"Jetzt kommt es natürlich nochmals über die Lehrverpflichtungsverordnung zur konkreten Ausgestaltung dieser Hochschulgesetznovelle. Hier ist angedacht, dass die Forschungsprofessur an Fachhochschulen neun Lehrverpflichtungsstunden beinhaltet, für die Universitäten sollen es dann zwei Lehrverpflichtungsstunden sein, also von einer Entkopplung von Forschung und Lehre kann hier keine Rede sein. In zwei Stunden Lehrverpflichtungsveranstaltungen kann man an einer Universität die wichtigen, hinzugewonnenen Erkenntnisse an die Studenten weitergeben."