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Der Bundestag entscheidet, dass für unverheiratete Frauen die Anrede "Fräulein" gilt

Das Fräulein vom Amt, das Fräuleinwunder, unzählige Fräuleins, die die Schlager und Kinofilme bevölkern – die Bundesrepublik der fünfziger Jahre scheint ein wahres Fräulein-Paradies zu sein. Kein Wunder, bei dem Frauenüberschuss nach dem verlorenen Krieg.

Von Monika Köpcke | 13.12.2004
    Fräulein Ingrid ist eine sehr junge und sehr schicke Berlinerin, die uns zu einer kleinen Stadtfahrt in ihrer nagelneuen schwarzen Isabella eingeladen hat. Fräulein Ingrid hat ihren Führerschein vor etwa einem Jahr gemacht.

    Jung, hübsch, unverheiratet, aber in freudiger Erwartung eines sie ehelichenden Mannes - dieses Fräulein-Bild ist Klischee. Es reicht allein das Attribut "ledig", um aus jeder Frau, gleich welchen Alters, ein Fräulein zu machen. Das ist sogar amtlich geregelt:

    Die Bezeichnung "Frau" darf von Unverheirateten ohne behördliche Genehmigung nur im sogenannten täglichen Leben geführt werden. Im amtlichen Verkehr ist für die Anrede "Frau" ein eigener Antrag nötig. Liegt ein solcher nicht vor, gilt die Anrede "Fräulein".

    Nehmen wir also eine in Ehren ergraute, unverheiratete Behördenangestellte. Will sie an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr das ewige Fräulein sein, bleibt ihr nur der Weg, zur Polizei zu gehen und dort den gebührenpflichtigen Antrag zu stellen, in Zukunft als "Frau" tituliert zu werden. Dass diese Regelung aus dem Jahre 1937, also noch ein Erbe des NS-Staates ist, scheint in der Bundesrepublik niemanden zu stören.

    Wir sind ja nun schließlich in der BRD, und da legen wir ja wohl alle miteinander Wert darauf, ein christliches Volk zu sein. Und dann kann man auch davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes gewisse Grundlinien eines Ordnungsbildes wie sie aus der christlichen Lebensanschauung herauskommt, bejahen und als Normen für das Zusammenleben für richtig halten.

    Franz-Josef Würmeling wird im September 1953 der erste Familienminister der Bundesrepublik. Würmeling ist verheiratet, fünffacher Vater und strenger Katholik. Also genau der richtige Repräsentant für das patriarchalische Geschlechtermodell der Adenauer-Ära. Grundlage der konservativen Familienideologie ist die katholische Naturrechts- und Soziallehre, die jedem in der Schöpferordnung Gottes einen festen Platz zuweist. Und der Platz der Frau, so will es ihre natürliche Bestimmung, ist der einer treusorgenden Gattin und Mutter. Wer davon abweicht, wird diskreditiert. Zum Beispiel als ewiges Fräulein.

    Die Bundesregierung möge den Runderlass von 1937 dahin abändern, dass unverheiratete weibliche Personen nach vollendetem 35. Lebensjahr im amtlichen Verkehr die Ansprache "Frau" beanspruchen dürfen.

    Mit diesem – doch recht bescheidenen - Antrag will die Deutsche Partei im Winter 1954 Bewegung in die Fräulein-Frage bringen.

    Es wäre verdienstvoll, wenn Bundestag und Bundeskabinett entgegen den zu erwartenden Bedenken des Rechtsausschusses allem bürokratischem Zopf hier ein Ende bereiteten.

    Diese Hoffnung ist schnell verflogen. Die CDU, die mit absoluter Mehrheit regiert, ist sich mit dem Rechtsausschuss einig: Egal, ob mit 25, 35 oder 55 Jahren - eine unverheiratete Frau ist widernatürlich, also nicht vollwertig und allenfalls das Diminutiv einer Frau – ein Fräulein eben. Am 13. Dezember 1954 lehnt der Bundestag den Änderungsantrag der Deutschen Partei ab. Ein Aufschrei der Empörung bleibt aus. Frau oder Fräulein – was da von oben geregelt wird, nehmen die Bundesbürger gleichmütig zur Kenntnis.