Dieses Recht könnte in der digitalen Welt relativ einfach realisiert werden, denn schon beim Herunterladen eines Textes, einer Musik, oder einer Videodatei könnte die Datei mit einem individuellen Wasserzeichen sowie vielen anderen Berechtigungen, darunter eine bestimmte Zahl an Nutzungen oder Kopien, versehen werden, die Kunden kaufen oder mieten können. Dazu, so Thomas Kleesch von IBM, bedürfe es auf Anbieter- wie auch auf Nutzerseite nur eines geringen Aufwandes: "Dem Anbieter stehen zwei Wege offen: Entweder er verlangt ein eigenständiges, allein ihm gehörendes, digitales Rechte-Managementsystem, oder er greift auf eine entsprechende Dienstleistung von darauf spezialisierten Unternehmen zurück." Der Kunde dagegen müsse sich lediglich den entsprechenden, leicht zu installierenden Software-Adapter, ein so genanntes "Plugin", für seine Wiedergabeprogramme, etwa Realplayer oder Adobe-PDF-Leser, beschaffen.
Nutzer solcher verlockenden Angebote möchten indes trotzdem gerne erfahren, wann persönliche Daten zum Anbieter übertragen werden und eine aus dem Internet bezogene Datei ihrem eigenen Rechner zugeordnet werden kann. Dazu Thomas Kleesch: "In so genannten Clearing-Diensten werden die Kundendaten bei der Bezahlung übermittelt, als etwa mit der Kreditkartennummer oder einer Telefonrechnung. Mit Hilfe der einzigartigen Festplattennummer werde dann ein Nutzungsschlüssel für den Anwender errechnet." Sofort nach der individuellen Freischaltung würde die Festplattenkennung jedoch wieder gelöscht, um den Datenschutz zu gewährleisten, versichert der Experte.
Aus den errechneten Werten lässt sich eine Datei dann nur einem Rechner und nur einem Kunden zuordnen. Auf einen anderen Rechner kopiert oder unerlaubt auf eine andere CD geschrieben, wird die Datei sofort wertlos. Ein Haken dabei: Die Rechte gingen auch bei einem Ausfall der Festplatte verloren. Doch auch hieran habe man gedacht, so Kleesch: "Dann muss ein Geschäftsmodell des Anbieters greifen, bei dem der Inhalt wieder hergestellt werden kann." Die nötigen Angaben müssten dann allerdings beim Kauf mit dem Einverständnis des Kunden gespeichert werden.