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Der Computerbesitzer als Goldesel

Nach Meinung von Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), gehörten pauschale Geräteabgaben nicht mehr in das digitale Zeitalter. Dieser Gebühreneinzug, der nicht einmal innerhalb der europäischen Länder harmonisiert ist und überdies in einigen Ländern gar nicht erhoben wird, wurde in Deutschland schon 1965 eingeführt. Doch während damals entsprechende Geräte noch teuer waren und die Wege möglicher Kopien nicht exakt verfolgt und abgerechnet werden konnten, nimmt der Missbrauch von Scannern und CD-Brennern heute rapide zu. Weil die digitale Technik aber andererseits auch erlaubt, Zahl und Qualität von Kopien zu steuern und ihre Wege nachzuvollziehen, fordern Experten neue Formen der Urheberechtsabgabe.

Wolfgang Noelke |
    Scanner, die die selbst geschossenen Urlaubsfotos genauso digital in den Rechner befördern wie auch den neuesten Harry-Potter Roman, sind zu Schleuderpreisen erhältlich, und CD-Brenner, die für ganze Kleinserien von kopierten Musikstücken taugen, gehören ebenfalls zur Standardausrüstung des Heim-PCs. Während fortdauernder Preisverfall solche Geräte in immer mehr Haushalten etabliert, bleiben die Urheberabgaben konstant hoch. Doch auch aus einem anderen Grund hält der Bitkom-Vorsitzende Bernhard Rohleder für überkommen: So werde schließlich ein rekordverdächtiger Musik-Hit mit der gleichen Abgabe belegt wie minderwertige Ramschware: "Es gibt Texte, Musikstücke oder Filme, die überhaupt niemand kopieren möchte, während andere Werke dagegen sehr häufig vervielfältigt werden. Die Vergütung über eine Pauschalabgabe bleibt dabei aber immer gleich." Aus der Sicht des Verbandes Bitkom sei dagegen eine individuelle Lizensierung und Vergütung ein sehr viel gerechterer Weg zum Recht auf Verwertung eigener Werke.

    Dieses Recht könnte in der digitalen Welt relativ einfach realisiert werden, denn schon beim Herunterladen eines Textes, einer Musik, oder einer Videodatei könnte die Datei mit einem individuellen Wasserzeichen sowie vielen anderen Berechtigungen, darunter eine bestimmte Zahl an Nutzungen oder Kopien, versehen werden, die Kunden kaufen oder mieten können. Dazu, so Thomas Kleesch von IBM, bedürfe es auf Anbieter- wie auch auf Nutzerseite nur eines geringen Aufwandes: "Dem Anbieter stehen zwei Wege offen: Entweder er verlangt ein eigenständiges, allein ihm gehörendes, digitales Rechte-Managementsystem, oder er greift auf eine entsprechende Dienstleistung von darauf spezialisierten Unternehmen zurück." Der Kunde dagegen müsse sich lediglich den entsprechenden, leicht zu installierenden Software-Adapter, ein so genanntes "Plugin", für seine Wiedergabeprogramme, etwa Realplayer oder Adobe-PDF-Leser, beschaffen.

    Nutzer solcher verlockenden Angebote möchten indes trotzdem gerne erfahren, wann persönliche Daten zum Anbieter übertragen werden und eine aus dem Internet bezogene Datei ihrem eigenen Rechner zugeordnet werden kann. Dazu Thomas Kleesch: "In so genannten Clearing-Diensten werden die Kundendaten bei der Bezahlung übermittelt, als etwa mit der Kreditkartennummer oder einer Telefonrechnung. Mit Hilfe der einzigartigen Festplattennummer werde dann ein Nutzungsschlüssel für den Anwender errechnet." Sofort nach der individuellen Freischaltung würde die Festplattenkennung jedoch wieder gelöscht, um den Datenschutz zu gewährleisten, versichert der Experte.

    Aus den errechneten Werten lässt sich eine Datei dann nur einem Rechner und nur einem Kunden zuordnen. Auf einen anderen Rechner kopiert oder unerlaubt auf eine andere CD geschrieben, wird die Datei sofort wertlos. Ein Haken dabei: Die Rechte gingen auch bei einem Ausfall der Festplatte verloren. Doch auch hieran habe man gedacht, so Kleesch: "Dann muss ein Geschäftsmodell des Anbieters greifen, bei dem der Inhalt wieder hergestellt werden kann." Die nötigen Angaben müssten dann allerdings beim Kauf mit dem Einverständnis des Kunden gespeichert werden.