Er trage die Verantwortung für all das, was in der sächsischen Justiz passiert sei, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Doch zurücktreten und sich damit aus der Verantwortung stehlen, wolle er nicht. Es sei nicht seine Art, jetzt die Flucht anzutreten, betonte Gemkow. Nun komme es darauf an, genau zu untersuchen, was passiert und möglicherweise auch schief gelaufen sei.
Was ihm besonders zu denken gebe, sei die Tatsache, dass man es offenbar mit einem ganz neuen Tätertypus zu tun habe, als man ihn bislang aus den Gefängnissen kenne. Nach außen sei bei al-Bakr keine akute Suizidgefahr erkennbar gewesen. Deshalb habe man sich gegen eine Überwachung rund um die Uhr entschieden. Damit habe man rechtsstaatlich gehandelt - auch, wenn man im Nachhinein sicherlich einiges anders gemacht hätte, betonte Gemkow.
Das Interview in voller Länge:
Jasper Barenberg: Mitgehört hat der Justizminister des Freistaates Sachsen. Schönen guten Morgen, Sebastian Gemkow.
Sebastian Gemkow: Guten Morgen! Ich grüße Sie.
Barenberg: Herr Gemkow, ich will gleich mit Ihnen noch über die zahlreichen Kritikpunkte sprechen, die sich angesammelt haben seit gestern gewissermaßen. Aber zunächst mal grundsätzlich: In einem auch politisch sehr brisanten Fall ist ein Menschenleben ausgelöscht worden, und zwar ein Mensch, der sich in staatlicher Obhut befunden hat. Ganz unabhängig von den Einzelheiten, ist das ein gewichtiger Grund aus Ihrer Sicht für einen verantwortlichen Politiker, über einen Rücktritt nachzudenken?
Gemkow: Na gut. Ich trage natürlich die Verantwortung für all das, was bei uns in der sächsischen Justiz, insbesondere im Justizvollzug passiert. Und deswegen ist für mich völlig klar, dass wir jetzt vor allen Dingen schauen müssen, was ist passiert, was wurde unternommen, was ist möglicherweise auch nicht in Ordnung gewesen, und daraus müssen dann die richtigen Schlüsse gezogen werden. Und dann müssen wir möglicherweise auch auf eine veränderte gesellschaftliche Situation unser Handeln anpassen und die entsprechenden Maßnahmen treffen.
"Wir haben es in erster Linie immer noch mit einem Menschen zu tun"
Barenberg: Sie sagen jetzt, man muss herausfinden, was möglicherweise nicht in Ordnung gewesen ist, was vielleicht falsch gelaufen ist. Aber können wir heute nicht schon sagen, dass es eine Reihe gravierender Fehleinschätzungen gegeben hat in dem Umgang mit diesem Gefangenen?
Gemkow: Na ja. Es ist natürlich eine Situation, in der die Bediensteten sind, im Vorfeld einer solchen Entwicklung abzuschätzen, mit wem haben wir es hier zu tun. Und wir haben es in erster Linie immer noch mit einem Menschen zu tun und diese Abwägung müssen die Bediensteten vornehmen. Das heißt, auf der einen Seite das Interesse natürlich daran, dass die Sicherheit gewährleistet ist, auch der Bediensteten, dass Suizidgefahr ausgeschlossen ist. Aber trotzdem auch noch rechtsstaatliche Grundsätze, die es unter Umständen gebieten oder verbieten, dass jemand zum Beispiel 24 Stunden rundum überwacht wird, das heißt bei allen Toilettengängen, nachts während des Schlafens. Und wenn dann die entsprechenden Voraussetzungen für eine solche intensive Überwachung nicht vorliegen - in diesem Falle wäre es zum Beispiel eine akute Suizidgefahr gewesen -, dann ist ja ganz klar, dass diese Bediensteten rechtsstaatlich handeln und dann entsprechend auch nur die angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen treffen. Und diese akute Suizidgefahr ist aufgrund der Einschätzung der Psychologin, letztlich auch des Sozialarbeiters, der Bediensteten, die auch in einer Konferenz miteinander dazu zusammensaßen, nicht getroffen worden.
"Wir haben es offensichtlich mit einem ganz anderen Tätertypus zu tun"
Barenberg: Und jetzt ist der Untersuchungshäftling tot und wir können festhalten, dass das eine gravierende Fehleinschätzung war, auch wenn man sagen kann, dass es nach bestem Wissen und Gewissen geschehen ist?
Gemkow: Das ist so und was mir dabei besonders zu denken gibt, ist die Tatsache, dass wir es offensichtlich mit einem ganz anderen Tätertypus zu tun haben, als wir es in der Vergangenheit hier in unseren Justizvollzugsanstalten hatten. Das heißt, die langjährige Erfahrung der Psychologin stützt sich natürlich auf Erfahrungen mit Gefangenen, die hier sozialisiert sind, möglicherweise auch in anderen Kulturräumen, die nicht radikalisiert sind. Und jetzt kommt da jemand, der einen ganz anderen Hintergrund hat, der offensichtlich auch nach außen hin gar nicht diesen Anschein vermittelt, der üblicherweise dazu führen würde, dass man sagt, hier liegt eine Suizid-, insbesondere eine akute Suizidgefahr vor.
Barenberg: Jetzt sagen ja viele und halten das für ein sehr starkes Argument: Jaber al-Bakr war ein mutmaßlicher Selbstmordattentäter, das Attentat stand nach Auffassung der Sicherheitsbehörden unmittelbar bevor und man müsse schon deshalb ihn zwingend als akut suizidgefährdet beurteilen. Was antworten Sie auf diesen Punkt?
Gemkow: Dass jedenfalls die Bediensteten, die das einschätzen müssen, die konkreten Ermittlungsergebnisse gar nicht kennen. Natürlich sind das Informationen, die in der Öffentlichkeit sind, durch Medienberichterstattung, aber letzten Endes müssen sich diese Fachleute auf das verlassen, was ihnen ihre Ausbildung sagt. Sie haben Gespräche mit dem Gefangenen geführt, die Psychologin weit über eine Stunde ein Gespräch. Und in dem Gespräch hat der Gefangene eine Interessiertheit an den Umständen vermittelt, hat sich zukunftsorientiert gezeigt. All das ist auch dargelegt, ist niedergelegt, und das hat letztlich zu der Einschätzung geführt, dass es hier jemand ist, der eine Perspektive sieht, untypisch für einen akut suizidgefährdeten Menschen.
"Heute würden wir sicherlich einiges anders machen"
Barenberg: Und doch hat am Ende, obwohl es dann anders gekommen ist, der Gefängnischef Rolf Jacob gestern gesagt: Ich stehe zu allen Entscheidungen, die in Leipzig getroffen wurden. Tun Sie das, können Sie das auch noch tun heute Morgen?
Gemkow: Im Nachhinein wissen wir natürlich mehr und man hätte möglicherweise mit den Erkenntnissen oder ganz sicher mit den Erkenntnissen, die man heute hat, eine andere Entscheidung getroffen. Aber es ist eine Prognose, die gestellt worden ist, eine Prognose, auf der Entscheidungen beruhten, und insofern ist lege artis gehandelt worden, so wie es auch der Gefängnisdirektor gesagt hat. Heute würden wir sicherlich einiges anders machen.
Barenberg: Und wenn das so ist, Herr Gemkow, was heißt dann politische Verantwortung? Gemeinhin wird darunter die Haftung für die Fehler von Untergebenen gehandelt und diese Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten. Warum schließen Sie das aus?
Gemkow: Weil es auch ein Stehlen aus der Verantwortung wäre. Das heißt, für mich ist jetzt wichtig zu schauen, was müssen wir anders machen. Wir müssen ja den Vollzug für die Zukunft aufstellen, damit so etwas nicht mehr passiert, und es ist nicht meine Art und Weise, jetzt die Flucht anzutreten.
Barenberg: Der Justizminister des Freistaates Sachsen, Sebastian Gemkow von der CDU. Danke für das Gespräch heute Morgen.
Gemkow: Vielen herzlichen Dank.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.