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Der gläserne Mensch

Gerne will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries deutsche Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten schützen - am liebsten mit Hilfe derer DNA. Seitdem die Ermordung des Münchner Modedesigners Rudolf Mooshammer anhand einer DNA-Analyse aufgeklärt wurde, ist die Methode wieder Thema. Nun soll die Speicherung des menschlichen Codes erweitert werden. Unumstritten ist der Weg zum "gläsernen Menschen" allerdings nicht.

Von Gudula Geuther | 11.05.2005
    "Wir haben hier acht Merkmalsysteme, die wir standardisiert in Deutschland untersuchen. Die reichen vor Gericht als beweiserheblich aus. – So, ich denke mal, das müsste ausreichen. Schicke es weg, innerhalb weniger Sekunden habe ich mein Ergebnis: Hier war Mord die zu Grunde liegende Straftat."

    Was der Kriminalhauptkommissar im Bundeskriminalamt, Alexander Bachmann, hier demonstriert, klingt wie der Traum eines jeden Ermittlers: Keine Zweifel, keine mehr oder weniger glaubwürdigen Zeugen, Verurteilung oder Freispruch mit mehr als 99-prozentiger Sicherheit.

    Dass es so einfach nicht ist, weiß auch Alexander Bachmann. Trotzdem will die wohl überwiegende Mehrheit politischer Entscheidungsträger die Speicherung von DNA-Merkmalen ausweiten. Heute stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen entsprechenden Entwurf vor. Das Thema war erneut in die Schlagzeilen geraten, als der Fall des Münchner Modedesigners Rudolf Mooshammer mit Hilfe der DNA-Datei aufgeklärt wurde.

    Auf der Grundlage des jetzt schon geltenden Rechts, worauf Brigitte Zypries schon Ende Januar im Bundestag hinwies. Sie glaubt, wer die Datei erweitern will, bewege sich zwischen zwei Polen:

    "Es ist in der Tat ein grundsätzlich sensibler Bereich. Weil völlig unstreitig ist, dass die Feststellung und die Speicherung des Identifizierungsmusters ein Eingriff sind in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Und dieses kann nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit geschehen und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Auf der anderen Seite ist der Staat auch verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor Straftaten zu schützen. Und dazu gehört sowohl Prävention als auch die schnellstmögliche Aufklärung von Straftaten. Und darin sind sich Regierungskoalition, Rechts- und Innenpolitiker von SPD und Grünen, und darin bin ich mir auch mit dem Herrn Bundesinnenminister einig."

    Trotz weitgehender Einigkeit darüber, dass die Speichermöglichkeiten erweitert werden sollen – im Einzelnen war bisher vieles umstritten. Vor allem Datenschützer warnen vor unbedachter Datensammelei, und mit ihren Argumenten in den vergangenen Monaten auch Grüne und Teile der SPD.

    Tatsächlich haben die Ermittler schon jetzt einen beachtlichen Bestand an Datensätzen aufgebaut: 393.000 sind es bisher. Im Idealfall stimmt einer dieser Sätze mit dem überein, was der BKA-Mitarbeiter Bachmann eingibt, etwa nach Proben, die am Tatort genommen wurden.

    "Wir bauen einen Personenbestand auf in der Datenbank, insbesondere von Intensiv- und Wiederholungstätern, und dann stellen wir dazu viele Spuren ungeklärter Straftaten aus schweren Straftaten, und dann kommen noch einmal dazu verschiedene DNA-Muster aus nicht so schweren Straftaten, von denen aber – über die Staatsanwaltschaft meistens – der Antrag gestellt wird, sie trotzdem in der Datenbank abzugleichen."

    Die Daten, die auf einer Festplatte im Keller der Wiesbadener Behörde landen, sind bundesweit einsehbar. Die meisten stammen aus den Landeskriminalämtern. Einige entstehen aber im BKA selbst: Im Fachbereich von Herrmann Schmitters, ein Haus weiter:

    "Wir untersuchen hier Spurenmaterial menschlicher Herkunft. - Das können Blutspuren, Sekretspuren wie Speichel, Sperma sein, das können aber auch Haare sein oder Hautabriebzellen, was immer so von Menschen als Spuren gelegt werden kann – mit dem Ziel, es einer Person zuzuordnen. Oder man kommt zu dem Ergebnis: Derjenige ist als Spurenleger auszuschließen."

    Dazu müssen diese Spuren zuerst einmal gefunden werden. Schon das ist nicht ganz einfach:

    "Jedes einzelne Labor ist dann abgesichert. Das ist hier der Raum, in dem wir Spurenträger nach Spuren absuchen. Es kann sein, dass - sagen wir, auf dem einen Kleidungsstück - eine Speichelspur überhaupt nicht sichtbar ist bei normalem Tageslicht. Aber wenn wir eine andere Lichtqualität haben, zeigt sich: Da ist ein Kontrast."

    Dann wird – im nächsten Raum - erst einmal untersucht, um welche Spuren es sich eigentlich handelt. Ist es Blut an einem Hemd oder Ketchup, ist es menschliches Blut, oder hat der Verdächtige nur ein Huhn geschlachtet? Die DNA wird in einem chemischen Prozess isoliert. Die Desoxiribonucleinsäure wird auf Deutsch eigentlich als DNS abgekürzt. Nach dem englischen "acid" für Säure hat sich aber der Begriff DNA eingebürgert.

    Auch winzige Spuren lassen sich zu umfangreichen Untersuchungen nutzen – Speichelreste an der Zigarettenkippe, Blutspritzer. Denn Dank der Struktur der DNA lässt sie sich leicht vervielfältigen. Das Material wird zunächst in seine Einzelteile zerlegt:

    "Dieses Gemisch aus unterschiedlich langen Fragmenten müssen wir dann erst mal der Größe nach sortieren. Man kann zwischen zwei Glasplatten ein Gel gießen, wir lassen dieses DNA-Gemisch dann durch dieses Gel durchsickern. Ein Gel hat unendlich viele Poren, und dann werden die großen Fragmente sich mühsam durchzwängen, die brauchen länger bis sie unten sind als die kleinen Fragmente, die dann eben schneller durchkommen. Nach einer bestimmten Zeit hab ich die aufgeteilt. Die großen sind oben, die kleinen sind unten. Und hier unten geht ständig ein Laser hin und her, der regt Fluoreszenzen an. Und nachher wird ein solches Gel-Bild zusammengesetzt, und das wird dann weiter analysiert – welches Fragment hab ich hier und so weiter."

    Auf diese Weise entstehen für jeden Menschen einmalige Bilder, Streifen mit unterschiedlicher Färbung. Aus ihnen lässt sich die Anzahl von Basen-Wiederholungen ablesen.

    "Da kann es vorkommen, dass hier plötzlich hintereinander kommt: G-A-T-A. GATA. Und das GATA, das kann x-mal kommen. GATA, GATA, GATA, GATA. Warum das so ist, das weiß keiner. Und jetzt kann an dieser Stelle, wo das GATA auftritt, kann es sein, dass ich in dem Genom von meinem Vater fünfzehn solche GATAs hintereinander habe und in dem Genom von meiner Mutter achtzehn. Und so kommen diese Zahlen zustande. Das ist nichts anderes als die Anzahl der Wiederholungen dieser Sequenzen."

    15, 18. Das ist in diesem Beispiel ein Zahlenpaar. Die Wissenschaftler wiederholen dieses Experiment insgesamt acht Mal. Diese acht Zahlenpaare sind das, was schließlich in der DNA-Datei landet. International hat man sich darauf geeinigt, dass diese sechzehn Zahlen genügen, um eine Person fast ganz sicher von anderen unterscheiden zu können.

    Allerdings wird nicht alles, was untersucht wird, auch gespeichert. Für beides – also Untersuchung und Speicherung - gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Schließlich spielt der Datenschutz für die Speicherung eine ungleich höhere Rolle als für die bloße Laboruntersuchung, so Kriminalhauptkommissar Bachmann.

    "Bei Personen ist es so, dass auch natürlich bei laufenden Strafverfahren DNA-Proben erhoben werden können. Auch bei Delikten, die unterhalb der Schwere der Straftat liegen, wenn es notwendig ist, um eine Spur mit einem Tatverdächtigen abzugleichen. Das wird dann nicht in der Datenbank erfasst. Es kann eventuell mal dazu kommen, dass so eine Probe recherchiert wird in der Datenbank. Aber das ist nicht der Normalfall."

    In die Datei dagegen werden Spuren bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und Sexualstraftaten aufgenommen, die Schwelle liegt also sehr viel höher. Anonyme Tatortspuren, die man vielleicht später einmal mit einem Täter verknüpfen kann, Spuren von Verurteilten und unter bestimmten Umständen auch von Verdächtigen.

    Einen festen Katalog von Straftaten, mit denen ein Täter in der Datei landet, den gibt es heute nicht mehr. Personen kommen aber nur in die Datei, wenn der Richter bei ihnen die Gefahr sieht, dass sie auch in Zukunft schwere Straftaten begehen könnten. Trotz dieser Hürden haben sich inzwischen die 393.000 Datensätze angesammelt, so Bachmann.

    "Wir haben im allerersten Jahr 1998 nur ungefähr 650 Datensätze in der Datenbank gehabt, zum Ende des ersten Jahres. Und das hat sich dann explosionsartig vermehrt: Mittlerweile haben wir pro Monat etwa 6.000 zusätzliche Datensätze, das heißt pro Jahr etwa 70.-80.000 zusätzliche Datensätze, die in die Datenbank reinwandern. Auf der anderen Seite aber auch wieder jeden Monat etwa tausend Datensätze, die rausfliegen, die ausgesondert werden."

    Auch dafür gibt es feste Regeln und Fristen, je nach zugrunde liegender Straftat. All das ist heute nicht mehr umstritten. Niemand will die Datei abschaffen. Die politische Diskussion dreht sich nur um die Frage, ob oder wie weit sie ausgeweitet werden soll. Auch Michael Ronellenfitsch, der hessische Datenschutzbeauftragte, sagt:

    "Mit der derzeitigen Regelung kann ich ohne weiteres leben, da es ja ausreichende Beschränkungen gibt, die dem Missbrauch vorbeugen."

    Schon dieses Einverständnis ist nicht selbstverständlich. Denn ursprünglich sollte die Datei nur für Tötungs- und schwere Sexualdelikte gelten: Mord, Totschlag, Vergewaltigung. Nachdem im Gesetzestext immer mehr Straftaten als speicherfähig eingetragen wurden, bezieht sich heute nur noch ein Fünftel der Anfragen auf diese besonders schweren Straftaten, so der BKA-Mitarbeiter Alexander Bachmann:

    "Es gibt einen besonderen Schwerpunkt, der sich nach der Häufigkeit der begangenen Straftaten richtet, also es werden natürlich mehr Einbruchsdelikte zum Beispiel, Diebstahl, schwerer Diebstahl – dort, wo viele Spuren gefunden werden, die werden häufiger in der Datenbank abgefragt oder in die Datenbank eingestellt als zum Beispiel Mord oder Vergewaltigung. Die kommen natürlich auch häufig vor, aber lange nicht so häufig wie diese Massendelikte."

    Sowohl die Regierung als auch die Union wollen jetzt noch mehr in die Datei aufnehmen, mit zwei unterschiedlichen Entwürfen. Unionsgeführte Länder unter hessischer Federführung wollten sehr viel weiter gehen als bisher möglich und weiter als der heute vorgestellte Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Der Antrag scheiterte, in ähnlichen Formen in Bundestag und Bundesrat. Aber weiterhin vertritt die Union den Standpunkt: Die Polizei soll den genetischen Fingerabdruck nehmen können, wenn ihr das für die Ermittlungen sinnvoll erscheint. Und: Ein Richter soll nicht mehr mitreden, so der hessische Justizminister Christian Wagner.

    "Meine Vorstellung ist, dass wir rechtlich die DNA-Analyse gleichstellen mit der bisherigen erkennungsdienstlichen Behandlung. Das bedeutet: Foto von dem Kriminellen, das bedeutet: Vermessung der Körpergröße und dergleichen mehr, Augenfarbe, Gesichtsform, bedeutet konventioneller Fingerabdruck. Und genau im gleichen Umfang wollen wir in solchen Situationen dann den genetischen Fingerabdruck nehmen, weil wir auf diese Weise eine Riesen-Chance haben, sehr viel schneller auch Kriminelle zu überführen."

    So weit kann gehen, wer die Speicherung dieser Daten nicht für gefährlich hält. Wie eben der hessische Justizminister.

    "Diese Probleme sehe ich überhaupt nicht. Es geht hier nicht darum, dass hier der gläserne Mensch geschaffen werden soll. Es gibt also keine zusätzlichen Daten über Erbanlagen, Erbkrankheiten, dergleichen mehr. Es geht lediglich darum, dass man den Verbrecher aufgrund von hinterlassenen Spuren identifizieren kann. Mit der DNA-Analyse erheblich erfolgreicher als mit den herkömmlichen Methoden."

    Genau da aber liegt für die Kritiker der Ausweitung das Problem: Werden wirklich nur so genannte nicht kodierende Teile der DNA ausgewertet? Teile also, die keine Rückschlüsse auf Erbanlagen erlauben? Der Datenschützer Michael Ronellenfitsch wundert sich, dass sich die Unionspolitiker so sicher sein können. Ganz allgemein warnt er vor allzu großer Sammelwut.

    Dagegen sagen andere: Man könne derzeit kein Persönlichkeitsprofil aus der DNA erstellen. Aus den bloßen Zahlen, die gespeichert werden, könne man schon gar nichts erkennen. Ronellenfitsch lässt das nicht gelten, denn angesichts der wissenschaftlichen Entwicklung könne sich das ändern.

    Aus der DNA selbst lassen sich derzeit manche sensiblen Merkmale herauslesen: Krankheits-Veranlagungen, die Haarfarbe, ethnische Merkmale oder das Geschlecht. Der BKA-Mitarbeiter Hermann Schmitters betont aber, dass dieses Originalmaterial im Labor bleibt. In der Datei werden schließlich nur die Zahlenreihen gespeichert. Vor allem aber seien gerade die sensiblen Daten für ihn und seine Arbeit gar nicht interessant: Alexander Bachmann kann die Skepsis von Datenschützern nicht verstehen:

    "Wir wollen identifizieren – das ist das einzige, was wir wollen. Wir wollen sagen: dieses Muster gehört nur zu dieser einzigen Person. Auch die Unterstellung, wir wollten immer alles mögliche raus lesen an Erbinformationen, an äußeren Merkmalen, an Erbkrankheiten – das ist Unsinn, das ist uns auch gar nicht erlaubt."

    So verstehen die meisten Befürworter einer Ausweitung die Kritik. Zumindest was den hessischen Datenschutzbeauftragten betrifft, handelt es sich dabei aber um ein Missverständnis. Ronellenfitsch, selbst Professor für öffentliches Recht, wirft den deutschen Ermittlern keineswegs vor, die Daten missbrauchen zu wollen:

    "Und dann gucken Sie ins Internet, und dann finden Sie Annoncen von Detekteien: Wir versorgen Sie über alle Informationen Ihres Partners oder Ihres Mitarbeiters durch Zugriffe aus dem Ausland, die von der einen Ermittlungsbehörde an die andere Ermittlungsbehörde gemacht werden, die nicht so sorgfältig mit dem Datenschutz umgehen wie wir. Wenn die Ermittlungsbehörden ein abgesicherter Bereich wären, eine völlig abgesicherte Insel der Seligen wären, dann kann man sagen, die sind gutwillig, und die haben nur nach Gesetz und Recht ihre Ermittlungsaufgabe zu erfüllen. Aber so ist es leider nicht. Die Daten sind da, und jedes Datum, das vorhanden ist, ermöglicht Missbrauch und Zugriffe."

    Tatsächlich bestätigt auch Alexander Bachmann einen regen Austausch mit ausländischen Ermittlungsbehörden. Allerdings können laut Gesetz nur die Zahlenreihen weitergegeben werden, aus denen sich derzeit wenig herauslesen lässt. Michael Ronellenfitsch beruhigt das nicht.

    "Aber überlegen Sie mal, wie schnell das Genom entschlüsselt worden ist mit Riesenaufwand. Die Entwicklung geht so rasch auf dem Gebiet der Molekularbiologie, dass in absehbarer Zeit damit zu rechnen ist, dass immer mehr Auskünfte aus der DNA erfolgen können."

    Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht jetzt verschiedene Änderungen vor. Am wichtigsten ist vielleicht die, dass in Zukunft leichtere Straftaten für die Aufnahme in die Datei genügen. Also nicht mehr nur solche von erheblicher Bedeutung und Sexualstraftaten.

    "Wir ergänzen jetzt diese zwei Parameter noch um die Möglichkeit, die von allen gewollt wird: Dass nämlich Mehrfachtäter, die einfache Straftaten begehen, auch mit in die Speicherung des DNA-Materials fallen."

    Das kann etwa der Stalker sein, der mehrmals ins Haus der von ihm Verfolgten einsteigt. So ein einfacher Hausfriedensbruch hätte bisher nicht genügt. In Zukunft könnte ein Richter anordnen, dass die DNA-Daten des Täters gespeichert werden sollen – wenn er Wiederholungstäter ist. Schon im Januar hatte Zypries das so begründet:

    "Wir haben nämlich neuere Studien des Bundeskriminalamtes, die uns zeigen, dass ein Vergewaltiger zum Beispiel in der Regel ein kriminelles Vorleben hat, was nicht unbedingt einen Sexualbezug hat, sondern was in sehr vielen Fällen auch Bezug zu anderen kleinen Straftaten hat. Das gibt uns die verfassungsrechtliche Legitimation auch zu sagen: Wenn wir empirisch wissen, dass das so ist, dann dürfen wir die entsprechende Vorsorgemaßnahme auch treffen."

    Hier trifft sich Zypries mit der Union – nicht aber mit Datenschützern. Michael Ronellenfitsch hält das für den ersten Schritt zu einer umfassenden Speicherung:

    "Das ist ein unzulässiger Umkehrschluss. Denn sie könnten das bei anderen Kriminalitätskarrieren genauso sehen: Wenn jemand ein Sexualtäter ist, hat er sich irgendwann mal dran gewöhnt, das Gesetz zu übergehen und zu brechen, und begeht dann auch andere Straftaten. Aber der Schluss, dass – weil jemand Straftaten begangen hat – er unmittelbar zu einem Sexualtäter werden wird, den kann man aus der Statistik redlicherweise nicht ableiten."

    Inzwischen geht Zypries sogar darüber hinaus: Jetzt dreht es sich nicht mehr nur um die Gefahr einer späteren schweren Straftat wie der Vergewaltigung. Es genügt die Gefahr, dass jemand noch öfter ins Haus der Verfolgten einsteigt, Autos zerkratzt, Rückspiegel abbricht. Trotzdem würde die Union gern noch weitergehen. Mit ihrem Verzicht auf den Richtervorbehalt.

    Derzeit entscheidet ein Richter über Entnahme und Speicherung. Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug. Es läuft also wieder auf die Frage hinaus: Glaube ich an Gefahren oder nicht. Auch Zypries will in der Regel dabei bleiben, dass für die Entnahme von Körperzellen und für die Speicherung noch einmal ein Richter mitsprechen muss. So etwas würde sich auch in der Praxis niederschlagen: Derzeit wird nach Bachmanns Erfahrung jeder dritte Antrag abgelehnt.

    Zwei Einschränkungen will Brigitte Zypries aber machen: Zum einen bei den so genannten anonymen Tatortspuren. Wenn also – etwa nach einem Einbruch – Blut am zerschlagenen Fenster klebt, sollen die DNA-Merkmale ohne Richter gespeichert werden dürfen. Der Datenschützer Michael Ronellenfitsch dagegen sieht keinen Grund dafür, personenbezogene und anonyme Spuren unterschiedlich zu behandeln:

    "Die Verbindung lässt sich ja eines Tages knüpfen, je mehr Sie fortschreiten mit der Ermittlung. Und dann kann eine anonyme Spur sehr schnell zu einer Persönlichkeits- oder personenbezogenen Spur werden."

    Trotzdem: Hier wird die Datei ausgeweitet werden. Tatsächlich wird das die Praxis kaum ändern: Der BKA-Mitarbeiter Bachmann kennt keinen einzigen Fall, in dem ein Richter einen solchen Antrag abgelehnt hätte. Auch die zweite Einschränkung für den Richtervorbehalt wird sich praktisch nur zum Teil auswirken: Erklärt sich ein Verdächtiger freiwillig bereit, dass sein Speichel entnommen und die Daten gespeichert werden, soll der Richter nicht mitsprechen müssen.

    Die Praxis in den Bundesländern ist hier unterschiedlich. Manche, wie etwa Bayern, fragen Verdächtige oft nach solchen freiwilligen DNA-Proben. Auch der Täter im Fall Mooshammer kam so in die Datei. Michael Ronellenfitsch hält das für problematisch.

    "Mit der Freiwilligkeit tu ich mich generell schwer, weil die Freiwilligkeit meist unter sozialem Druck gar nicht so existiert. Sie werden gefragt: Sind Sie bereit, auf den Richtervorbehalt zu verzichten, und wenn Sie dann nicht freiwillig das verneinen, werden dann nicht unmittelbare, aber doch mittelbare Sanktionen an Sie geknüpft. Dann wird ein Verdachtgrund geschöpft. Immer bleibt das Stigma: Es hat jemand was zu verbergen."

    In Ländern wie Bayern wird sich also nach dem Zypries-Entwurf nichts ändern. Eher werden jetzt möglicherweise auch die Länder nach freiwilligen Speichelproben fragen, die das bisher nicht getan haben. Die Kritiker, die wie die Datenschützer solche Regelungen für zu weitgehend halten, werden an dem jetzt vorliegenden Entwurf voraussichtlich nicht mehr allzu viel ändern.

    Denn der ist bereits mit den Grünen abgestimmt, die diese Bedenken bisher vertreten hatten. Aber auch die Union hat nur begrenzt Spielraum, um ihre härtere Gangart durchzusetzen. Denn der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Zypries rechnet damit, dass die neuen Regeln Ende des Jahres in Kraft treten.