Sind Studiengebühren mit internationalem Recht vereinbar? Um diese Frage zu klären, haben sich die Richter am Bundesverwaltungsgericht heute Vormittag zusammengesetzt. Denn bereits 1973 hat die Bundesrepublik Deutschland den UN-Sozialpakt unterzeichnet. Und dort steht in Artikel
13: Der Hochschulunterricht soll unentgeltlich sein. Mit der Einführung von Studiengebühren verstößt Deutschland gegen internationale Verträge – meint deshalb Pierre Schade, Vorsitzender vom Allgemeinen Studentenausschuss, AStA, der Universität Paderborn.
"Es gibt eine UN-Kommission, die das überwacht. Und diese UN-Kommission hat das schon definitiv gerügt, dass andere Länder Studiengebühren eingeführt haben. Und hat sich damit auch dagegen ausgesprochen."
Doch den Studenten geht es nicht nur um internationales Recht. Sie baten das Gericht auch zu prüfen, ob Studiengebühren mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. Artikel 12 garantiert das Recht auf freie Wahl des Berufes.
"Also es ist so, dass das Recht auf die freie Wahl des Berufes durch die Studiengebühren beschränkt wird, weil man diese Studiengebühren ja nur durch einen Kredit gegenfinanzieren kann, wenn man sich das nicht bar leisten kann. Dann muss man sich überlegen, für welchen Studiengang man sich entscheidet, damit man das Geld auch wieder zurück bezahlen kann.
Man ist da sehr eingeschränkt" …"
… sagt der Paderborner AStA-Vorsitzende Pierre Schade. Seine Studentenschaft hat die Klage eingereicht, denn die Hochschule erhebt derzeit 500 Euro pro Semester an Studiengebühren. Das ist der Maximalbetrag, den die Landesregierung erlaubt. Über die Einführung der Gebühren können die Universitäten in Nordrhein-Westfalen selbst entscheiden. 29 der 33 staatlichen Hochschulen machen davon Gebrauch.
Fast alle nehmen den Höchstbetrag.
Die Gebühren – so argumentiert die Landesregierung – kommen direkt den Hochschulen zu Gute. Die Studenten hätten Mitspracherechte, wo das Geld eingesetzt werden soll. Patrick Schipper hält die Argumente für falsch.
Er ist Landessprecher der Studentenvertretungen in Nordrhein-Westfalen.
""An der Uni Köln gibt's die Gebühren ja auch. Und die Lehre ist nicht merkbar besser geworden. Es gibt dort auch eine sehr schöne Studie von der Uni Hohenheim, wo einfach auch festgestellt wird, dass die Studenten gar nicht merken, was sich bessert. Sondern im Gegenteil Studis der Meinung sind, dass das Semesterticket aus Studiengebühren finanziert wird. Was absoluter Nonsens ist. Da ist nie ein Cent reingeflossen. Also die Transparenz ist unter aller Sau, was mit den Gebühren passiert."
In den bisherigen Instanzen wurde die Klage der Studenten immer abgewiesen. Nun hat sich zum ersten Mal ein Bundesgericht der Sache angenommen. Dem Urteil wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen.
13: Der Hochschulunterricht soll unentgeltlich sein. Mit der Einführung von Studiengebühren verstößt Deutschland gegen internationale Verträge – meint deshalb Pierre Schade, Vorsitzender vom Allgemeinen Studentenausschuss, AStA, der Universität Paderborn.
"Es gibt eine UN-Kommission, die das überwacht. Und diese UN-Kommission hat das schon definitiv gerügt, dass andere Länder Studiengebühren eingeführt haben. Und hat sich damit auch dagegen ausgesprochen."
Doch den Studenten geht es nicht nur um internationales Recht. Sie baten das Gericht auch zu prüfen, ob Studiengebühren mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. Artikel 12 garantiert das Recht auf freie Wahl des Berufes.
"Also es ist so, dass das Recht auf die freie Wahl des Berufes durch die Studiengebühren beschränkt wird, weil man diese Studiengebühren ja nur durch einen Kredit gegenfinanzieren kann, wenn man sich das nicht bar leisten kann. Dann muss man sich überlegen, für welchen Studiengang man sich entscheidet, damit man das Geld auch wieder zurück bezahlen kann.
Man ist da sehr eingeschränkt" …"
… sagt der Paderborner AStA-Vorsitzende Pierre Schade. Seine Studentenschaft hat die Klage eingereicht, denn die Hochschule erhebt derzeit 500 Euro pro Semester an Studiengebühren. Das ist der Maximalbetrag, den die Landesregierung erlaubt. Über die Einführung der Gebühren können die Universitäten in Nordrhein-Westfalen selbst entscheiden. 29 der 33 staatlichen Hochschulen machen davon Gebrauch.
Fast alle nehmen den Höchstbetrag.
Die Gebühren – so argumentiert die Landesregierung – kommen direkt den Hochschulen zu Gute. Die Studenten hätten Mitspracherechte, wo das Geld eingesetzt werden soll. Patrick Schipper hält die Argumente für falsch.
Er ist Landessprecher der Studentenvertretungen in Nordrhein-Westfalen.
""An der Uni Köln gibt's die Gebühren ja auch. Und die Lehre ist nicht merkbar besser geworden. Es gibt dort auch eine sehr schöne Studie von der Uni Hohenheim, wo einfach auch festgestellt wird, dass die Studenten gar nicht merken, was sich bessert. Sondern im Gegenteil Studis der Meinung sind, dass das Semesterticket aus Studiengebühren finanziert wird. Was absoluter Nonsens ist. Da ist nie ein Cent reingeflossen. Also die Transparenz ist unter aller Sau, was mit den Gebühren passiert."
In den bisherigen Instanzen wurde die Klage der Studenten immer abgewiesen. Nun hat sich zum ersten Mal ein Bundesgericht der Sache angenommen. Dem Urteil wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen.