Manfred Kloiber: Mangelnde Auswahl bei der Technik, Ärger bei den Herstellern – das sind ja nicht die einzigen Probleme oder Befürchtungen. Was gibt es denn über die bereits gehörten Kritikpunkte hinaus zu bemängeln?
Jan Rähm: Da steht an erster Stelle die Befürchtung, dass es hier mit der Netzneutralität ein Ende haben könnte. Also das heißt, dass gewisse Übertragungen priorisiert werden könnten. Und wir sehen das dieser Tage: Google hat sich gerade einem kleinen Provider in den USA gebeugt und zahlt jetzt für die Durchleitung von YouTube-Videos an diesen Provider. Oder auch im Mobilfunkbereich, auch hierzulande – da ist die Filterung von Voice-over-IP-Verbindungen schon gang und gäbe. Das musste man bisher allerdings noch relativ aufwendig in der Netzinfrastruktur machen, künftig geht das dann direkt beim Kunden im Router. Zum Beispiel auch bei den IP-Diensten. Sei es Fernsehen über IP oder Telefonie über IP – das kann man jetzt einfach im Router unterbinden. Denn der Kunde kommt ja gar nicht mehr ran an den Router, um zum Beispiel bei der Telefonie, bei Voice-over-IP einen alternativen Anbieter im Router einzutragen. Er hat also dann nur noch die Möglichkeit, er nutzt einen zusätzlichen Router. Da haben wir dann das nächste Problem, dann stehen zwei Geräte in der Wohnung. Das mögen manche vom Optischen her nicht. Aber es gibt ja dann auch den erhöhten Stromverbrauch, wenn Router hinter Router läuft. Zudem gibt es auch noch Haftungsfragen. Denn was passiert bei einem fremdkonfigurierten Router? Und es findet dann doch ein unberechtigter Zugriff von außen statt. Wer haftet da? Also das sind ungelöste Fragen.
Kloiber: Eine ganze Liste von Nachteilen. Aber es gibt vielleicht auch etwas Positives, was man dem abgewinnen könnte.
Rähm: Ja, also man muss an dieser Stelle sagen: Es gibt viele, sehr viele, wenn nicht sogar die Mehrheit der Kunden, die nehmen diese Anbietergeräte gerne. Und sie sind auch sehr froh, dass die Konfiguration automatisch erfolgt. Das hat auch Vodafone mir gegenüber so gesagt. Die Kundenzufriedenheit sei größer, weil der Anbieter sich um alles kümmere, halt auch bei Problemen. Dagegen spricht auch nichts. Aber die Fernkonfiguration ist auch bei anderen Routern möglich, die ich mir möglicherweise selber beschaffe. Das Protokoll dazu heißt TR-069. Und das verstehen heute sehr viele Router verschiedener Hersteller. Daher: Der Routerzwang ist nicht zwingend für die Kundenzufriedenheit.
Kloiber: Wo wir gerade bei Vodafone sind – Sie haben das Beispiel genannt: Gibt dieser Netzbetreiber die Zugangsdaten nicht per se heraus?
Rähm: Nein. Er hat mir geschrieben, dass nur sehr wenige Kunden eigene Hardware nutzen wollten und dafür dann die entsprechenden Zugangsdaten bräuchten. "Wir prüfen jede Anfrage individuell. Sollte der Kunde uns die Herausgabe dieser Daten nachvollziehbar begründen, stellen wir sie ihm selbstverständlich zur Verfügung. Das bedeutet, wenn man das so ein bisschen übersetzt, eindeutigen Mehraufwand für den Kunden. Er muss sich bei der Hotline mehrfach bestimmt, also bestimmt mehrfach, das wird nicht nur mit einem Anruf geregelt sein, melden. Und dann kann er diese Daten haben. Andere Anbieter sind hier sehr stringent und geben die Daten gar nicht heraus.
Kloiber: Wie erfahre denn eigentlich, ob mein gewünschter Anbieter so verfährt, wie ich das gerne hätte?
Rähm: Das müssen die Betreiber in ihren Angeboten deutlich sichtbar machen. Das hat auch die Bundesnetzagentur in dem Antwortschreiben an die Beschwerdeführer aufgeführt. Es gebe hier eine Transparenzverpflichtung. Also das heißt, das müsste zum Beispiel ganz offen beim Angebot auf der Webseite stehen oder im Flyer. Wenn es das nicht tut, dann kann der Kunde natürlich beim Kundenservice anfragen. Und wenn das nicht hilft: Die Internetforen bieten da Rat. Und jetzt während der Recherche habe ich doch Hunderte Einträge gefunden, wo sich Kunden darüber austauschen, dass sie die Daten kriegen oder auch nicht.
Kloiber: Und wie geht es nun weiter? Hat die Bundesnetzagentur das letzte Wort in dieser Sache gesprochen oder gibt es weitere Entwicklungen?
Rähm: Vorerst ist das letzte Wort gesprochen. Hier müsste es eine Gesetzesänderung auf europäischer Ebene geben. Das kann die Bundesnetzagentur, sagt sie zumindest, nicht selbst anstoßen. Das heißt, sie ist im Moment nicht weiter handlungsfähig. In der Beschwerde ging es auch vorrangig um Call-by-Call, also eine Vorvorwahl bei Telefonieren, und nicht explizit um Router oder Dienstefreiheit oder Netzneutralität. Das heißt, hier müssten neue Beschwerden kommen. Dann würde es eine neue Prüfung geben. Oder auch Kunden, die sich dann massiv beim Anbieter beschweren. Das sind dann die Wege, auf denen etwas passieren könnte.
Jan Rähm: Da steht an erster Stelle die Befürchtung, dass es hier mit der Netzneutralität ein Ende haben könnte. Also das heißt, dass gewisse Übertragungen priorisiert werden könnten. Und wir sehen das dieser Tage: Google hat sich gerade einem kleinen Provider in den USA gebeugt und zahlt jetzt für die Durchleitung von YouTube-Videos an diesen Provider. Oder auch im Mobilfunkbereich, auch hierzulande – da ist die Filterung von Voice-over-IP-Verbindungen schon gang und gäbe. Das musste man bisher allerdings noch relativ aufwendig in der Netzinfrastruktur machen, künftig geht das dann direkt beim Kunden im Router. Zum Beispiel auch bei den IP-Diensten. Sei es Fernsehen über IP oder Telefonie über IP – das kann man jetzt einfach im Router unterbinden. Denn der Kunde kommt ja gar nicht mehr ran an den Router, um zum Beispiel bei der Telefonie, bei Voice-over-IP einen alternativen Anbieter im Router einzutragen. Er hat also dann nur noch die Möglichkeit, er nutzt einen zusätzlichen Router. Da haben wir dann das nächste Problem, dann stehen zwei Geräte in der Wohnung. Das mögen manche vom Optischen her nicht. Aber es gibt ja dann auch den erhöhten Stromverbrauch, wenn Router hinter Router läuft. Zudem gibt es auch noch Haftungsfragen. Denn was passiert bei einem fremdkonfigurierten Router? Und es findet dann doch ein unberechtigter Zugriff von außen statt. Wer haftet da? Also das sind ungelöste Fragen.
Kloiber: Eine ganze Liste von Nachteilen. Aber es gibt vielleicht auch etwas Positives, was man dem abgewinnen könnte.
Rähm: Ja, also man muss an dieser Stelle sagen: Es gibt viele, sehr viele, wenn nicht sogar die Mehrheit der Kunden, die nehmen diese Anbietergeräte gerne. Und sie sind auch sehr froh, dass die Konfiguration automatisch erfolgt. Das hat auch Vodafone mir gegenüber so gesagt. Die Kundenzufriedenheit sei größer, weil der Anbieter sich um alles kümmere, halt auch bei Problemen. Dagegen spricht auch nichts. Aber die Fernkonfiguration ist auch bei anderen Routern möglich, die ich mir möglicherweise selber beschaffe. Das Protokoll dazu heißt TR-069. Und das verstehen heute sehr viele Router verschiedener Hersteller. Daher: Der Routerzwang ist nicht zwingend für die Kundenzufriedenheit.
Kloiber: Wo wir gerade bei Vodafone sind – Sie haben das Beispiel genannt: Gibt dieser Netzbetreiber die Zugangsdaten nicht per se heraus?
Rähm: Nein. Er hat mir geschrieben, dass nur sehr wenige Kunden eigene Hardware nutzen wollten und dafür dann die entsprechenden Zugangsdaten bräuchten. "Wir prüfen jede Anfrage individuell. Sollte der Kunde uns die Herausgabe dieser Daten nachvollziehbar begründen, stellen wir sie ihm selbstverständlich zur Verfügung. Das bedeutet, wenn man das so ein bisschen übersetzt, eindeutigen Mehraufwand für den Kunden. Er muss sich bei der Hotline mehrfach bestimmt, also bestimmt mehrfach, das wird nicht nur mit einem Anruf geregelt sein, melden. Und dann kann er diese Daten haben. Andere Anbieter sind hier sehr stringent und geben die Daten gar nicht heraus.
Kloiber: Wie erfahre denn eigentlich, ob mein gewünschter Anbieter so verfährt, wie ich das gerne hätte?
Rähm: Das müssen die Betreiber in ihren Angeboten deutlich sichtbar machen. Das hat auch die Bundesnetzagentur in dem Antwortschreiben an die Beschwerdeführer aufgeführt. Es gebe hier eine Transparenzverpflichtung. Also das heißt, das müsste zum Beispiel ganz offen beim Angebot auf der Webseite stehen oder im Flyer. Wenn es das nicht tut, dann kann der Kunde natürlich beim Kundenservice anfragen. Und wenn das nicht hilft: Die Internetforen bieten da Rat. Und jetzt während der Recherche habe ich doch Hunderte Einträge gefunden, wo sich Kunden darüber austauschen, dass sie die Daten kriegen oder auch nicht.
Kloiber: Und wie geht es nun weiter? Hat die Bundesnetzagentur das letzte Wort in dieser Sache gesprochen oder gibt es weitere Entwicklungen?
Rähm: Vorerst ist das letzte Wort gesprochen. Hier müsste es eine Gesetzesänderung auf europäischer Ebene geben. Das kann die Bundesnetzagentur, sagt sie zumindest, nicht selbst anstoßen. Das heißt, sie ist im Moment nicht weiter handlungsfähig. In der Beschwerde ging es auch vorrangig um Call-by-Call, also eine Vorvorwahl bei Telefonieren, und nicht explizit um Router oder Dienstefreiheit oder Netzneutralität. Das heißt, hier müssten neue Beschwerden kommen. Dann würde es eine neue Prüfung geben. Oder auch Kunden, die sich dann massiv beim Anbieter beschweren. Das sind dann die Wege, auf denen etwas passieren könnte.