Donnerstag, 18. April 2024

Archiv


Der lange Schatten der NS-Justiz

NS-Militärrichter gelten bis heute als die härtesten der Weltkriege. Sie verurteilten Zehntausende beispielsweise wegen angeblichen "Kriegsverrats". Die, die nicht zum Tode verurteilt wurden, gelten bis heute als Kriegsverbrecher. Eine Entlastung durch die Bundesrepublik aber scheitert an politischem Dissens - auch, weil nicht nur Unschuldige entlastet würden.

Von Otto Langels | 28.05.2009
    "Ich war Freigänger innerhalb der Festung. Ich kann mich an Johann Lukaschitz erinnern, der hatte dicke Hand- und Fußfesseln, die Gelenke bluteten. Er war verurteilt worden wegen Nichtanzeigen von Kriegsverrat. Er hat einfach das nicht angezeigt. Und dafür haben sie ihn dann enthauptet."

    Der Marinegefreite Ludwig Baumann, 1942 wegen Fahnenflucht zu einer zwölfjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, lernte in Torgau, dem größten Wehrmachtsgefängnis des NS-Regimes, Johann Lukaschitz kennen. Der Obergefreite Lukaschitz hatte seinen Vorgesetzten verschwiegen, dass seine Kameraden einen Arbeiter- und Soldatenrat gründen wollten. Deshalb verurteilte ihn das Reichskriegsgericht wegen Kriegsverrats zum Tode.

    Die so genannten Kriegsverräter sind die einzigen Opfer des Nazi-Regimes, deren Verurteilungen durch NS-Gerichte heute noch Bestand haben. Im Jahr 1998 hob der Bundestag eine Vielzahl nationalsozialistischer Unrechtsurteile auf, insbesondere alle Entscheidungen des berüchtigten Volksgerichtshofs und der in den letzten Kriegsmonaten gebildeten Standgerichte. 2002 erweiterte der Gesetzgeber den Katalog der pauschal aufgehobenen NS-Urteile um 44 Straftatbestände. Dazu zählten Delikte wie Fahnenflucht, Feigheit vor dem Feind, Kriegsdienstverweigerung und Wehrkraftzersetzung. Ausgenommen blieb der Kriegsverrat.

    Seit Jahren bemühen sich Grüne, Linke und Teile der SPD um eine Rehabilitierung der Kriegsverräter, stoßen damit aber auf Widerstand vor allem bei CDU und CSU. Morgen nun beschäftigt sich der Bundestag mit dem Thema, berät über einen entsprechenden Bericht des Rechtsausschusses. Zu den Politikern, die eine Rehabilitierung nach wie vor ablehnen, gehört der CSU-Abgeordnete Norbert Geis, langjähriger rechtspolitischer Sprecher seiner Partei.

    "Wir haben damals die Kriegsverbrecher oder Kriegsverräter nicht rehabilitiert, weil wir meinten, dass auch Fälle nachweisbar sind, in denen solche Kriegsverräter schwersten Schaden den eigenen Kameraden zugefügt haben, und wir wollten dies nicht sanktionieren".

    Wer so argumentiere, messe mit zweierlei Maß, meint hingegen der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland von den Grünen. Er fordert eine pauschale Rehabilitierung aller Kriegsverräter.

    "Auch Stauffenberg musste und hat natürlich 'Kameraden' mit seiner Bombe mit umgebracht. Das wusste er, das wollte er, und das war richtig so. Und es ist eben auch richtig, wenn es der einfache Soldat getan hat. Und vor dieser klaren Aussage drückt man sich einfach."

    Sogenannte Kriegsverräter wie der eingangs erwähnte Johann Lukaschitz wurden nach Paragraph 57 des Militärstrafgesetzbuchs verurteilt:

    Wer im Felde einen Landesverrat begeht, wird wegen Kriegsverrats mit dem Tode bestraft.

    So der ebenso knappe wie vage Wortlaut. Der Paragraph galt ausschließlich für Angehörige der Wehrmacht und sah nur eine Strafe vor: das Todesurteil. Wolfram Wette, langjähriger Mitarbeiter des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes Freiburg und Professor für Neueste Geschichte an der dortigen Universität, erklärt:

    "Eingeführt wurde dieser Paragraph im Jahr 1872, nach dem deutsch-französischen Krieg. Der Terminus 'Kriegsverrat' war verknüpft mit der Auflistung einer langen Reihe von spezifisch militärischen Verratshandlungen, wo jeder sich eine konkrete Vorstellung machen konnte, was damit gemeint war. Das hat den Nationalsozialisten schon früh nicht gefallen. Sie haben im Jahr 1934 durchgesetzt, dass dieser Paragraph 57 in der Weise geändert wurde, dass nun nur noch gesagt wurde, wer dem Feind einen Vorteil zufügt und dem eigenen Land einen Nachteil zufügt, wird mit dem Tode bestraft."

    Die nationalsozialistischen Militärrichter waren gnadenloser als alle anderen NS-Juristen. Sie bestraften mehr als eine Million Soldaten. 100.000 Verurteilte kamen in Zuchthäuser, Konzentrationslager und Strafbataillone. Von 30.000 Todesurteilen wurden 20.000 vollstreckt, eine weltweit und in der Geschichte einmalig hohe Zahl. Zum Vergleich: Die westlichen Alliierten ließen im selben Zeitraum nur 200 Militärangehörige hinrichten. Und im Ersten Weltkrieg verhängte die deutsche Militärjustiz lediglich 150 Todesurteile, von denen nur ein Drittel vollstreckt wurde.

    Wie alle "furchtbaren NS-Juristen" blieben auch die Militärrichter nach 1945 von strafrechtlichen Konsequenzen verschont. Nicht ein einziger wurde zur Verantwortung gezogen. Erst 1995 konstatierte der Bundesgerichtshof selbstkritisch, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Justiz in der Bundesrepublik fehlgeschlagen sei.

    Im Mai 1997, mehr als 50 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus, stellte der Deutsche Bundestag in einer Entschließung fest:

    Der Zweite Weltkrieg war ein Angriffs- und Vernichtungskrieg, ein vom nationalsozialistischen Deutschland verschuldetes Verbrechen.

    1998 und 2002 hob dann das Parlament die nationalsozialistischen Unrechtsurteile auf, mit Ausnahme des Kriegsverrats. Ludwig Baumann, Vorsitzender der Vereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz, über diesen ablehnenden Beschluss des Bundestages:

    "Da steht drin, die wegen Kriegsverrat Verurteilten können nicht aufgehoben werden, die Urteile, und zusammen mit Leichenfledderern und Plünderern; in diesem Kontext also diese Verhöhnung dieser Opfer, die so gelitten haben."

    Das Parlament ließ allerdings die Möglichkeit einer individuellen Rehabilitierung zu. Auf Antrag sollte die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen, ob Gründe gegen eine Aufhebung des NS-Urteils vorlagen.

    Hans Coppi lehnte dieses Verfahren im Fall seiner Eltern ab. Sie waren Mitglieder der "Roten Kapelle" gewesen, mit 150 Personen eine der größten Widerstandsorganisationen im Dritten Reich. Mehr als 60 Mitglieder der "Roten Kapelle" wurden vom Reichskriegsgericht und dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt, darunter auch die Eltern von Hans Coppi.

    "Ich wurde auch gefragt, ob ich nicht auch einen Antrag stelle bei der Staatsanwaltschaft. Ich hab mich da nicht weiter drum gekümmert, weil ich denke, entweder die Bundesrepublik steht in der Verantwortung, dazu etwas zu machen und aus ihren Worten auch Taten werden zu lassen oder nicht, dann ist das so, dass sie nicht rehabilitiert sind."

    Unstrittig ist, dass die Militärjustiz gegen wachsende Kriegsmüdigkeit und missliebiges Verhalten in der Wehrmacht rücksichtslos vorging und alle rechtsstaatlichen Prinzipien missachtete. Die Richter ignorierten sogar die eigene nationalsozialistische Rechtsgrundlage und verurteilten auch Zivilpersonen wegen Kriegsverrats.

    Gleichwohl weigert sich der wissenschaftliche Direktor des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr in Potsdam, Rolf-Dieter Müller, die NS-Militärjustiz pauschal als Terrorinstrument zu kennzeichnen.

    "Dass die Justiz, auch die Wehrmachtsjustiz, ein Teil des NS-Unrechtsregimes gewesen ist, steht ja außer Frage. Dennoch heißt das ja nicht, dass automatisch alle Bereiche des Rechtswesens oder alle Urteile von vornherein unter diesen Verdacht der Nazifizierung zu stellen wären."

    Diese Frage sei längst beantwortet und mithin überflüssig, meint der Freiburger Militärhistoriker Manfred Messerschmidt, Autor zahlreicher Standardwerke zur Militärgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts.

    "Es ist ja doch unglaublich, dass Urteile, die vom Volksgerichtshof gefällt worden sind, aufgehoben sind, von der Militärjustiz, die viel mehr Todesurteile verhängt hat als der Volksgerichtshof, nicht. Und die Einstellung der Richter war praktisch identisch."

    Dennoch empfiehlt der US-amerikanische Völkerrechtler und Historiker Alfred de Zayas eine Einzelfallprüfung. Denn manche Soldaten hätten womöglich gemordet, vergewaltigt oder geplündert und hätten, um dies zu kaschieren, anschließend Kriegsverrat begangen und wären desertiert.

    "Wenn sie es pauschal machen, riskieren sie, eine Menge Kriegsverbrecher mitzurehabilitieren, und das haben die Deutschen wirklich nicht nötig. Also man kann sich leisten, die Fälle individuell zu urteilen. Und ich glaube für einen Rechtsstaat wie Deutschland das ist der richtige Weg."

    Alle Akten zu prüfen, würde Jahre dauern, gibt der Historiker Wolfram Wette zu bedenken. Er hat zahlreiche Fälle von Kriegsverrat untersucht, in den Urteilen jedoch keine Hinweise auf Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung gefunden. Die meisten Kriegsverräter, so hat Wette in einer jüngst veröffentlichten Studie festgestellt, handelten aus politischen oder moralisch-ethischen Motiven.

    "Ehrgeizzerfressene, ehrlose, feige Verräter sind Carl Goerdeler, Wilhelm Leuschner, Josef Wirmer und Ulrich von Hassell."

    Der Vorsitzende des Volksgerichtshofes Roland Freisler verkündet am 8. September 1944 das Urteil gegen die Verschwörer des 20. Juli.

    "Statt mannhaft wie das ganze deutsche Volk dem Führer folgend unseren Sieg zu erkämpfen, verrieten sie das Opfer unserer Krieger, Volk, Führer und Reich. Sie werden mit dem Tode bestraft."

    Für die Mehrzahl der Verschwörer des 20. Juli wäre eigentlich das Reichskriegsgericht zuständig gewesen. Aber angesichts der Brisanz des Falls mussten sie sich vor dem Volksgerichtshof verantworten, wenn sie nicht bereits direkt nach dem Attentat erschossen worden waren. Der Militärhistoriker Manfred Messerschmidt:

    "Wenn zum Beispiel Stauffenberg nicht standgerichtlich umgebracht worden wäre, dann hätte er eigentlich vor das Reichskriegsgericht gehört. Diese Urteile sind aber nicht aufgehoben, der würde also heute noch als zum Tode verurteilter Hoch- und Landesverräter gelten, und die feinen Richter, die das veranstaltet haben, denen ist gar nichts passiert."

    Nicht nur wer Hitler nach dem Leben trachtete, riskierte den eigenen Tod. Auch wer lediglich abfällige Bemerkungen über den Führer in Briefen oder gegenüber Kameraden machte, Kriegsgefangene anständig behandelte, Juden zur Flucht verhalf oder ein Flugblatt eingesteckt hatte, das zur Fahnenflucht aufforderte, den behandelte die NS-Justiz als "Kriegsverräter".

    "Man geht wohl nicht fehl, wenn man sagt, dieser Kriegsverratsparagraph wurde von den Militärrichtern als ein Disziplinierungsmittel von Mannschaften und Unteroffizieren begriffen. Die alten Eliten haben sich gegenseitig gedeckt, aber ein kleiner Mann wurde mit diesem Schlagstock verfolgt."

    Während Wolfram Wette den "kleinen Leuten" durchweg ehrenhafte Motive zubilligt, will Rolf-Dieter Müller vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt der Bundeswehr in Potsdam nicht ausschließen, dass sich wegen "Kriegsverrats" Verurteilte auch von niedrigen Beweggründen wie Rache oder persönlicher Vorteilnahme leiten ließen.

    "Derjenige, der desertiert und dann dem Gegner eigene Stellungen zu Lasten der eigenen Kameraden, die ihm bisher vertraut haben, verrät, damit Verluste unter der Truppe verursacht, die über das normale Kriegsrisiko sozusagen hinausgehen, das ist ein Akt von einer gewissen Hinterhältigkeit, der sich nicht legitimiert."

    Konkrete Fälle kann Rolf-Dieter Müller allerdings nicht nennen und reklamiert weiteren Forschungsbedarf. Der aber sei gar nicht nötig, meint sein Freiburger Kollege Wolfram Wette.

    "Wir haben ganz konkret geschaut, welche Urteile hat das dafür zuständige Reichskriegsgericht eigentlich gesprochen. Und den Urteilsbegründungen konnte man ja die Sachverhalte entnehmen. In keinem dieser Urteile hat sich der Verdacht bestätigt, dass von Kriegsverrätern eine unmittelbare Gefährdung für die eigene Truppe ausgegangen ist."

    Nachdem der Bundestag es 2002 abgelehnt hatte, die "Kriegsverräter" zu rehabilitieren, brachte die Fraktion der Linken vor drei Jahren einen Gesetzentwurf ein, dies endlich nachzuholen. Initiiert hat den Vorschlag unter Anderen der Abgeordnete Jan Korte.

    "Es ist in der Tat das letzte Tabu aus dem NS-Recht, was bis heute offensichtlich Fortbestand hat. Diese Leute sind verurteilt, und unser Anliegen ist es, jetzt hier eine pauschale Rehabilitierung zu machen, die vor allem natürlich auch ein politisches Zeichen ist, ein vergangenheitspolitisches Zeichen, was diese Menschen würdigen und vor allem sie rehabilitieren soll, denn sie sind bis heute vorbestraft."

    Politiker wie Jan Korte zählen die "Kriegsverräter" zum Kreis der NS-Opfer und –Gegner. Dagegen wehrt sich der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis. Er weigert sich, das Verhalten der "Kriegsverbrecher", wie er sie nennt, mit dem Handeln von Widerstandskämpfern wie den Attentätern des 20. Juli auch nur entfernt zu vergleichen.

    "Ich glaube auch, dass es falsch ist, die Überläufer und die auch Kriegsverrat auf Grund dieser Tatsache getan haben, nämlich um sich lieb Kind zu machen, um die eigene Haut zu retten, gleichgesetzt werden dürfen mit den Widerstandskämpfern. Die haben auch nichts mit den Heldentaten zu tun, die alle Widerständler geleistet haben, die müssen wir ganz anders sehen als solche Verbrecher."

    Empört reagiert auf solch eine Einschätzung der Deserteur Ludwig Baumann.

    "Nun waren ja nicht alle Soldaten Täter, aber alle Soldaten dienten in den Armeen, die den Vernichtungskrieg geführt haben. Und es hätten ja Millionen Menschen nicht mehr zu sterben brauchen, wenn es mehr Kriegsverrat gegeben hätte.
    Also diese Lebensgefährdung für deutsche Soldaten höher zu stellen als die Rettung von Millionen Zivilisten, KZ-Insassen und anderen Verfolgten, das ist unglaublich."

    Mehr als sechs Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Kapitulation der Wehrmacht führen Zeitzeugen, Politiker und Geschichtswissenschaftler immer noch heftige Auseinandersetzungen über soldatische Tugenden wie Ehre und Heldentum, über Widerstand und Verrat. Die Historiker Alfred de Zayas und Wolfram Wette:

    "Wenn man alle Deserteure und alle Kriegsverräter rehabilitiert, was ist mit den anderen? Was ist mit dem einfachen 18-jährigen, 20-jährigen deutschen Jungen, der getötet worden ist irgendwo in Frankreich oder in Russland im Kriege? Ist der dann per Implikation ein schlechter Mensch gewesen?"

    "Wir haben es ja im Falle der Wehrmachtssoldaten, die den Kriegsdienst verweigert haben, die desertiert sind, die dann als Wehrkraftzersetzer belangt worden sind, weil sie sich kritisch über das Regime geäußert haben, mit einer ganz spezifischen historischen Situation zu tun, und das gilt eben auch für die wegen Kriegsverrats verurteilten Soldaten. Sie wandten sich in der Weise, wie das kleine Leute in Uniform tun können, also in anderer Weise als etwa der Graf Stauffenberg, gegen das Regime, wollten dazu beitragen, die Kriegsdauer zu verkürzen."

    Die aktuelle Debatte hat nicht nur eine zeitgeschichtliche Dimension, es geht grundsätzlich um die Frage: Ist militärischer Verrat politisch und moralisch verwerflich? Nicht immer wird dabei differenziert, ob jemand in einer Diktatur oder in einer Demokratie "Kriegsverrat" begeht.

    "Man stelle sich vor, ein Bundeswehrfeldwebel, der bei einem Einmarsch im Kosovo der Meinung gewesen sei, dass sei ein völkerrechtswidriger Akt und nehme sich das Recht, mit den Serben zu kooperieren und eine deutsche Truppe da in einen Hinterhalt zu locken. Also das muss auch mit bedacht werden."

    Meint Rolf-Dieter Müller vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt der Bundeswehr in Potsdam. Dem hält der Freiburger Geschichtsprofessor Wolfram Wette entgegen.

    "Wer Widerstand gegen das verbrecherische NS-System und die von ihm angezettelten Kriege für legitim hält, und hierüber herrscht ja ein großer Konsens in unserem Lande, der darf auch die wegen Kriegsverrats verurteilten Soldaten nicht ausklammern, sondern sollte sie in die langjährige Rehabilitierungspolitik, die der Deutsche Bundestag betrieben hat, einbeziehen."

    Bislang jedoch konnte sich die Regierungskoalition nicht darauf verständigen, die letzten Opfer der NS-Militärjustiz zu rehabilitieren. Der grüne Abgeordnete Wolfgang Wieland spricht von einem parlamentarischen Trauerspiel, liege doch seit langem ein konsensfähiger Gesetzentwurf der Linken vor.

    "Eine Flucht in das Ende der Legislaturperiode wäre bei einem Antrag, der so frühzeitig eingebracht wurde, der 20 Mal, 30 Mal auf der Tagesordnung stand und dann wieder verschoben wurde, ein absolutes Armutszeugnis."

    Auf eine baldige Einigung hofft auch der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Carl-Christian Dressel. Schon aus Respekt vor den Opfern der NS-Militärjustiz und ihren Angehörigen verbiete es sich, eine Entscheidung weiter zu verzögern.

    "Wir möchten etwas für die Opfer der NS-Willkürherrschaft tun und für die Rehabilitierung der wegen sogenannten Kriegsverrats verurteilten Menschen erreichen. Ich hoffe, dass wir es hinbekommen, aber, um mit C.G. Jung zu schließen, Vorhersagen sind schwierig, vor allem dann, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen."