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Der Markt, um den es geht, ist gewaltig:

Nach langen und kontroversen Diskussionen um die EU-Dienstleistungsrichtlinie einigten sich vergangene Woche Vertreter der beiden größten Fraktionen des Europäischen Parlaments, der Europäischen Volkspartei (EVP) und der sozialdemokratischen Partei (SPE). Ob die Mehrheit der Europaabgeordneten diesem Kompromiss zustimmen, ist noch fraglich.

Von Alois Berger | 13.02.2006
    "Wenn wir jetzt eine Hochkonjunktur hätten mit Vollbeschäftigung, wären sicher viele Menschen bereit, die Grenzen schneller und zügiger und weiter zu öffnen. In der derzeitigen Situation, wo die Angst um den Arbeitsplatz so an Bedeutung gewonnen hat, muss man Verständnis haben, dass die Menschen einfach Angst haben, dass billige Konkurrenten ungebremst hereinkommen, dafür habe ich in der Tat Verständnis."

    Der CSU-Abgeordnete und Vizepräsident des Europaparlaments, Ingo Friedrich, hätte sich eine ehrgeizigere Dienstleistungsrichtlinie gewünscht. Eine europäische Richtlinie mit möglichst wenig Einschränkungen für Handwerker, Ärzte, Architekten und andere Dienstleister, die Aufträge in anderen EU-Ländern annehmen wollen. Das würde die Wirtschaft ankurbeln und dem hohen Anspruch des europäischen Binnenmarktes gerecht werden, aber das sei derzeit nicht durchsetzbar, hat der Europaabgeordnete erkannt. Man dürfe die Menschen nicht überfordern, glaubt Ingo Friedrich, auch wenn man vom Nutzen der Dienstleistungsfreiheit überzeugt sei.

    Das Europäische Parlament will in dieser Woche die Quadratur des Kreises versuchen. So wie der Christsoziale Ingo Friedrich, wollen die meisten EU-Abgeordneten den Markt für Dienstleistungen öffnen - und gleichzeitig verhindern, dass dabei zuviel Konkurrenzdruck auf die heimischen Dienstleistungsbetriebe entsteht. Das Ergebnis ist nach zweijährigen Debatten ein Kompromiss, der nur noch wenig mit dem ursprünglichen Entwurf der EU-Richtlinie zu tun hat. Dieser sah vor, dass jeder Dienstleistende in der Europäischen Union in jedem anderen Land der Gemeinschaft würde arbeiten können, zu den Arbeits- und Sozialbedingungen seiner Heimat. Damit wäre viel Bürokratie abgebaut worden, es hätten zugleich aber auch Dienstleister aus solchen EU-Ländern einen Vorteil gehabt, in denen es nur geringe oder gar keine Arbeitsschutz-, Umwelt- und Sozialauflagen gibt.

    Am Donnerstag stimmen die Europaparlamentarier nun über eine ganz andere Dienstleistungslinie ab: Das Herkunftslandprinzip ist komplett gestrichen, das heißt, Dienstleistende müssen sich weiterhin an die Vorschriften desjenigen Landes halten, in dem sie die Dienstleistung erbringen und damit auch an die jeweiligen nationalen Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards. Doch damit sind, bei guter Begründung, auch weiterhin bürokratische Regelungen möglich, die es ausländischen Dienstleistern schwer machen, neue nationale Märkte zu erschließen.

    Dass der Dienstleistungsmarkt geöffnet werden sollte, darüber waren und sind sich die meisten europäischen Politiker einig. Wenn Europa seine wirtschaftlichen Möglichkeiten ausschöpfen will, braucht es einen gemeinsamen großen Markt, nicht nur für Waren, sondern auch für Handwerker, für Architekten, für Ingenieurbüros und für alle anderen Dienstleister. Hans-Werner Müller vom Europäischen Verband der Handwerker und Mittelständler erinnert an den Wachstumsschub, den die Öffnung der europäischen Warenmärkte vor knapp 20 Jahren ausgelöst hat.

    Dabei waren gerade die Handwerker und Mittelständler, die Müller in Brüssel vertritt, lange Zeit skeptisch. Viele sind es heute noch. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fürchten die Billigkonkurrenz aus dem Osten. Doch die Diskussion im europäischen Handwerkerverband hat sich in den letzten Monaten gewandelt. Grund dafür ist zum einen die wachsende Zuversicht, dass die Europaabgeordneten die Sorgen der Handwerker ernst nehmen, genügend Sicherungen in die Richtlinie einbauen. Zum anderen häufen sich die Klagen vieler Mittelständler, wie schwer es ihnen gemacht wird, wenn sie Leistungen im europäischen Ausland anbieten wollen.

    Der Markt, um den es geht, ist gewaltig: In Ländern wie Deutschland machen Dienstleister inzwischen 70 Prozent aller Unternehmen aus, nur dreißig Prozent sind noch mit der reinen Produktion von Gütern beschäftigt. Und selbst diese Betriebe würden von einer größeren Dienstleistungsfreiheit profitieren. Denn wer zum Beispiel eine Druckmaschine oder eine Autowaschanlage kauft, der kalkuliert auch den Aufwand für Wartung und eventuelle Reparaturen mit ein. Wenn er die Anlage im Ausland kauft, will er sicher sein, dass die Monteure jederzeit anreisen können. Doch gerade das ist derzeit oft schwierig, sagt Holger Kunze vom Verband der Maschinen- und Anlagenbauer:

    "Z.B. der Werkzeugmaschinenmacher aus Deutschland, der seine Techniker nach Frankreich entsenden möchte, um dort Wartungsarbeiten an einer Maschine durchzuführen, muss sich zuvor bei der französischen zuständigen Behörde anmelden, egal, wie lange diese Wartungsarbeiten dauern, selbst wenn sie nur ein paar Stunden dauern. Das Gleiche gilt in Belgien, in Luxemburg geht es sogar soweit, dass die Unternehmen einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und bezahlen müssen, wo sie eben enstprechende Dokumente in Hinblick auf die Arbeitnehmer, die sie dorthin schicken, hinterlegen müssen. "

    Große Konzerne wie Siemens, Hochtief oder Beratungsfirmen wie Roland Berger haben keine Probleme. Sie haben längst Niederlassungen in allen EU-Ländern; sie brauchen sich nirgends mehr anzumelden oder übersetzte und beglaubigte Arbeitsdokumente für ihre Mitarbeiter zu hinterlegen. Schwierig wird es für den Schlosserbetrieb in Burghausen, der im 50 Kilometer entfernten Salzburg ein Eisentor erneuern soll. Dem Kleinunternehmer machen die österreichischen Behörden das Leben schwer. Oder für die Aachener Schreinerei, die regelmäßig Anfragen aus Belgien bekommt, und dort alte Häuser renovieren soll.

    Wenn die Schreinerei auf einer belgischen Baustelle ihren deutschen Kranwagen einsetzen will, muss sie vorher damit zum belgischen Tüv. Manche Unternehmen ziehen gegen solche Vorschriften vor den Europäischen Gerichtshof. Sie bekommen fast immer recht. Denn die Dienstleistungsfreiheit ist seit 1987 europäisches Gesetz. Doch die meisten Mittelständler schrecken vor einer Klage zurück und verzichten lieber auf die Aufträge.

    Die Dienstleistungsrichtlinie soll nun endlich Rechtssicherheit schaffen. Sie soll klarstellen, welche nationalen Auflagen gerechtfertigt sind und welche nicht. An sich ist diese Richtlinie schon lange überfällig. Doch als die Kommission vor zwei Jahren den Gesetzes-Entwurf präsentierte, kam er genau zum falschen Zeitpunkt. Die Dienstleistungsrichtlinie platzte hinein in eine ohnehin aufgeheizte Diskussion über Globalisierung, Osterweiterung und Massenentlassungen.

    Die Dienstleistungsrichtlinie ist zum Symbol eines europäischen Grundkonfliktes geworden. Soll die Europäische Union liberaler werden, mehr am Markt orientiert und offener für grenzüberschreitenden Wettbewerb? Oder soll Europa das Bollwerk sein, das uns vor den Auswirkungen und Anstrengungen des Marktes schützt?

    Für die Demonstranten auf dem Brüsseler Boulevard Anspach ist die Sache eindeutig. Aus ihrer Sicht steht der Name des früheren EU-Kommissars Bolkestein für eine hemmungslose Liberalisierung. Für ein Europa der Konzerne, für ein Europa, das im Liberalisierungswahn seine Ideale verrät.

    Der Niederländer Frits Bolkestein hatte vor zwei Jahren einen ziemlich radikalen Entwurf für eine Dienstleistungsfreiheit geschrieben. Jeder Betrieb, der in einem EU-Land angemeldet ist, sollte ohne Einschränkungen in allen EU-Ländern arbeiten können. Der deutsche Anlagenbauer sollte in Spanien oder Irland seine Maschinen aufbauen dürfen, ohne dass er sich vorher in Madrid oder Dublin anmelden muss. Genauso ungehindert sollte der polnische Elektriker in Deutschland oder Frankreich arbeiten können. Niemand, so Bolkesteins Entwurf, dürfe ihm vorschreiben, irgendwelche Zusatzausbildungen zu machen, erst die deutschen oder französischen Gesetze zu studieren und das deutsche Arbeits-, Sozial und Umweltrecht zu berücksichtigen.

    Viele Wirtschaftswissenschaftler waren von der Idee des neoliberalen EU-Kommissars begeistert. Die neue Freiheit werde einen Konjunkturschub auslösen. Vor allem kleine und mittlere Betriebe würden davon profitieren, wenn sie ohne Formalitäten in die Nachbarländer expandieren könnten.

    Bei den Gewerkschaften dagegen ließ das sogenannte Herkunftslandprinzip, nach dem jeder Dienstleister sein Heimatrecht praktisch Huckepack über die Grenzen mitnimmt, sämtliche Alarmglocken schrillen. Osteuropäische Billigfirmen würden den Markt überschwemmen, fürchteten sie, und mit sozialem Dumping einen Wettlauf um die niedrigsten Arbeitnehmerrechte auslösen.

    Die stärksten Widerstände rief die Dienstleistungsrichtlinie in Frankreich hervor, wo man gewohnt ist, dass der Staat seine Bürger vor den Härten des freien Marktes schützt, wo protektionistische Reflexe eine lange Tradition haben. Alain Lipietz ist Europaabgeordneter der französischen Grünen:

    "In Frankreich wurde diese Richtlinie bei der ganzen Diskussion um die Europäische Verfassung als Testfall gesehen, wie Europa mit seinen Bürgern umgeht. Die Debatte wird meiner Meinung nach auch weiter gehen und da dient diese Dienstleistungrichtlinie vielen als Schreckgespenst. "

    Staatspräsident Jacques Chirac setzte sich an die Spitze der Protestbewegung. Als sich im vergangenen Frühjahr abzeichnete, dass das französische Referendum über die Europäische Verfassung scheitern könnte, da versprach Chirac seinen Bürgern, die EU-Dienstleistungsrichtlinie zu stoppen. Der damalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder sprang ihm bei: Die Dienstleistungsrichtlinie könne "so nicht" beschlossen werden. Mit dem "so nicht" ließ Schröder immerhin durchblicken, dass die deutsche Regierung nicht grundsätzlich gegen die Dienstleistungsfreiheit sei. Nur eben so, wie die EU-Kommission sie wünsche, so werde sie keine deutsche Zustimmung bekommen.

    Anders als in Deutschland, wo zumindest einige Politiker auch die Vorteile der Dienstleistungsfreiheit hervorheben, gab und gibt es in Frankreich praktisch eine geschlossene Front gegen eine Öffnung der Dienstleistungsmärkte. Das hat auch damit zu tun, dass kaum ein Land höhere Barrieren für ausländische Unternehmen aufgebaut hat als Frankreich.

    Doch nach den harten Diskussionen der letzten Monate scheint das Herkunftslandprinzip Schnee von gestern. Die Harmonisierung der nationalen Gesetze, das ist der wohl erfolgreiche Gegenentwurf zum Herkunftslandprinzip. Die Idee: Erst müssten die Umwelt-, Sozial- und Arbeitsvorschriften aller EU-Länder aneinander angeglichen werden, dann können die Grenzen aufgehen. Auch die sozialdemokratische Berichterstatterin im Europaparlament, Evelyne Gebhardt, favorisiert diese Harmonisierung.

    Das große Problem der Harmonisierung besteht allerdings darin, dass es viele Jahrzehnte dauern würde, bis in allen EU-Ländern dasselbe Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht herrscht. Denn gerade solche gesellschaftlich zentralen Gesetzesbereiche basieren auf gewachsenen Traditionen, die sich in jedem Land anders entwickelt haben. Und kein Land will und wird seine eigenen Traditionen aufgeben, nur um beispielsweise ein europaweit einheitliches Krankenkassensystem zu ermöglichen.

    Dass die Harmonisierung der europäischen Gesetze zu lange dauern würde, weiß auch die Berichterstatterin der Sozialdemokraten, Evelyne Gebhardt. Alle in Brüssel fühlen den Druck: Nicht nur die mittel- und osteuropäischen EU-Länder pochen auf die verbriefte Dienstleistungsfreiheit. Auch wichtige Branchen wie die Maschinenbauverbände drängen auf eine schnellere Lösung. Evelyne Gebhard schlägt deshalb vor, als ersten Schritt die nationalen Vorschriften zu verbieten, die ganz offensichtlich nur den Zweck haben, ungeliebte Konkurrenz fernzuhalten.

    "So eine Liste kann natürlich die allgemeinen Formulierungen beinhalten. Sagen wir mal, dass Sachen, die diskriminierend sind, nicht erlaubt sind, dass man nicht von einem Dienstleister verlangen darf, dass er eine Adresse in dem anderen Land hat, wenn er eine vorübergehende Dienstleistung erbringt, dass jeder Dienstleister sein Handwerkszeug mitführen und benutzen darf, was er braucht, um seine Dienstleistungen zu erbringen. Da gibt es viele Dinge, die man in solche eine Bestimmung hineinbringen kann. Wobei ich in jedem Fall davor warnen würde, eine abschließende Liste zu machen. Denn ich weiß, dass die Mitgliedsstaaten sehr erfinderisch sein können, wenn es um Protektionismus geht. Man muss es dann so formulieren, dass es auch wirklich klar ist, dass man alle protektionistischen Regeln meint, auch solche, die erst noch erfunden werden. "

    Doch die meisten Europaabgeordneten versprechen sich von einer solchen Liste nicht allzu viel. Solche Verbote seien schwer durchsetzbar. Im vergangenen Dezember einigten sich die EU-Parlamentarier im Binnenmarktausschuss auf einen Kompromiss, der das Herkunftslandprinzip zwar aufgreift, aber auf die Zulassung von ausländischen Unternehmen beschränkt. Diese Vorstellung gefiel auch den meisten Handwerksmeistern. Hans-Werner Müller vom Europäischen Verband der kleinen und mittleren Betriebe fasst den Kompromiss in einer griffigen Formel zusammen:

    " Erstens: Herkunftslandprinzip, genau wie beim Führerschein. Man macht den Führerschein in seinem eigenen Land, fährt man aber in ein anderes Land, muss man sich natürlich nach den dortigen Regeln halten. Ich kann mit meinem deutschen Führerschein in England nicht auf der selben rechten Seite fahren. Zweitens: den Beruf, die Dienstleistung erfülle ich nach den Gesetzen nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Und die Kontrolle darüber geschieht auch im Gastland. Das war ja der Haupt-Fehler, weil der ursprüngliche Entwurf vorsah, dass die Kontrolle vom Herkunftsland kam. "

    Aus Sicht des Mittelständler-Verbandes war bereits mit diesem Kompromiss vom Dezember der gefährliche Teil der EU-Dienstleistungsrichtlinie entschärft. Vor allem, weil die Parlamentarier auch klargestellt hatten, dass alle bisherigen EU-Richtlinien zum Schutz der Arbeitsmärkte Vorrang haben. Das gilt zum Beispiel für die Mindestanforderungen an die Berufsqualifikation. In erster Linie aber für die Entsendung von Arbeitskräften.

    Beispielsweise die Missstände in deutschen Schlachthöfen, wo sich rumänische Arbeiter für drei Euro die Stunde rund um die Uhr ausbeuten lassen, sie haben mit der Dienstleistungsrichtlinie nichts zu tun. Dagegen gibt es längst Gesetze, das deutsche Gesetz gegen Scheinselbständigkeit zum Beispiel, aber auch die EU-Entsenderichtlinie. Danach könnte sich Deutschland ohne weiteres mit Vorschriften über Mindestlöhne und Höchstarbeitszeiten vor Sozialdumping schützen, meint Hans-Werner Müller vom Europäischen Mittelstandsverband.

    "Gehen Sie mal nach Luxemburg. Luxemburg lebt von Dienstleistern, die von außerhalb der Grenze kommen. Keine Probleme, weil die Luxemburger Administration genau diese Punkte kommagenau anwende. Keine Probleme. "

    Doch in der Bevölkerung kommen solche Beschwichtigungen nicht an. Die Angst vor Billigfirmen aus dem Osten ist einfach so viel größer als die Hoffnung auf neue Jobs durch einen größeren Markt für deutsche Dienstleister. Die Bundesregierung in Berlin hat sich bis zuletzt nicht auf eine klare Haltung zur europäischen Dienstleistungsrichtlinie durchringen können. Auch deshalb haben sich in der vergangenen Woche die Spitzen der Konservativen und der Sozialdemokraten im Europaparlament darauf verständigt, dass sie bei der Abstimmung an diesem Donnerstag das Herkunftslandprinzip ganz kippen wollen.
    Von der Bolkesteinrichtlinie wird nicht mehr viel übrigbleiben, hofft die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt:

    " Kaum was, wenn überhaupt. Ich denke wir haben etwas Besseres gefunden. Nämlich klar zu sagen, der Schutz der Leute, der Bürger und Bürgerinnen geht voran. Und gleichzeitig öffnen wir die Märkte, und ich denke, das ist die bessere Lösung. Das Herkunftslandprinzip hätte bedeutet, dass wir eine Konkurrenz zwischen den Sozialsystemen der Mitgliedsländer installieren. Das wollte ich auf jeden Fall verhindern. "

    Nicht alle sehen eine Dienstleistungsrichtlinie ohne Herkunftslandprinzips, aber mit der Bestätigung vieler alter Vorschriften so positiv wie die SPD-Parlamentarierin. Wirtschaftsverbände beklagen, die Europaabgeordneten habe kurz vor dem Ziel der Mut verlassen. Holger Kunze vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer:

    "Der derzeitige Kompromiss, der auf dem Tisch liegt, bringt für unsere Unternehmen keinerlei Vorteile. Die Probleme, die es gibt, werden nicht gelöst. Wir haben beispielsweise immer noch die Anforderungen im Hinblick auf die Entsendung von Arbeitnehmern, die werden nicht abgeschafft. Letztlich schreibt diese Richtlinie den Status Quo, den es in der EU derzeit gibt, fest. Fortschritte sehen wir nicht. "

    Ob es dazu kommt, ob die Dienstleistungsrichtlinie nun tatsächlich völlig entkernt wird, ist noch nicht sicher. Fast alle Abgeordneten aus den neuen EU-Ländern fühlen sich über den Tisch gezogen. Selbst unter den SPD-Europaabgeordneten sind einige enttäuscht. Man habe nicht zwei Jahre lang um vernünftige Kompromisse gerungen, heißt es, um jetzt das Kind mit dem Bad auszuschütten. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Mehrheit der Europaabgeordneten anders abstimmt, als ihre Fraktionsführer das ausgehandelt haben.