Campus & Karriere: Wolfgang Löwer, Wissenschaftsrechtler an der Uni Bonn. Reden wir hier über ein Privileg oder Notwendigkeit?
Löwer: Wir reden darüber, dass für bestimmte Amtsausübungen Unabhängigkeit erforderlich ist. Das gilt zum Beispiel für den Richter, der deshalb eine beamtenrechtsähnliche Stellung hat, und das gilt auch für den Hochschullehrer, der über die Lebzeitigkeit seiner Einstellung davor geschützt ist, ein Lied zu pfeifen, das er nach wissenschaftlichen Grundsätzen gar nicht pfeifen will, aber wegen seiner Abhängigkeit vorsichtshalber denn doch so zusagend zwischen die Lippen nimmt.
Campus & Karriere: Also geht es hier also viel weniger um Geld als vielmehr um Sicherheit?
Löwer: Es geht um Unabhängigkeit, die aus der Sicherheit der lebzeitigen Anstellung erwächst.
Campus & Karriere: Wenn man Deutschland mit den viel gepriesenen USA vergleicht, ist die dortige Lebensstellung, also der 'tenure track’, mit dem Beamtenstatus zu vergleichen?
Löwer: Insofern als derjenige, der die 'tenure’ erreicht, eine lebzeitige, unkündbare Anstellung hat. Und ein Großteil der Energie der amerikanischen Kollegen ist auch auf dieses Ziel gerichtet, nicht anders als bei uns.
Campus & Karriere: Wenn man sich das jetzt anguckt, was Otto Schily vor hat, Sie als Jurist, ist das relativ einfach zu sagen, ab jetzt sind Professoren nicht mehr verbeamtet?
Löwer: Also, erstens würde es natürlich nur für zukünftige Einstellungen gelten. Aus dem Status vertreiben kann und will natürlich die Amtsinhaber niemand. So ganz einfach ist es nicht, weil der Herr Minister zu Recht gesagt hat, es gehe darum, dass die Hoheitsbeamten vor allen Dingen Beamte sein müssten. Nun, wenn man an Forschung und Lehre denkt, dann ist das mit der Hoheitlichkeit natürlich nicht sehr ausgeprägt, weil das kein Strukturelement von Forschung oder Lehre ist. Aber Prüfen ist ein Strukturelement der Tätigkeit und Prüfen ist auch eine hoheitliche Tätigkeit. Und das ist ein Argument dafür, dass, für Lehrer ist das gleich gelagert, dass Lehrer und Hochschullehrer nicht nur wegen des vorteilhaften, Unabhängigkeit verbürgenden Status Beamte sind, sondern auch aus dem Grund, weil sie hoheitliche Tätigkeiten erbringen. Das ist ein alter Streit, der aber vielleicht heute anders bewertet wird als vor dreißig oder vierzig Jahren.
Campus & Karriere: Wir wissen, dass im Hochschulbereich Bund und Länder sich sehr gerne reiben. Das Hochschulrahmengesetz lässt es den Länderparlamentariern, den Länderparlamenten als Gesetzgeber ja zu, wie es da entscheiden kann. In den Ländergesetzen ist das geregelt. Wie sieht das denn aus? Die Länder können ja schon Professoren als Angestellte beschäftigen.
Löwer: Tun sie auch. Wenn sie aus der Wirtschaft jemanden gewinnen, der jenseits des verbeamtungsfähigen Alters ist, dann können sie den nur als Angestellten beschäftigen. Wir haben aber sogar fremde Staatsangehörige, die noch vor dem beamtungsfähigen Alter waren, in Deutschland verbeamtet, österreicher und schweizer Kollegen, was immer übrigens ein großer Anreiz gewesen ist, international Leute gewinnen zu können, weil der Status natürlich attraktiv ist.
Campus & Karriere: Das neue Dienstrecht hat ja auch den Junior-Professor. Dieser Professor ist doch sowieso erst einmal auf Zeit angestellt?
Löwer: Der ist Angestellter, ja.
Campus & Karriere: Aber trotz alledem, denken Sie, dass die Lebensstellung, die Lebensbeschäftigung immer noch erstrebenswert sein sollte, auch für Professoren erhalten wird? Reden Sie da jetzt nur als Professor oder ist das auch für das System Hochschule sinnvoll?
Löwer: Das ist - jedenfalls das Prinzip der Lebzeitigkeit ist für die Hochschule sinnvoll, weil aus der Sicherheit heraus, dass ich wegen der Ergebnisse, die ich erziele, nicht dienstlich gemaßregelt werden kann, das ist schon ein wichtiger Punkt, um für Wissenschaft ein gedeihliches Klima herzustellen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass das Mittel der Entlassung durchaus eingesetzt worden ist, um repressiv auf aufmüpfige Professoren einwirken zu können.
Campus & Karriere: Aber in einer Demokratie ist doch diese Risiko nicht so hoch.
Löwer: Das, Herr Honecker, ist ein frommer Wunsch. Unziemliche Bitten, Vorstellungen können auch in einem demokratischen System an Sie herangetragen werden, sonst würden wir in diesem Land zum Beispiel keine Korruption kennen, wir kennen sie aber.
Campus & Karriere: Wolfgang Löwer, Wissenschaftsrechtler der Universität Bonn, plädiert für das Berufsbeamtentum.
Löwer: Wir reden darüber, dass für bestimmte Amtsausübungen Unabhängigkeit erforderlich ist. Das gilt zum Beispiel für den Richter, der deshalb eine beamtenrechtsähnliche Stellung hat, und das gilt auch für den Hochschullehrer, der über die Lebzeitigkeit seiner Einstellung davor geschützt ist, ein Lied zu pfeifen, das er nach wissenschaftlichen Grundsätzen gar nicht pfeifen will, aber wegen seiner Abhängigkeit vorsichtshalber denn doch so zusagend zwischen die Lippen nimmt.
Campus & Karriere: Also geht es hier also viel weniger um Geld als vielmehr um Sicherheit?
Löwer: Es geht um Unabhängigkeit, die aus der Sicherheit der lebzeitigen Anstellung erwächst.
Campus & Karriere: Wenn man Deutschland mit den viel gepriesenen USA vergleicht, ist die dortige Lebensstellung, also der 'tenure track’, mit dem Beamtenstatus zu vergleichen?
Löwer: Insofern als derjenige, der die 'tenure’ erreicht, eine lebzeitige, unkündbare Anstellung hat. Und ein Großteil der Energie der amerikanischen Kollegen ist auch auf dieses Ziel gerichtet, nicht anders als bei uns.
Campus & Karriere: Wenn man sich das jetzt anguckt, was Otto Schily vor hat, Sie als Jurist, ist das relativ einfach zu sagen, ab jetzt sind Professoren nicht mehr verbeamtet?
Löwer: Also, erstens würde es natürlich nur für zukünftige Einstellungen gelten. Aus dem Status vertreiben kann und will natürlich die Amtsinhaber niemand. So ganz einfach ist es nicht, weil der Herr Minister zu Recht gesagt hat, es gehe darum, dass die Hoheitsbeamten vor allen Dingen Beamte sein müssten. Nun, wenn man an Forschung und Lehre denkt, dann ist das mit der Hoheitlichkeit natürlich nicht sehr ausgeprägt, weil das kein Strukturelement von Forschung oder Lehre ist. Aber Prüfen ist ein Strukturelement der Tätigkeit und Prüfen ist auch eine hoheitliche Tätigkeit. Und das ist ein Argument dafür, dass, für Lehrer ist das gleich gelagert, dass Lehrer und Hochschullehrer nicht nur wegen des vorteilhaften, Unabhängigkeit verbürgenden Status Beamte sind, sondern auch aus dem Grund, weil sie hoheitliche Tätigkeiten erbringen. Das ist ein alter Streit, der aber vielleicht heute anders bewertet wird als vor dreißig oder vierzig Jahren.
Campus & Karriere: Wir wissen, dass im Hochschulbereich Bund und Länder sich sehr gerne reiben. Das Hochschulrahmengesetz lässt es den Länderparlamentariern, den Länderparlamenten als Gesetzgeber ja zu, wie es da entscheiden kann. In den Ländergesetzen ist das geregelt. Wie sieht das denn aus? Die Länder können ja schon Professoren als Angestellte beschäftigen.
Löwer: Tun sie auch. Wenn sie aus der Wirtschaft jemanden gewinnen, der jenseits des verbeamtungsfähigen Alters ist, dann können sie den nur als Angestellten beschäftigen. Wir haben aber sogar fremde Staatsangehörige, die noch vor dem beamtungsfähigen Alter waren, in Deutschland verbeamtet, österreicher und schweizer Kollegen, was immer übrigens ein großer Anreiz gewesen ist, international Leute gewinnen zu können, weil der Status natürlich attraktiv ist.
Campus & Karriere: Das neue Dienstrecht hat ja auch den Junior-Professor. Dieser Professor ist doch sowieso erst einmal auf Zeit angestellt?
Löwer: Der ist Angestellter, ja.
Campus & Karriere: Aber trotz alledem, denken Sie, dass die Lebensstellung, die Lebensbeschäftigung immer noch erstrebenswert sein sollte, auch für Professoren erhalten wird? Reden Sie da jetzt nur als Professor oder ist das auch für das System Hochschule sinnvoll?
Löwer: Das ist - jedenfalls das Prinzip der Lebzeitigkeit ist für die Hochschule sinnvoll, weil aus der Sicherheit heraus, dass ich wegen der Ergebnisse, die ich erziele, nicht dienstlich gemaßregelt werden kann, das ist schon ein wichtiger Punkt, um für Wissenschaft ein gedeihliches Klima herzustellen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass das Mittel der Entlassung durchaus eingesetzt worden ist, um repressiv auf aufmüpfige Professoren einwirken zu können.
Campus & Karriere: Aber in einer Demokratie ist doch diese Risiko nicht so hoch.
Löwer: Das, Herr Honecker, ist ein frommer Wunsch. Unziemliche Bitten, Vorstellungen können auch in einem demokratischen System an Sie herangetragen werden, sonst würden wir in diesem Land zum Beispiel keine Korruption kennen, wir kennen sie aber.
Campus & Karriere: Wolfgang Löwer, Wissenschaftsrechtler der Universität Bonn, plädiert für das Berufsbeamtentum.