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Der Rechtsstaat und der Terrorismus

Stoiber: Der kalte Krieg ist vorbei, der eiskalte Terrorismus hat begonnen.

Claudia Sanders |
    Den Krieg gegen den Terrorismus aufnehmen, mit aller Härte: An starken Worten mangelt es nicht in diesen Tagen - parteiübergreifend, von CSU-Chef Edmund Stoiber bis hin zum Sozialdemokraten und Bundesinnenminister Otto Schily. Von ihm ist in den Zeitungen immer wieder ein Bild zu sehen: Schily mit Polizeihelm auf dem Kopf und dem Gummiknüppel in der Hand - Ein Innenminister greift durch. Noch bevor das lähmende Entsetzen über die Attentate vom 11. September gewichen war, wurde gehandelt: Die Referenten im Bundesinnenministerium durchsuchten ihre Schubladen nach Vorschlägen für Sicherheitspakete. Heute ist das zweite davon im Kabinett verabschiedet worden.

    Das erste wurde in Rekordzeit geschnürt: Sky-Marshalls für die Flugzeuge, Sicherheitsüberprüfungen für das Bodenpersonal und Änderungen im Vereinsrecht, all dies seien nur erste Schritte um gegen Terroristen vorzugehen. In kaum gekannter Einigkeit unterstützten die Parteien die Gesetzesvorschläge.

    Doch Bundesinnenminister Otto Schily legte noch einmal nach: Mit dem "Sicherheitspaket 2", das spöttisch als "Otto-Katalog" bezeichnet wird. Auf rund 160 Seiten listet der Bundesinnenminister auf, was er für notwendig hält um Terroristen zu bekämpfen. Doch diese Vorschläge stießen auf harsche Kritik. In einer internen Stellungnahme bemerkte das Bundesjustizministerium spitz:

    Im Hinblick auf den Titel "Terrorismusbekämpfungsgesetz" scheint es zudem angeraten, den Gesetzesentwurf auch tatsächlich auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zu beschränken.

    Doch solche mahnenden Worte sind im Moment selten. Die Themen Bürgerrechte oder gar Datenschutz haben in diesen Tagen nicht gerade Hochkonjunktur, wer darauf verweist, gerät in Gefahr selber als potentielles Sicherheitsrisikos eingestuft zu werden. Nicht wenige schauten deshalb erwartungsvoll zu den Bündnisgrünen, die den Anspruch vertreten, eine "Bürgerrechtspartei" zu sein. Sie kritisierten den Entwurf aus dem Hause Schily und erst nach zermürbenden Marathonverhandlungen einigten sich der Bundesinnenminister und der kleinere Koalitionspartner auf einen Kompromiss. Herausgekommen sind nun Gesetzesänderungen und Gesetzesverschärfungen, die nicht nur Straftäter, sondern auch andere betreffen: Die unauffälligen, die gesetzestreuen Bundesbürger.

    Beispiel: Personalausweise und Pässe. Sie sollen fälschungssicherer werden. Deshalb - so Schilys Wunsch- sollen so genannte "biometrische Daten" auf den Pässen und Personalausweisen der Zukunft verschlüsselt werden: Erst einmal wird das der Fingerabdruck eines jeden Bundesbürgers sein. Wobei im ersten Entwurf aus dem Hause Schily noch nachzulesen war, dass jedes mögliche biometrische Merkmal auf den Pass hätte gespeichert werden können - bis hin also zu DNA-Analysedaten. Nach den Verhandlungen mit den Bündnisgrünen ist dieses Vorhaben nun vom Tisch: Zukünftig sollen biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht gespeichert werden.

    Generell aber sei solch ein Fingerabdruck im Ausweis nichts, was kurzfristig gegen den Terror helfen könne: Die neuen Personalausweise und Pässe müssten hergestellt, ausgegeben und die Polizeidienststellen technisch umgerüstet werden. Der Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei, Rüdiger Holecek, hält den Fingerabdruck im Pass der Bundesbürger nicht gerade für das Mittel um ausländische Extremisten zu bekämpfen:

    Wir sehen nicht genau, wie die Fälschungssicherheit deutscher Pässe im Zusammenhang mit ausländischen Extremisten steht und wo da in der gegenwärtigen Situation die Verbindung zu Bin Laden besteht.

    Und vor dem politischen Kompromiss argumentierte der rechtspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Volker Beck, noch so:

    Das Problem entsteht, dass wir zur Kontrolle der Fälschungssicherheit eine zentrale Datei bräuchten, ansonsten läuft das ganze leer, das bedeutet, dass sich die Polizei hier einen Zugriff erkämpfen würde und ich glaube das würde grundsätzlich die gesamte kriminalpolizeiliche Arbeit von den Füßen auf den Kopf stellen, weil es wäre nicht mehr die Frage wer ist tatverdächtig, bei wem nehmen wir Fingerabdrücke, machen wir eine erkennungsdienstliche Behandlung, sondern man würde in Zukunft gucken, wer war denn in den letzten zwei Wochen alles am Tatort, welche Fingerabdrücke finden wir da und die fragt man dann ab, und im Ergebnis, auch wenn das dann juristisch immer noch anders wäre, müsste derjenige beweisen, dessen Fingerabdrücke da waren, dass er tatsächlich unschuldig ist.

    Diese Bedenken sind zwar auch durch den Kompromiss nicht ausgeräumt worden, gleichwohl ist diese Kritik nicht mehr von den Bündnisgrünen zu hören. In einem weiteren Gesetz soll nun festgelegt werden, wie eine solche mögliche zentrale Datei aussehen könnte. Dies mache aber nicht jeden zum Verdächtigen, argumentiert der Bundesinnenminister. Ihm gehe es nur um die Fälschungssicherheit, so Otto Schily:

    Manche behaupten, wir wollen ein Volk von Verdächtigen schaffen, der Fingerabdruck ist bisher nur von Verdächtigen gespeichert worden, von dieser Vorstellung muss man sich lösen.

    "Datenschutz sei Täterschutz" diese griffige Formulierung ist in den vergangenen Wochen auch aus den Reihen der CDU/CSU zu hören gewesen. So finden die Pläne von Bundesinnenminister Otto Schily in den Reihen der Unionsfraktion auch durchaus Sympathien. Kritische Stimmen in dem Sinne, das Bürgerrechte oder gar der Rechtsstaat in Gefahr seien, sind von dort nicht zu hören. Aber: Bayerns Innenminister Günter Beckstein monierte, das in dem Sicherheitspaket der Schutz vor ABC-Waffen völlig fehle. Der Fingerabdruck im Pass findet dagegen Gefallen. Norbert Geis (CSU), der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion:

    Mann muss genaue gesetzliche Regelungen schaffen, wie mit dieser Datei Verfahren wird. Das dennoch immer gegen das Gesetz verstoßen wird, das kann kein Mensch verhindern, aber man muss ja auch das Ziel sehen, und das Ziel dieses Fingerabdrucks ist eine wichtige innenpolitische Maßnahme zur größeren Sicherheit unserer Bevölkerung. Deswegen sind wir dafür und das hinreichende gesetzliche Möglichkeiten geschaffen werden können, dass der Missbrauch verhindert wird.

    Nach Schilys Plänen soll dieser Schutz auch durch mehr Kompetenzen des Verfassungsschutzes gestärkt werden. Er soll bei Banken, Kreditinstituten, Fluglinien und bei der Post Daten abfragen und speichern dürfen. Bisher gebe es keine Auskunftspflicht und zu dem Punkt "Banken und Kreditinstitute" ist in der Gesetzesbegründung nachzulesen:

    Damit ergibt sich eine Informationslücke, wenn Banken und Geldinstitute die Auskunftserteilung ablehnen. Diese Informationslücke ist durch eine gesetzliche Auskunftspflicht der Banken und Kreditinstitute zu schließen. Dabei ist sicherzustellen, dass jede Transaktion zurückverfolgt werden kann.

    Im jüngsten Entwurf ist aber eingefügt worden, dass das Bundesinnenministerium regelmäßig das parlamentarische Kontrollgremium unterrichten, welches wiederum jährlich den Bundestag informieren muss.

    In den Kompromissverhandlungen haben die Bündnisgrünen erreichen können, dass der Verfassungsschutz nur dann diese Daten sammeln darf wenn "dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich" und "tatsächliche Anhaltspunkte" für schwerwiegende Gefahren vorliegen. Auf der anderen Seite hat sich aber auch der Bundesinnenminister durchsetzen können. Denn statt "nur" Verfassungsschutz haben fortan auch der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst mehr Kompetenzen. Vor dem Kompromiss war davon noch keine Rede.

    Beck: Also wir haben alle Geheimdienste, die mit der Terrorismusbekämpfung befasst sind mehr Befugnisse eingeräumt. Das konnten wir im ersten Entwurf noch nicht, weil die zuständigen Häuser, also das Verteidigungsministerium, das für den Militärischen Abschirmdienst zu ständig ist und das Bundeskanzleramt, für den Bundesnachrichtendienst noch nicht die Formulierungen vorgelegt hatten.

    Dem Kabinettsentwurf folgend, der heute verabschiedet worden ist, sollen demnächst auch verstärkt die Mitarbeiter von "lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen" überprüft werden. Aber: Diese "Sicherheitsüberprüfungen durch den Verfassungsschutz sollen nicht nur Mitarbeiter von beispielsweise Atomkraftwerken durchlaufen:

    Zitat: Unabhängig von der jeweiligen Organisationsform und der rechtlichen Konstruktion sollen Einrichtungen geschützt werden, die der Versorgung der Bevölkerung (zum Beispiel Energie, Wasser, pharmazeutische Firmen, Krankenhäuser, Banken) dienen oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens (zum Beispiel Telekommunikation, Bahn, Post, Rundfunk- und Fernsehanstalten) notwendig sind.

    Eine Sicherheitsüberprüfung von Krankenschwestern und Journalisten durch den Verfassungsschutz, um Terroranschläge zu verhindern? Ein durchaus großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Jürgen Meyer, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hält das für gewagt:

    Ich denke, dass wir jeden dieser Bereiche im Gesetzgebungsverfahren noch mal sehr genau anschauen müssen, sie haben eben das Beispiel Rundfunkanstalten genannt, aber man muss sich da genau überlegen, ob durch eine solche Überprüfung in diesem Bereich nicht auch ein Grundrecht, nämlich das Grundrecht auf Medienfreiheit, das auch durch die Charta der EU gewährleistet wird, eingeschränkt wird.

    Doch auch diese mahnenden Worte sind nun nach dem Kompromiss nicht mehr zu hören: Das so genannte "Sicherheitsüberprüfungsgesetz" ist ohne Änderungen aus den Verhandlungen hervorgegangen. Nur ein Punkt ist eingefügt worden: Das Gesetz soll erst einmal nur fünf Jahre gültig sein- so wie auch die Regelungen zu den Geheimdiensten. Die wenigen Kritiker stimmt das nicht viel optimistischer. Der ehemalige Bundesinnenminister und Liberale Gerhard Baum:

    Die Regelanfrage wird ja uferlos ausgeweitet. Die Informationen, die dann an den Nachrichtendienst gekommen sind werden verwertet, wenn die Menschen in Banken, Krankenhäusern, Post und Bahn, Rundfunk sich bewerben, das heißt wir haben eine ganz neue Dimension - ich nehme das Wort in den Mund - eines Überwachungsstaates und dem müssen wir widerstehen und deswegen ist es richtig, dass die Bürger sich dagegen stellen und dagegen aufstehen.

    Solche Probleme sieht Volker Beck nicht:

    Also ich denke das Entscheidende bei der Sicherheitsüberprüfung ist, dass in allen lebenswichtigen Bereichen und darauf stellt der Gesetzestext auch ab, zu Abwendung von ganz konkreten Bedrohungen es angemessen sein kann, Sicherheitsüberprüfungen bei dem Personal durchzuführen. Die Ermächtigung ist gesetzlich relativ umfangreich gefasst, weil wir gar nicht voraussehen können, in welchen Bereichen das notwendig ist, dass man je nach Bedrohungslage sagen muss, da muss man jetzt schauen, wer arbeitet bei der U-Bahn, wer arbeitet bei der Wasserversorgung, dafür jedes mal das Gesetz zu ändern, das wäre zu schwerfällig und käme zu spät. Und ich meine, wir haben hier eine besondere Verantwortung, man kann nicht aus hier kleinlichen gesetzestechnischen Punkten das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger riskieren.

    Der Wunsch von Volker Beck Gesetze zu schaffen, die nicht nur wahrscheinliche Gefahren, sondern auch jedes potentielle Risiko ausschließen, ist nach den Terrorangriffen zwar verständlich. Dieser Wunsch - den offenbar auch Bundesinnenminister Otto Schily verfolgt - impliziert aber durchaus eine Abkehr von der hiesigen Rechts-Tradition. Bisher wird eine Sicherheitsanalyse erstellt und mit diesen Fakten in der Hand, wird überlegt, was ein wahrscheinliches Szenario ist und wie darauf reagiert bzw. es verhindert werden kann - aus polizeilicher und juristischer Sicht. Doch der 11. September hat dies in Frage gestellt: Nun geht es nicht mehr darum nur mögliche konkrete Gefahren zu verhindern, sondern jedes mögliche denkbare Risiko zu vermeiden. Wenn man dieser Linie folgen möchte, dann müssen Gesetze eben verschärft werden - auch und gerade auf Kosten von Bürgerrechten. Denn nur durch eine möglichst lückenlose Kontrolle jedes Einzelnen lässt sich eben jedes mögliche Risiko ausschließen.

    Vor diesem Hintergrund, erklärt sich auch der Vorschlag des Bundesinnenministers dem Bundeskriminalamt so genannte Initiativ-Ermittlungskompetenzen zu geben. Damit hätte das Bundeskriminalamt Kompetenzen bekommen, welche bisher in diesem Rechtsstaat unvorstellbar gewesen wären: Ohne jeden Anhaltspunkt zu forschen UND polizeiliche Mittel einsetzen zu können. Schon einmal, nämlich 1993, war dieser Vorschlag im Gespräch. Eingebracht wurde er von der CDU/CSU, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Die Unionsparteien konnten sich mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen. Auch damals wurde kritisiert, dass damit das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten - welches durch das Grundgesetz festgeschrieben ist - aufgehoben werde.

    Nach den Kompromissverhandlungen ist das Initiativermittlungsrecht nun wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden. Und die Bündnisgrünen reklamieren diesen Erfolg für sich. Es gebe nur eine kleine Veränderung, die bürokratische Hindernisse beseitige, erklärte Volker Beck.

    Bürokratische Hindernisse beseitigen? In dem jüngsten Gesetzesentwurf, der dem Deutschlandfunk vorliegt, liest sich das etwas anders. Das Bundeskriminalamt darf nun - ohne vorher bei den Landespolizeien nachzufragen - selber bei öffentlichen und privaten Stellen Auskünfte einholen. Damit hat das Bundeskriminalamt, welches ja eigentliche nur eine zentrale Koordinationsstelle sein soll, erheblich mehr Kompetenzen gewonnen.

    Und noch eine weitere Gesetzesänderung - die alle Bundesbürger betreffen wird - steht bevor: Sie war im ersten Entwurf des Sicherheitspakets 2 noch nicht zu finden. Ein weiterer Punkt, den der Bundesinnenminister hinzugefügt hat. Er umfasst nur wenige Zeilen, birgt aber reichlich Sprengstoff: die Änderung im 10. Sozialgesetzbuch.

    Zitat: Eine Übermittelung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie einer nach Bundes- oder Landesrecht zulässigen Rasterfahndung erforderlich ist.

    Und das bedeutet im Klartext: Die Polizei darf, wenn sie eine Rasterfahndung durchführt, auf Daten zugreifen die bisher streng gehütet waren: Also, auf die Informationen von Krankenkassen, Arbeits- und Sozialämtern, aber auch Jugendämtern, sowie Informationen eines jeden Bundesbürgers zur Renten- und Pflegversicherung. Bisher war diese Form der Datenvernetzung - besonders für die Bündnisgrünen - absolut Tabu. Doch die Zeiten ändern sich. Volker Beck, der rechtspolitische Sprecher der Bündnisgrünen:

    Ich muss ihnen sagen, ich gehöre nicht zu denjenigen, die jede Sicherheitsmaßnahme, die man ergreift für eine Niederlage einer Bürgerrechtspartei halten. Wenn es erforderlich ist, kann man solche Entscheidungen verantworten, wichtig ist dabei aber, dass immer die Verhältnismäßigkeit und der Datenschutz gewahrt bleiben.

    Doch ob diese Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, ist eben fraglich. Über 20 Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen, darunter die älteste deutsche Bürgerrechtsbewegung, die Humanistische Union, bezeichneten das Sicherheitspaket 2 als "Katastrophe".

    Das Sicherheitspaket 2 ist nicht das erste Anti-Terror-Paket und wird wohl kaum das letzte bleiben. Während in den 70er und 80er Jahren der Kampf gegen die RAF im Vordergrund stand, war es in den 90er Jahren die Organisierte Kriminalität, die zu zahlreichen Gesetzesverschärfungen geführt hatte. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum:

    Es ist das übliche Ritual: Wenn eine Sicherheitslage neu entsteht dann wird über neue Maßnahmen gesprochen, es ist eine Spirale ohne Ende, wir haben eine Fülle von Sicherheitspaketen in den letzten Jahren verabschiedet und die müssen angewandt werden und Polizei und Geheimdienste sind dazu einfach nicht in der Lage, weil sie das Geld dazu nicht haben.

    Und genau das ist auch der Punkt, den die Gewerkschaft der Polizei moniert:

    Wir sind in der Tat der Meinung, dass wir eben nicht nur eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen brauchen, wir sind im großen und ganzen ja mit dem Paket einverstanden, wenn man mal von den Regelungen zum Passgesetz absieht, da gibt aus unserer Sicht weitaus Dringenderes, was zu tun wäre und dazu gehört in der Tat die materielle und personelle Ausstattung der Polizei: Vom Bundeskriminalamt bis zur letzten Polizeidienststelle.

    Drei Milliarden Mark will Bundesinnenminister Otto Schily für die Terrorismusbekämpfung ausgegeben. Geld, von dem die Landespolizeien aber nicht profitieren werden, sie werden eben aus Landesmitteln finanziert. Und diese Kassen sind leer.

    Die Bündnisgrünen als Bürgerrechtspartei haben erhebliche Zugeständnisse gegenüber dem Bundesinnenminister gemacht - Nicht zuletzt wohl auch deshalb, weil das Sicherheitspaket 2 mit dem Zuwanderungskonzept verknüpft worden ist. Etwas weniger Bürgerrechte hier, dafür dort ein wenig mehr Zugeständnisse bei der Einwanderung. Doch damit sind die Verhandlungen zur Sicherheit und Zuwanderung noch lange nicht beendet. Der Bundestag wird darüber beraten, und natürlich auch der Bundesrat. Die CDU/CSU hat schon angekündigt, das Zuwanderungskonzept auf gar keinen Fall so mitzutragen und aus den Bundesländern sind schon die ersten Stimmen zu hören, die das Sicherheitspaket 2 noch verschärfen wollen. Veränderungen wird es also auf jeden Fall noch geben. So oder so. Anlass, auch für die Kritiker, hoffnungsfroh zu bleiben. Der Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob:

    Ich bin in der Tat sehr optimistisch und die Gespräche haben ja erst begonnen und die Anzeichen dafür, dass hier noch einiges verändert werden kann, liegen auf der Hand.

    Link: (Otto Schily und Klaus Wowereit bei der Präsentation von ABC-Schutzanzügen (Foto AP)==>/ramgen/hintergrund/.ram)