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Der unselige Vertrag

Seit dem Untergang der alten Monarchien in Deutschland bemühte sich der Heilige Stuhl, mit den nachfolgenden Regierungen neue Kirchenverträge zu schließen. Mit der Weimarer Republik war dies nicht möglich. Das änderte sich 1933, als das deutsche Volk die Macht auf Hitler übertrug. Am 20. Juli 1933 wurden das sogenannte Reichskonkordat unterzeichnet - ein umstrittener Vertrag, der jedoch bis heute eine der Grundlagen des deutschen Staatskirchenrechts ist.

Von Hajo Goertz | 20.07.2008
    "Die nationale Regierung sieht in den beiden christlichen Konfessionen wichtigste Faktoren der Erhaltung unseres Volkstums. Sie wird die zwischen ihnen und den Ländern abgeschlossenen Verträge respektieren; ihre Rechte sollen nicht angetastet werden. Sie erwartet aber und hofft, dass die Arbeit an der nationalen Erhebung unseres Volkes, die sich die Regierung zur Aufgabe gestellt hat, umgekehrt die gleiche Würdigung erfährt."

    Adolf Hitler suchte in seiner Regierungserklärung vom 23. März 1933 Befürchtungen zu zerstreuen, die die Christen und die Kirchen mit seiner Machtergreifung knapp zwei Monate zuvor verbanden. Zudem versicherte Hitler im außenpolitischen Teil seines dem Reichstag vorgelegten Programms:

    "Ebenso legt die Reichsregierung, die im Christentum die unerschütterlichen Fundamente des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes sieht, den größten Wert darauf, die freundschaftlichen Beziehungen zum Heiligen Stuhle weiter zu pflegen und auszugestalten."

    Bravorufe beim Zentrum, der Partei der Katholiken, verzeichnet das Protokoll der Reichstags-Sitzung. Hitlers Andeutung schien sich bereits kurz darauf zu realisieren. Anfang April bot Hitlers Vizekanzler Franz von Papen im Vatikan ein Konkordat an - wie man einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen einem Staat und der katholischen Kirchenleitung nennt.

    Papens Verhandlungspartner war Eugenio Pacelli, der politische Arm des Papstes Pius XI. Der Kardinalstaatssekretär hatte sich in den zwanziger Jahren als Nuntius in Deutschland vergeblich um ein Reichskonkordat bemüht. Was die demokratischen Regierungen der Weimarer Republik dem Vatikan versagten, offerierte jetzt das totalitäre Regime in Berlin. Die ersten Entwürfe fertigte im Auftrag Pacellis der deutsche Prälat Ludwig Kaas, damals noch Vorsitzender der Zentrumspartei. Nach zeitlich relativ zügigen, sachlich durchaus zähen Verhandlungen wurde der Vertrag bereits am 8. Juli 1933 paraphiert und am 20. Juli - vor 75 Jahren - feierlich von Kardinalstaatssekretär Pacelli und Vizekanzler von Papen unterzeichnet.

    "Ich möchte bestreiten, dass der Kardinalstaatssekretär Pacelli und Pius XI. mit fliegenden Fahnen dabei waren. Sie haben das gewollt, sie haben gemeint, sie könnten ein Konkordat auch abschließen mit einem Staat, der der Kirche unfreundlich gesinnt ist, es war ein Konkordat zur Verteidigung kirchlicher Rechte, nicht ein Vertrag, der geschlossen wurde als Vertrag mit einer freundschaftlich gesonnenen Regierung."

    Professor Wolfgang Rüfner, Direktor des kirchlichen Instituts für Staatskirchenrecht in Bonn, erläutert das damalige Interesse des Heiligen Stuhls, wie die völkerrechtliche Bezeichnung der päpstlichen Kirchenleitung lautet:

    "Die Kirche war schon unter Druck, und sie befürchtete noch mehr, unter Druck zu geraten, und wollte nun in der Zeit dieses Regimes, Zeitdauer konnte man ja nicht abschätzen, einige schriftliche, formale Sicherungen haben, auf die man sich dann auch öffentlich berufen konnte."

    Das Konkordat sollte, wie es in der Präambel heißt, "das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich des Deutschen Reiches in einer beiden Seiten befriedigenden Weise" regeln.

    "Also, eine Materie war zum Beispiel: Wie besetzt man einen Bischofsstuhl. Die nächste Materie ist die Frage: Was passiert mit dem Religionsunterricht in den Schulen? Gibt es überhaupt konfessionelle Schulen? Die nächste Materie ist die Frage: Was geschieht an den Universitäten, gibt es da katholisch-theologische Fakultäten? Wie ist das mit dem Eherecht?"

    Umschreibt der Kirchenhistoriker Hubert Wolf beispielhaft Inhalte des Vertrages. Der Professor an der katholisch-theologischen Fakultät in Münster ist einer der besten Kenner der Vatikanischen Geheimarchive. Während es dem Vatikan um förmliche Bestätigung von Rechten der Kirche und die Sicherung ihrer Seelsorge für die Gläubigen ging, hatte Hitler ein doppeltes Interesse an einem Konkordat mit dem Papst.

    "Natürlich geht es Hitler aber zunächst auch mal um die Anerkennung, die internationale Salonfähigkeit seines Regimes. Man muss sich ja klarmachen, es ist der erste völkerrechtliche Vertrag, den diese neue Regierung abschließt, und gleich mit dem Partner, der doch, was das moralischen Ansehen angeht, sicher das höchste Ansehen, das höchste denkbare Ansehen genießt. Also, wenn schon der Heilige Stuhl mit uns einen völkerrechtlich bindenden Vertrag machen kann, dann doch wirklich auch jede weltliche Regierung. Oder? So ist die Argumentation von Hitler."

    Mit dem außenpolitischen Prestige-Gewinn verfolgte der Führer der Nazis auch innenpolitische Ziele. Als Vertragspartner des Papstes könne er wohl nicht als Feind der Kirche gelten, wollte er den Katholiken demonstrieren. Sie machten immerhin ein Drittel der damaligen Bevölkerung von rund 65 Millionen aus, und sie standen unter dem Eindruck der Erklärungen ihrer Bischöfe, ein Katholik könne der nationalsozialistischen Weltanschauung nicht beipflichten.

    Schon Hitlers Zusicherung in seiner Regierungserklärung vom 23. März, für sein Programm der nationalen Erhebung auch auf die christlichen Kirchen zu setzen, sollte den bischöflichen Bannstrahl entkräften.

    Im Reichstag selbst zielte der braune Kanzler direkt auf die Fraktion des Zentrums. Da die Sozialdemokraten konsequent und gegen alle Bedrohungen der Nazis ihre Zustimmung verweigerten, war Hitler für die erforderliche Mehrheit auf das Zentrum angewiesen. Warum die katholischen Politiker am 24. März 1933 der offensichtlichen Grundlegung eines diktatorischen Regimes die Hand reichten, ist bis heute nicht einwandfrei geklärt. Ebenso wenig plausibel ist eine weitere Folge von Hitlers Versprechen, die Kirchen zu achten: Nur fünf Tage nach der Regierungserklärung kassierten die katholischen Bischöfe ihr früheres Verdikt gegen den Nationalsozialismus. Statt der Erklärung, christlicher Glaube und nationalsozialistische Ideologie seien unvereinbar, verkündeten sie am 28. März öffentlich:

    "Es ist nunmehr anzuerkennen, dass von dem höchsten Vertreter der Reichsregierung, der zugleich autoritärer Führer jener Bewegung ist, öffentlich und feierlich Erklärungen gegeben sind, durch die der Unverletzlichkeit der katholischen Glaubenslehre und den unveränderlichen Aufgaben und Rechten der Kirche Rechnung getragen sowie die vollinhaltliche Geltung der von den einzelnen deutschen Ländern mit der Kirche abgeschlossenen Staatsverträge durch die Reichsregierung ausdrücklich zugesichert wird. Ohne die in unseren früheren Maßnahmen liegende Verurteilung bestimmter religiös-sittlicher Irrtümer aufzugeben, glaubt daher der Episkopat das Vertrauen hegen zu können, dass die vorbezeichneten allgemeinen Verbote und Warnungen nicht mehr als notwendig betrachten werden brauchen."

    Viele Gläubige verstanden die Welt nicht mehr, weil sie die Kehrtwende ihrer Oberhirten nicht nachvollziehen konnten. Walter Dirks war damals Redakteur der Rhein-Mainischen Volkszeitung. Der 1991 verstorbene katholische Publizist bemerkte auch später noch:

    "Als diese bösen Nazis mit einem Mal legal, wie es schien, an die Macht gekommen waren, entdeckte man plötzlich eine Menge von Übereinstimmungen, ein hierarchisches Denken von oben nach unten, den Antibolschewismus, den Antiliberalismus, der ja bei den konservativen Katholiken immer eine große Rolle gespielt hat. Und infolgedessen fand man bald, dass es doch so schlimm eigentlich nicht sei, wie man früher gedacht hatte. Man passte sich an."

    In den Geruch von Biedermännern, die den nazistischen Brandstiftern Rückendeckung gaben, gerieten auch Papst Pius XI. und sein Kardinalstaatsekretär Eugenio Pacelli mit dem Reichskonkordat. Als der Vertrag nach der Unterzeichnung am 20. Juli der Öffentlichkeit präsentiert wurde, zeigten sich viele Katholiken verunsichert. Ein Zeitzeuge war der 1997 verstorbene Düsseldorfer Pfarrer Karl Klinkhammer. Der Geistliche war in der Nazizeit wegen seiner öffentlichen Proteste als der "rote Ruhrkaplan" weithin bekannt:

    "Ich war damals erschüttert, zu sehen und zu beobachten, wie die formelle Unterzeichnung des Reichskonkordats einen großen Beifall im Volk gefunden hat, an der Spitze auch bei den Bischöfen. Hat doch der damalige Bischof von Aachen, Vogt, ein Telegramm an den Führer geschickt des Inhalts: Diözese und Bischof werden am Aufbau des neuen Reiches freudig mitarbeiten."

    "Der Nationalsozialismus hat stets versichert, dass er die christlichen Kirchen in staatlichen Schutz zu nehmen entschlossen ist. Die Kirchen ihrerseits können nicht darüber in Zweifel sein, dass sie des staatlichen Schutzes bedürfen, und nur durch ihn in die Lage gesetzt sind, ihre religiöse Mission zu erfüllen."

    Zwei Tage nach der Unterzeichnung des Konkordats, am 22. Juli, ließ Adolf Hitler in einer Rundfunkansprache durchblicken, wo die Kirchen sich einzuordnen hätten. Seine völkisch nationale Bewegung als Kampf gegen den atheistischen Bolschewismus auszugeben, war ein Köder für die Kirchen. So deutete der Führer den Vertrag mit dem Vatikan als Bereitschaft der katholischen Kirche, sich in die antikommunistische Front einzureihen:

    "Das nunmehr unterzeichnete deutsche Konkordat ist der klare Schritt auf diesem Gebiete."

    Eine Schurkengeschichte haben kritische Historiker die Vorgänge um das Reichskonkordat genannt. Für den Oberschurken halten viele Papst Pius XII., der zuvor als Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli bei den Vertragsverhandlungen 1933 die vatikanische Feder führte. Mit dem Konkordat habe der römische Politik-Chef die deutschen Katholiken an die Nazis verraten und verkauft; der Handel mit Hitler sei ein Persilschein des Papstes gewesen. Die dichte Abfolge der Ereignisse zwischen März und Juli 1933 beflügelt Spekulationen.

    "Das Reichskonkordat ist natürlich eines der Themen, die in der zeitgeschichtlichen Forschung am meisten umstritten war in den letzten drei Jahrzehnten,"

    stellt der Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf fest.

    "Und es gibt zwei einander widersprechende Hypothesen. Die eine heißt im Grunde genommen einen engen Zusammenhang zwischen der Zustimmung des Zentrums zum Ermächtigungsgesetz, der Rücknahme der Verurteilung des Nationalsozialismus durch die deutschen Bischöfe und dem Reichskonkordat. Und zwar funktioniert aber diese sogenannte Junktimsthese nur dann, wenn einer auf der kirchlichen Seite die Fäden zieht."

    Eines der konkreten Ziele Hitlers war, den Katholiken die politische Spitze zu brechen. Das Reichskonkordat habe ihm dazu einen eleganten Weg geboten. Der Vatikan selbst habe das Zentrum preisgegeben und damit das Ende des politischen Katholizismus eingeläutet. Tatsächlich wird im Artikel 31 des Vertrags vereinbart:

    " Aufgrund der in Deutschland bestehenden besonderen Verhältnisse erlässt der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für solche Parteien ausschließen."

    Damit wäre das Zentrum im Kern getroffen worden, hätte die Partei bei der Unterzeichnung des Vertrags noch bestanden. Denn die führenden Köpfe waren Prälaten, allen voran Ludwig Kaas als Vorsitzender. Zudem gab es unter den deutschen Katholiken selbst Vorbehalte gegen die politisierenden Geistlichen. Diese Hintergründe nähren den bis heute anhaltenden Historikerstreit.

    "Die zweite Position, die sagt, diesen Zusammenhang gibt es nicht, das ist ein eher zufälliges Zusammentreffen von Ereignissen. Diese Position wirkte immer relativ apologetisch, also die kirchliche Position wird verteidigt. Wie sich jetzt zeigt, wenn man die neu für die Forschung zugänglichen Archive im Vatikan konsultiert, kann man sagen: Diesen Zusammenhang hat es nicht gegeben."

    Schlussfolgert Wolf nach seinen jüngsten Recherchen in den vatikanischen Archiven. Der Münsteraner Historiker untersuchte bisher unbekannte Notizen des damaligen Kardinalstaatssekretärs.

    " Es sind vor allem die privaten geheimen Aufzeichnungen Pacellis, die er sich macht, von seinen fast täglichen Unterredungen mit dem Papst Pius XI. und seinen wöchentlichen Audienzen, die er den beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschaftern gibt. Der italienische Botschafter beim Heiligen Stuhl fragt ihn am 14. März ganz direkt, ob der Heilige Stuhl dem Zentrum Anweisung gegeben habe, jetzt wörtlich, die gegenwärtige Regierung in Deutschland zu unterstützen. Pacelli notiert sich: Ich habe ihm negativ geantwortet."

    Ebenso wenig habe Pacelli die deutschen Bischöfe angewiesen, ihren Bannspruch gegen den Nationalsozialismus zurückzunehmen.

    " Ja, es ist sogar so, dass Pacelli ziemlich sauer darüber ist, dass die Bischöfe und das Zentrum in Deutschland etwas machen, ohne eine konkrete Gegenleistung in der Hand zu haben. Das heißt, wenn er es gemacht hätte, hätte er erst übers Reichskonkordat verhandelt, und er hätte die entscheidenden beiden Trümpfe, Hitler, du brauchst dringend die Aufhebung des Verbots der Bischöfe, natürlich ausgespielt, dann hätte er auch das bekommen, was er wirklich will, nämlich den Vereinsschutz-Artikel, nämlich dass alle katholischen Vereine den Schutz des Konkordats genießen und nicht gleichgeschaltet werden."

    Tatsächlich hätten die Entscheidungen des Zentrums und der Bischöfe die vatikanische Position erheblich geschwächt, als es in der Schlussphase der Verhandlungen um die Knackpunkte ging.

    Pacelli konnte Vizekanzler von Papen beim Verbot parteipolitischen Engagements von Geistlichen leicht entgegenkommen, da es im 1917 neu kodifizierten Kirchenrecht sowieso vorgesehen war. Um so schwerer wurde es dem Kardinalstaatsekretär, die Bestandsicherung für die vielen katholischen Laienorganisationen durchzusetzen.

    "Das ist der Kern-Kuhhandel des ganzen Konkordats: Du, Rom, gibst mir die Entpolitisierungsklausel, damit hab ich das lästige Zentrum weg, und ich geb' dir den Verbandsschutzartikel, wo Verbände, wie es heißt, die ausschließlich religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken dienen, geschützt sein sollen."

    Vor allem seit Anfang Juli 1933 konzentrierte sich das Interesse des Vatikans auf diesen Punkt, doch konnte er nur mit einiger Mühe im ersten Absatz des Artikels 31 den generellen Bestandsschutz der rein religiösen und karitativen Verbände durchsetzen; im zweiten Absatz gelang die Sicherung anderer Gruppierungen wie der Arbeitervereine oder der Kolpingfamilien vor nationalsozialistischer Gleichschaltung nur mit deutlichen Einschränkungen:

    "Diejenigen katholischen Organisationen, die auch sozialen oder berufsständischen Aufgaben dienen, sollen, unbeschadet einer etwaigen Einordnung in staatliche Verbände, den Schutz des Artikel 31 Absatz 1 genießen, sofern sie Gewähr dafür bieten, ihre Tätigkeit außerhalb jeder politischen Partei zu entfalten."

    Der Kirchenhistoriker Wolf kommentiert:

    "Was ist der große Fehler in diesen Verhandlungen? Dass man es bei dieser allgemeinen Formulierung belässt und nicht eine Liste beigibt, wo man sagt, so und diese Vereine sind die folgenden, dann fangen wir an: Volksverein für das katholische Deutschland, der katholische Bildung macht, katholischer Lehrerinnenverein und, und, und das hat man nicht festgelegt, deshalb gibt es ja nachher noch mal zu Beginn des Jahres 1934 Nachverhandlungen, die zu keinem Ergebnis führen. Weil man natürlich diesen Verbandsschutz-Artikel viel zu allgemein und vielleicht auch ein bisschen zu blauäugig abgeschlossen hat, auch zu schnell dann."

    Die Bestimmung über die parteipolitische Enthaltsamkeit der Geistlichen bewirkte im Grunde den Rückzug der Kirche in die Gotteshäuser und Sakristeien. Und der Vereinsschutz-Artikel erwies sich in seiner unverbindlichen Form letztlich keineswegs als ausreichende Sicherung der kirchlichen Laienorganisationen, wie der Staatskirchenrechtler Rüfner darlegt:

    "Schon in den dreißiger Jahren sind nach und nach die katholischen Verbände im wesentlichen verschwunden. Die katholische Jugendarbeit war zuletzt reduziert auf Seelsorge für die Jugend in der Pfarrei."

    Die Tinte der Unterschriften unter das Reichskonkordat war noch kaum trocken, da begannen Hitler und seine schlagkräftigen Garden bereits, den Vertrag zu unterlaufen. Bis heute rechtfertigen Kirchenvertreter, immerhin habe der Wert des völkerrechtlichen Vertrags darin bestanden, dass man die Verletzungen der Hitlerschen Zusicherungen habe anprangern können. Aufgrund seiner Archivarbeiten im Vatikan meint der Historiker Wolf:

    "Hat nicht doch das Reichskonkordat, was die Gleichschaltung der Kirche angeht, zumindest in dem immensen Druck 33 und folgende Jahre zunächst auf jeden Fall der Kirche einen gewissen Schutz der Kirche geboten. Und damit doch dazu beigetragen, dass die katholische Kirche die einzige Institution war, die im Dritten Reich nicht total gleichgeschaltet war. Da hat vielleicht das Reichskonkordat dann doch gewisse Schutzmauern aufgebaut und war dann vielleicht doch so eine Art Vorwärts-Verteidigung."

    Die wäre nach verbreiteter Ansicht von Kirchengeschichtlern wirkungsvoller gewesen, wenn die deutschen Bischöfe, die an den Verhandlungen nur marginal beteiligt waren, auf dem Boden des Reichskonkordats zu einheitlichem Auftreten gegen das Regime gefunden hätten:

    "Da spaltet sich ja die Bischofskonferenz, an genau der Frage: Genügt es, wenn man sich auf den Bruch des Konkordats bezieht und papierene Proteste nach Berlin schickt, wie es die Gruppe um Kardinal Bertram, den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, macht? Oder ist die Taktik, für die Sproll steht in Rottenburg, für die auch Galen steht in Münster und für die Preysing, der Freund von Pacelli, in Berlin steht, richtig: Wir müssen an die Öffentlichkeit. Diese papierenen Eingaben bringen nix, wir müssen die Nationalsozialisten öffentlich vor uns hertreiben, wir müssen sie sozusagen in die Enge bringen, und deshalb wäre es gut, wenn der Episkopat einmütig draufhaut. Dazu kommt es ja nicht."

    Bis heute ist das Reichskonkordat von 1933 nicht nur kirchengeschichtlich, sondern auch politisch umstritten. 1957 urteilte das Bundesverfassungsgericht, es gelte weiterhin für die Bundesrepublik, da sie sich in Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches verstehe. Doch regelmäßig, wenn über das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat gestritten wird, kommt die Frage einer möglichen Kündigung aufs Tapet.