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Der Unterhaltsanspruch

Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Damit weder Ehepartner noch Kinder danach mittellos dastehen, gibt es zur Deckung des Lebensbedarfs einen Unterhaltsanspruch. Nun steht eine Reform des Unterhaltsrechts bevor.Für die Absicherung des Lebensbedarfs von Ehepartnern und Kindern aus gescheiterten Ehen ergeben sich daraus neue Verpflichtungen und Anforderungen. .

Am Mikrofon: Werner Prill |
    Wie die geplante Reform aussehen wird, welche Konsequenzen daraus für den Kindes- und Ehegattenunterhalt und für nicht verheiratete Mütter entstehen, darüber informieren heute im 'Marktplatz' der Ehrenvorsitzende des Deutschen Gerichtstages, Prof. Siegfried Willlutzki und der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht, Dr. Hans-Peter Braune im Gespräch mit Werner Prill.

    Und die E-Mail-Adresse: marktplatz@dradio.de


    Studiogäste heute waren:
    Dr. Hans-Peter Braune, Rechtsanwalt, Nürnberg
    Prof. Siegfried Willutzki, Ehrenvorsitzender des Deutschen Gerichtstags,
    ehemaliger Direktor des Amtsgerichts Brühl und Familienrichter, Köln

    Kontaktadresse:
    info@fiba-rae.de