Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klagen mehrerer Gesellschaften der Bahn unter anderem gegen das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart ab. Der Vorsitzende Richter sagte, die Klagen seien teils unzulässig und teils zulässig, aber unbegründet. Die Bahn wollte erreichen, dass sich die Projektpartner an den zusätzlichen Kosten beteiligen.
Das Unternehmen, das offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
Diese Nachricht wurde am 07.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.