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Tarifstreit
Deutsche Bahn scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen GDL-Streik

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf den Schienenverkehr in Deutschland diese Woche voraussichtlich bestreiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main lehnte den Antrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung gegen den ab Mittwoch geplanten Ausstand der GDL ab.

    Zugreisende gehen an Zügen der Deutschen Bahn im Münchner Hauptbahnhof vorbei.
    Die Deutsche Bahn will mit juristischen Mitteln den ab Mittwoch geplanten Streik der Lokomotivführer stoppen. (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Die GDL sei nicht offenkundig tarifunfähig, begründete die Vorsitzende Richterin die Entscheidung. Die Deutsche Bahn zweifelt das an, hat aber in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen. Legt das Unternehmen Berufung ein, müsste das Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem Eilverfahren entscheiden. Zuvor war auch der Antrag des Regionalbahn-Betreibers Transdev abgelehnt worden, der ebenfalls bestreikt werden soll.

    Bahn richtet Notfahrplan ein

    Ungeachtet der Gerichtsentscheidung bereitet die Bahn nach eigenen Angaben einen Notfahrplan vor. Über die Auswirkungen des Ausstands werde man so schnell wie möglich informieren, hieß es. Bei den GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren sehr unterschiedlich. Die Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft.
    Die GDL will im Personenverkehr von Mittwoch 2 Uhr bis Freitag 18 Uhr streiken. Der Ausstand im Güterverkehr soll bereits heute Abend beginnen. Die Gewerkschaft begründete den Schritt mit dem aus ihrer Sicht ungenügenden Angebot der Bahn im aktuellen Tarifstreit.
    Diese Nachricht wurde am 09.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.