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Deutsche-Bank-Prozess
Freispruch für Fitschen und Co.

Deutsche-Bank-Mitarbeiter haben nicht betrogen, um Schadenersatzzahlungen wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch zu vermeiden. Zu diesem Urteil kam das Münchner Landesgericht ein Jahr nach Beginn des Prozesses gegen Co-Chef Jürgen Fitschen und vier frühere Top-Banker des Instituts.

25.04.2016
    Der Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen
    Der Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen (picture alliance/dpa/Sven Hoppe)
    Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Banker haben sich nach einem Urteil des Münchner Landgerichts nicht wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch strafbar gemacht. Das fast ein Jahr lang dauernde Verfahren gegen die fünf Banker hat die Anklage nach Auffassung der Richter nicht bestätigt. "Die Tatvorwüfe haben sich nicht bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Montag in der Urteilsbegründung. Für Fitschen ist der Freispruch wenige Wochen vor seinem Abschied von der Spitze der Deutschen Bank ein letzter Triumph.
    Vor der Urteilsverkündung hatten die fünf Männer die Vorwürfe erneut zurückgewiesen: Die Staatsanwaltschaft folge einem "unzutreffenden, von Unterstellungen und Spekulationen geleiteten Bild", sagte Josef Ackermann, der sich als Einziger ausführlicher in seinem Schlusswort geäußert hatte. Fitschen und die übrigen Angeklagten sagten lediglich, sie schlössen sich den Worten ihrer Verteidiger an. Diese hatten bereits vor einer Woche auf Freisprüche plädiert.
    Ein Fernsehinterview und seine Folgen
    Beobachter hatten mit dem Richterspruch gerechnet, nachdem die Strafkammer die Anklage bereits als unbegründet bezeichnet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Die Staatsanwaltschaft warfen Fitschen, Ackermann, Breuer sowie Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck, zwei Ex-Vorständen der Bank, versuchten Betrug in einem Schadenersatzprozess vor, den der Medienunternehmer Leo Kirch gegen das Institut geführt hatte. Die Ankläger forderten Freiheitsstrafen.
    Breuer war aus Sicht der Staatsanwaltschaft die treibende Kraft innerhalb der fünf Angeklagten. Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht, weil dieser sich in einem Fernsehinterview kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert hatte.
    (bor/tzi)