
Wie die Behörde mitteilte, hatten die tschechischen Kollegen darum gebeten. Die Deutsche Presse-Agentur schreibt, Liebich könne einer Auslieferung zustimmen oder diese ablehnen. Im Falle einer Ablehnung entscheide die tschechische Justiz über das weitere Vorgehen. Bei einer Auslieferung solle Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab dann wäre die sächsische Justiz zuständig. Nach Liebich wurde gefahndet, weil sie im August vergangenen Jahres eine Haftstrafe nicht angetreten hatte. Sie war zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, unter anderem wegen Volksverhetzung.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Rechtsextremist Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern lassen. Kritikern gilt der Fall als Beleg für die Missbrauchsanfälligkeit des von der Ampel-Koalition beschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes.
Diese Nachricht wurde am 10.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
