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Deutsche Post soll bis zu einer Milliarde Euro Beihilfen zurückzahlen

Die Deutsche Post soll auf Geheiß der EU-Kommission bis zu einer Milliarde Euro Staatshilfen zurückzahlen. Der Bonner Konzern habe zu viel Geld für Briefe kassiert und Subventionen für Beamtenpensionen erhalten, entschieden die Brüsseler Wettbewerbshüter. Die Post will gegen diese Entscheidung klagen.

Von Volker Finthammer |
    Wohl um den Vorwurf der Ungleichbehandlung zu vermeiden, hat Wettbewerbskommissar Joaquim Almunia heute gleich die Verfahren gegen vier europäische Postunternehmen, neben Deutschland noch Belgien, Frankreich und Griechenland öffentlich gemacht, mit dem Vorwurf sie hätten in Teilen zu viel öffentliche Subventionen bekommen, um den Übergang von staatlichen hin zu privaten Unternehmen reibungslos abwickeln zu können.

    Die Deutsche Post AG wird deshalb einen Betrag zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro an den Bund zurückzahlen müssen. Die genaue Zahl wollte der Wettbewerbskommissar noch nicht benennen. Die so Almunia hänge von den konkreten Pensionslasten der Deutschen Post ab, die noch erfasst werden müssten. Mit diesem Verfahren könnte jedoch ein jahrelanger Streit sein Ende nehmen.

    Zwischen 1990 und 1995 hatte die Deutsche Post staatliche Ausgleichszahlungen in der Höhe von 5,6 Mrd. Euro erhalten, um ihren gemeinwirtschaftlichen Anforderungen im Universaldienst gerecht werden zu können. Gegen diese Zahlungen erhebt die EU-Kommission keine Einwände. Die Rückforderungen zielen vielmehr auf die Unterstützungsleistungen die die Post ab 1995 zur Finanzierung ihrer Pensionslasten bekommen hat. 37 Mrd. Euro stehen da bislang in den Büchern. Solche Zahlungen zur Finanzierung der Ruhestandsgehälter der ehemaligen Postbeamten sind nach EU Recht nicht verboten. Jedoch dürfen die Zahlungen auf keinen Wettbewerbsvorteil bei den Sozialkosten des Unternehmens insgesamt hinauslaufen. Genau das aber, so Almunia sei bei der Deutschen Post der Fall:

    "Die Deutsche Post hat seit 2003 effektive Kostenvorteile bei den Sozialbeiträgen die deutlich unter denen der Konkurrenten liegen. Das bedeutet einen klaren Wettbewerbsvorteil für die Post und den zudem in solchen Märkten wo das Unternehmen einem starken Wettbewerb ausgesetzt ist."

    Die Deutsche Post AG wird deshalb einen Betrag zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro an den Bund zurückzahlen müssen. Damit seien jedoch alle Untersuchungen gegen die Post erst einmal abgeschlossen, sagte der Wettbewerbskommissar. Das Unternehmen spricht in einer Presserklärung von einem Betrag am unteren Ende der genannten Bandbreite, den man erwarten könne und kündigt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.

    Die Entscheidung der EU-Kommission sei nicht nachvollziehbar und entbehre jeglicher Grundlage, sagte Frank Appel, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post. Wenn man die Beihilfeentscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen betrachtet, habe die Kommission hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Die Deutsche Post sei zuversichtlich, dass diese Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben werde.

    Trotz der angekündigten Klage muss die Post die Rückforderung zunächst zahlen. Sie soll jedoch nur in der Bilanz erfasst und damit die Ertragslage des Unternehmens nicht verschlechtern. Dadurch werde lediglich die Liquidität des Unternehmens vorübergehend beeinträchtigt, heißt es in der Erklärung.