Bundeswirtschaftsministerium
Deutsche Rosneft-Tochter nicht von US-Sanktionen gegen Russland betroffen

Die in Deutschland unter Treuhandverwaltung stehenden Tochtergesellschaften des Energiekonzerns Rosneft bleibt vorerst von US-Sanktionen gegen Russland ausgenommen. Das hätten die amerikanischen Behörden zugesichert, teilte ein Sprecher von Bundeswirtschaftsministerin Reiche mit.

    Das Bild zeigt das Werksgelände der Raffinerie PCK in Schwedt. Das Logo PCK ist im Vordergrund am Eingang zu sehen und im Hintergrund an einem Tank.
    Der russische Energiekonzern Rosneft befindet sich in Deutschland unter Treuhandverwaltung. (picture alliance / dpa / Annette Riedl)
    Man habe einen sogenannten "Letter of Comfort" als Übergangslösung erhalten. Demnach erkennen die USA an, dass das Unternehmen durch die Treuhandverwaltung vollständig von der russischen Muttergesellschaft getrennt sei. Die Ausnahmeverfügung gelte unbefristet, hieß es weiter. Damit sei für Kunden die Unsicherheit beseitigt.

    Bedeutend für deutsche Energieversorgung

    Rosneft ist in Deutschland vor allem durch seine Mehrheitsbeteiligung an der Raffinerie PCK im brandenburgischen Schwedt für die Energieversorgung wichtig. Die Raffinerie ist ein bedeutender Lieferant von Kraftstoffen für weite Teile Ostdeutschlands. Sie versorgt unter anderem den Großraum Berlin, den Flughafen BER sowie Teile Polens.
    Das "Handelsblatt" hatte zuvor unter Berufung auf Regierungsinsider berichtet, ohne die Ausnahme hätte PCK in nur wenigen Wochen womöglich den Betrieb einstellen und Insolvenz anmelden müssen. Als Folge hätte eine "schwerwiegende Versorgungskrise" gedroht.
    Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 hatte der Bund die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung gestellt und die Kontrolle übernommen. PCK Schwedt erhält sein Öl inzwischen aus Polen.

    Auch indirekte Wirkung der US-Sanktionen

    Die Sanktionen der Vereinigten Staaten verbieten nach Angaben des US-Finanzministeriums in der Praxis jede wirtschaftliche Interaktion mit den russischen Energiekonzernen Rosneft, Lukoil und deren Tochterfirmen. Das soll nicht nur für amerikanische Unternehmen gelten, sondern auch für ausländische Banken oder Geschäftspartner, die mit den sanktionierten Akteuren in Verbindung stehen. 
    Blockiert werden somit auch Firmen, die mindestens zur Hälfte den sanktionierten Unternehmen gehören. Auch Großbritannien hatte Sanktionen gegen den russischen Öl-Sektor und das Staatsunternehmen Rosneft beschlossen. Laut dem Bundeswirtschaftsministerin greift hier eine ähnliche Regelung, wonach auch die Maßnahmen des Vereinigten Königreichs nicht die deutschen Tochtergesellschaften von Rosneft treffen.
    Diese Nachricht wurde am 28.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.