
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Brysch, warnte davor, auch in der Bundesrepublik gesetzliche Regelungen für eine organisierte Suizidassistenz zu schaffen. Das Beispiel Niederlande zeige, dass sich eine Gesellschaft mit der Tötung von Menschen arrangieren könne. Der Beistand für kranke und lebensmüde Menschen werde dadurch nicht gestärkt, sagte Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Die niederländische Regierung will die Tötung auf Verlangen künftig schon bei Kleinkindern ab einem Jahr möglich machen. Bisher ist Ärzten aktive Sterbehilfe erst bei unheilbar kranken Patienten ab einem Alter von zwölf Jahren erlaubt. Die neue Verordnung soll in diesem Jahr in Kraft treten.
In Deutschland ist ein Gesetz zur Suizidbeihilfe geplant. Es liegen drei Entwürfe vor, über die der Bundestag in diesem Jahr entscheiden soll.
Diese Nachricht wurde am 16.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.