
Die Geschäftsführung des Vereins wollte erreichen, dass beide Autohersteller ab 2030 keinerlei Verbrennerfahrzeuge verkaufen dürfen, da sie sonst die Menge an klimaschädlichem Treibhausgas überschreiten würden. Der BGH urteilte jedoch, dass es keine Emissionsbudgets für einzelne Unternehmen gebe. Vielmehr habe der Gesetzgeber Vorgaben für den Gesamt-Ausstoß von Treibhausgasen gemacht.
Diese Nachricht wurde am 23.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
