
Laut dem seit Oktober 2019 geltenden NRW-Bibliotheks-Stärkungsgesetz dürfen die Kommunen die Angestellten von Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden einsetzen. Verdi argumentiert, das Gesetz verstoße gegen das Bundesarbeitszeitgesetz. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands, Volker Heller, hingegen appellierte an die Gewerkschaft, die eigene Position zu überdenken. "Dogmatismus und ein Festhalten an überkommenen Verboten führen hier zur Schwächung des kulturellen Lebens und des sozialen Zusammenhalts vor Ort", sagte er. Heller meint, durch das Urteil würden Bibliotheken in ihrer Funktion als Kultur- und Begegnungsorte gestärkt.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.