
Aus Sicht des DJV bestehe die Gefahr, dass Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis eingeschränkt würden, erklärte der Bundesvorsitzende Beuster. Das gelte etwa für die diskutierte Speicherung von IP-Adressen, zu der die Internet-Anbieter für die Dauer von drei Monaten verpflichtet werden sollten. Einen
Gesetzentwurf, der auch die Funkzellenabfrage erleichtern würde, habe das Bundeskabinett bereits beschlossen, betonte der DJV.
Gesetzentwurf, der auch die Funkzellenabfrage erleichtern würde, habe das Bundeskabinett bereits beschlossen, betonte der DJV.
Diese Nachricht wurde am 27.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
