Einem Beschlusspapier zufolge sollen die Vermögensgrenzen, die bei Leistungsbeziehung unangetastet bleiben, gestrichen werden. Aktuell gilt, dass im ersten Jahr Beträge bis zu 40.000 Euro behalten werden dürfen. Ab dem zweiten Jahr bleiben nur Beträge bis 15.000 Euro unangetastet. Die derzeitige Regelung lasse sich mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbaren, argumentiert der Landkreistag.
Der Verband sprach sich zudem für strengere Sanktionen aus. Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit sei, sollte seinen Leistungsanspruch verwirken. Gekürzt werden solle das Bürgergeld bereits dann, wenn jemand der ersten Einladung zu einem Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht Folge leiste, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 10.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.