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Beschwerdeverfahren
Deutscher Presserat nun auch für Gratisblätter zuständig

Künftig können sich auch Leser vieler Gratiszeitungen an den Deutschen Presserat wenden.

    Ein Schild mit dem Schriftzug Deutscher Presserat, freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien.
    Der Deutsche Presserat prüft künftig auch Beschwerden gegen kostenlose Wochenzeitungen. (imago/Becker&Bredel)
    Einen entsprechenden Beschluss fassten der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) und der Deutsche Presserat. Kostenlose Wochenzeitungen nähmen vollumfänglich am Beschwerdeverfahren teil, wenn die Verlage vorher eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hätten, erklärte der Presserat. Bisher habe der Presserat nur Beschwerden gegen Anzeigenblätter wegen Verletzungen des redaktionellen Datenschutzes überprüft.
    Bundesweit erscheinen jede Woche 54,3 Millionen Exemplare der Gratisblätter, zwei Drittel der Auflage werden von Mitgliedern des BVDA produziert.
    Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein - sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse. Als Selbstkontrolle verteidigt der Presserat die Pressefreiheit gegen Eingriffe von außen.