
Das Landgericht München erließ auf Antrag des Deutschen Skiverbands (DSV) eine einstweilige Verfügung. Danach darf die Fis die Medienrechte des Deutschen Skiverbandes nicht ohne dessen Zustimmung zentralisieren. Das verstoße gegen europäisches Kartellrecht, so das Gericht.
Streit um Werbe- und Medienrechte
Die Fis hatte im April beschlossen, künftig die Weltcups seiner Sportarten zentral zu vermarkten, also Werbe- und Medienrechte gebündelt zu verkaufen. Vormals hatte jeder Verband über die internationalen Medienrechte bei den Events in seinem Land selbst entschieden. Viele Verbände wollen die Rechte und Einnahmemöglichkeiten jedoch nicht aufgeben. Neben dem Deutschen zog auch der Österreichische Skiverband vor Gericht.
Reaktionen auf das Urteil
"Wir haben das Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis genommen", sagte DSV-Vorstand Schwarzbach. Er hoffe, mit dem Weltverband zu einer Lösung zu kommen. Von der Gegenseite hieß es jedoch in einer Mitteilung: "Die Fis wird Rechtsmittel einlegen gegen die Entscheidung, die gänzlich falsch ist."
Diese Nachricht wurde am 09.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.