
Das Sondervermögen für Infrastruktur falle zwar nicht unter die deutsche Schuldenbremse, jedoch unter die EU-Schuldenregeln. Diese schreiben unter anderem vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaats 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Deutschland liegt derzeit bei 63 Prozent, mit dem Finanzpaket läge man bei 90 Prozent.
Die Experten bezeichnen die Situation als ein Dilemma. Denn zwar sei es aus europäischer Sicht eine gute Nachricht, dass Deutschland endlich die Fesseln seiner Schuldenbremse abgeworfen habe. Gleichzeitig dürfe es bei der Einhaltung der Schuldenregeln, dem sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt, keine Ausnahme nur für Deutschland geben.
Strafverfahren - oder Lockerung der Schuldenregeln
Bei Nichteinhaltung der europäischen Regeln kann ein Strafverfahren durch die EU-Kommission drohen. Die Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine Lockerung der EU-Regeln möglich sei, obwohl diese erst im vergangenen Jahr reformiert worden waren. Vor allem Deutschland hatte sich dabei für strenge Regeln stark gemacht.
Anfang März hatte sich die wohl künftige neue Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD auf ein Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur geeinigt. Zusammen mit den Grünen verabschiedete der alte Bundestag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit Änderungen im Grundgesetz, um die dort verankerte Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben zu lockern und ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz im Umfang von 500 Milliarden Euro zu schaffen.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.