Wir wissen beispielsweise nicht, wenn ich mit einem Handy einen Film herunterlade aus irgendeinem Netz, ist das jetzt ... also Rundfunk ist es wahrscheinlich nicht. Also, es ist auch kein DVD-Kauf, also vergleichbar einer Videothek. Das heißt, Sie wissen eigentlich gar nicht, welchen rechtlichen Bedingungen das hier unterstellt ist.
Jugendschutz hinkt der technischen Entwicklung ständig hinterher. Das kann auch zur Zeit nicht anders sein, weil erst nach dem Entstehen neuer Verbreitungswege der Jugendschutz geregelt werden kann. Daher schlägt man beim Kinderhilfswerk neues Denken vor.
Unsere Idee ist, dass wir sagen, Leute lasst uns doch nicht am Vertriebsweg anfangen, sondern am Inhalt, dass Kinder und Jugendliche an ihn nicht heran können. Das kann man allgemein regeln für alle Medien. Und die Medien müssen dann nachweisen, dass sie es auch tun, dass sie es auch können, sonst dürfen sie es eben nicht verbreiten. Ich glaube, wenn wir das schaffen würden, wären wir einen Schritt weiter.
Das klingt logisch, ist jedoch unrealistisch in der Durchführung, meint zumindest der Rechts-Professor Oliver Castendyk vom Potsdamer Erich-Pommer-Institut.
Der Jugendschutz ist mit großer politischer Kraftanstrengung vor etwa zwei Jahren grundlegend novelliert worden und zwar auf Länderebene und auf Bundesebene. Und ich halte es also für politisch eher unrealistisch, dass der Jugendschutz in den nächsten Jahren in Deutschland noch mal reformiert wird, also sozusagen eine Reform der Reform stattfindet.
Auch das Kinderhilfswerk glaubt nicht an den schnellen Erfolg seiner Idee und fordert deswegen in einer Doppelstrategie die Verbesserung der Medienpädagogik. Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks:
Also, wenn Sie sich überlegen, dass heute eine Lehrerin oder ein Lehrer eine Ausbildung machen kann ohne sich auch nur einmal mit dem Thema Medien verbindlich und verpflichtend beschäftigen zu müssen, dann sehen Sie, wie reformbedürftig die Lehrerausbildung in Deutschland ist. Wir fordern als Deutsches Kinderhilfswerk, dass es eine Ressourcenverschiebung gibt im gesamten Bildungssystem.
Finanziert könnte die medienpädagogische Ausbildung mittels TV-Stationen verhängten Bußgeldern. Doch lassen sich damit nicht alle Geldnöte regeln. Susanne Grams von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg:
Die Medienanstalten haben die Aufgabe, Medienkompetenz zu fördern. Das tun sie auch. In Hamburg hat ja der Gesetzgeber diese Zuständigkeit der Landesmedienanstalt leider gestrichen. Aber alle anderen Landesmedienanstalten sind dafür zuständig mit unterschiedlichen Reglungen. Speziell Berlin und Brandenburg hat nicht die Möglichkeiten mit staatlichen Stellen zusammen zuarbeiten. Wir können unsere Medienkompetenz-Projekte nur mit privaten oder öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Trägern zusammen machen.
Die Mobilfunkbetreiber raten Eltern beim Jugendschutz eher zur einfachen Methode. Wenn schon Handy für Minderjährige, dann nur zum Abtelefonieren mit Prepaid-Karte. So habe man die Kosten im Griff und auch Downloads seien nicht möglich. Eigene Filter ähnlich beim Bezahl-Fernsehen seien nicht vorgesehen. Diese Rechtsauffassung wird sich auf Dauer nicht halten lassen. Auch Mobilfunkbetreiber hinken offensichtlich der Technik hinterher.
Jugendschutz hinkt der technischen Entwicklung ständig hinterher. Das kann auch zur Zeit nicht anders sein, weil erst nach dem Entstehen neuer Verbreitungswege der Jugendschutz geregelt werden kann. Daher schlägt man beim Kinderhilfswerk neues Denken vor.
Unsere Idee ist, dass wir sagen, Leute lasst uns doch nicht am Vertriebsweg anfangen, sondern am Inhalt, dass Kinder und Jugendliche an ihn nicht heran können. Das kann man allgemein regeln für alle Medien. Und die Medien müssen dann nachweisen, dass sie es auch tun, dass sie es auch können, sonst dürfen sie es eben nicht verbreiten. Ich glaube, wenn wir das schaffen würden, wären wir einen Schritt weiter.
Das klingt logisch, ist jedoch unrealistisch in der Durchführung, meint zumindest der Rechts-Professor Oliver Castendyk vom Potsdamer Erich-Pommer-Institut.
Der Jugendschutz ist mit großer politischer Kraftanstrengung vor etwa zwei Jahren grundlegend novelliert worden und zwar auf Länderebene und auf Bundesebene. Und ich halte es also für politisch eher unrealistisch, dass der Jugendschutz in den nächsten Jahren in Deutschland noch mal reformiert wird, also sozusagen eine Reform der Reform stattfindet.
Auch das Kinderhilfswerk glaubt nicht an den schnellen Erfolg seiner Idee und fordert deswegen in einer Doppelstrategie die Verbesserung der Medienpädagogik. Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks:
Also, wenn Sie sich überlegen, dass heute eine Lehrerin oder ein Lehrer eine Ausbildung machen kann ohne sich auch nur einmal mit dem Thema Medien verbindlich und verpflichtend beschäftigen zu müssen, dann sehen Sie, wie reformbedürftig die Lehrerausbildung in Deutschland ist. Wir fordern als Deutsches Kinderhilfswerk, dass es eine Ressourcenverschiebung gibt im gesamten Bildungssystem.
Finanziert könnte die medienpädagogische Ausbildung mittels TV-Stationen verhängten Bußgeldern. Doch lassen sich damit nicht alle Geldnöte regeln. Susanne Grams von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg:
Die Medienanstalten haben die Aufgabe, Medienkompetenz zu fördern. Das tun sie auch. In Hamburg hat ja der Gesetzgeber diese Zuständigkeit der Landesmedienanstalt leider gestrichen. Aber alle anderen Landesmedienanstalten sind dafür zuständig mit unterschiedlichen Reglungen. Speziell Berlin und Brandenburg hat nicht die Möglichkeiten mit staatlichen Stellen zusammen zuarbeiten. Wir können unsere Medienkompetenz-Projekte nur mit privaten oder öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Trägern zusammen machen.
Die Mobilfunkbetreiber raten Eltern beim Jugendschutz eher zur einfachen Methode. Wenn schon Handy für Minderjährige, dann nur zum Abtelefonieren mit Prepaid-Karte. So habe man die Kosten im Griff und auch Downloads seien nicht möglich. Eigene Filter ähnlich beim Bezahl-Fernsehen seien nicht vorgesehen. Diese Rechtsauffassung wird sich auf Dauer nicht halten lassen. Auch Mobilfunkbetreiber hinken offensichtlich der Technik hinterher.