
Das sieht eine Reihe von Gesetzesänderungen vor, die der Bundestag am Abend verabschiedet hat. So wird Opfern von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstmals die Möglichkeit eingeräumt, als Nebenkläger aktiv am Prozess teilzunehmen. Zudem erhalten sie Anspruch auf einen Anwalt sowie auf psychosoziale Prozessbegleitung. Desweiteren beschloss das Parlament, Gesetzeslücken zu schließen, etwa durch die Aufnahme des Tatbestands der "sexuellen Sklaverei" ins deutsche Völkerstrafgesetzbuch.
Diese Nachricht wurde am 07.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.