
Heute läuft eine Frist ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten, ihr nationales Recht anzupassen. Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber zu Auskünften über die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern bei vergleichbarer Tätigkeit verpflichtet werden. Das Bundesfamilienministerium hält jedoch Korrekturen für nötig und will das deutsche Recht erst Anfang 2027 anpassen. Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.
Der Sozialverband Deutschland warnte, die Bundesregierung nehme damit in Kauf, dass Frauen weiter schlechter bezahlt würden. Verbandschefin Engelmeier sagte, die Lohnungleichheit wirke bis ins Alter und verstärke das Risiko von Frauen, in Armut abzugleiten.
Diese Nachricht wurde am 07.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
