Vereinte Nationen
Deutschland scheitert mit Bewerbung für nicht-ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat

Deutschland ist mit seiner Bewerbung um einen der nichtständigen Sitze im UNO-Sicherheitsrat gescheitert - zum ersten Mal überhaupt. Stattdessen setzten sich Portugal und Österreich durch.

    Johann Wadephul (CDU, Mitte, l), Außenminister, nimmt an der Wahl für die nicht ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrat (UN Security Council) teil.
    Außenminister Wadephul bei Wahl (Michael Kappeler / dpa / Michael Kappeler)
    Bei der geheimen Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York erhielt die Bundesrepublik 104 Stimmen - und verpasste damit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von 127 Stimmen deutlich. Deutschland hatte sich in der "Gruppe westeuropäischer und anderer Staaten" beworben.

    Portugal und Österreich schaffen die Zwei-Drittel-Mehrheit

    Für die zwei Sitze gab es diesmal drei Kandidaten. Portugal und Österreich erhielten 134 beziehungsweise 131 Stimmen und ziehen nun ab 2027 für zwei Jahre in den Sicherheitsrat mit seinen fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern ein. Auch Simbabwe sowie Trinidad und Tobago wurden gewählt.

    Schwierige Vorzeichen

    Die deutsche Kandidatur stand von Beginn an unter schwierigen Vorzeichen: Die Bundesrepublik stieg erst 2020 in das Rennen ein - damals hatten Portugal und Österreich ihre Kandidatur bereits öffentlich gemacht. Zudem stieß Deutschlands Haltung zum Gaza-Krieg auf Kritik, ebenso die zurückhaltende Reaktion auf den israelischen Angriff auf den Iran und das Vorgehen der USA in Venezuela.
    Lesen Sie hier mehr zu den Reaktionen aus Deutschland, Österreich und Portugal auf das Ergebnis der Abstimmung.

    Höchstes Gremium der Vereinten Nationen - interne Konflikte

    Nur im UNO-Sicherheitsrat können Beschlüsse mit völkerrechtlich bindender Wirkung für die UN-Mitgliedstaaten gefasst werden. Der Rat kann Sanktionen verhängen, Waffenembargos beschließen, Friedenstruppen entsenden oder auch militärische Einsätze autorisieren. Voraussetzung ist, dass keines der fünf ständigen Mitglieder sein Veto-Recht nutzt - das sind die USA, Großbritannien, Frankreich, China und Russland.
    Allerdings war der Sicherheitsrat etwa beim Ukraine-Krieg und lange auch im Zusammenhang mit Israels Krieg im Gazastreifen durch teils gegenläufige Interessen seiner ständigen Mitglieder gelähmt. Auch im aktuellen Konflikt um die Straße von Hormus spielt das Gremium wegen Interessenkonflikten kaum eine Rolle.

    Mehr zum Thema:

    Sie können hier einen Korrespondentenbericht hören.
    Diese Nachricht wurde am 04.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.