
Der oberste Gerichtshof der Vereinten Nationen hatte Israel aufgefordert, einen Völkermord an den Palästinensern zu verhindern und mehr für die Zivilbevölkerung zu tun. Eine Einstellung der Offensive im Gazastreifen, wie der Kläger Südafrika es gefordert hatte, wurde aber nicht angeordnet. Die Hamas soll nach dem Willen der Richter alle israelischen Geiseln freilassen. Die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs seien völkerrechtlich verbindlich, heißt es in der Erklärung der EU-Kommission. Ähnlich äußerte sich auch Bundesaußenministerin Baerbock.
Ein abschließendes Urteil darüber, ob Israel im Gazastreifen tatsächlich einen "Völkermord" an den Palästinensern begeht oder nicht, wurde in Den Haag zunächst noch nicht gefällt. Diese Entscheidung in der Hauptsache könnte noch Jahre dauern.
Diese Nachricht wurde am 26.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.