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Deutschland vor der Wahl: Die Programme der Parteien zur Inneren Sicherheit

Eine Sache gibt es, da sind sich einmal alle Parteien einig: Der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden, die alle für die innere Sicherheit zuständig sind, muss besser werden. Im Detail allerdings gehen die Vorstellungen weit auseinander. Eine Frage, die ebenfalls in allen Wahlprogrammen auftaucht, ist die, ob und wenn ja, wie die Bundeswehr zu Terrorabwehr im Inland eingesetzt werden könnte.

Von Claudia Sanders | 09.09.2005
    An diesem Tag scheint die Sonne über Berlin. Das Bundesinnenministerium liegt an der Spree, die Sonnenstrahlen tanzen auf der Wasseroberfläche, das Licht reflektiert sich blitzend in den Fenstern. In der 13. Etage ist das Büro des Ministers. Otto Schilys Blick schweift über die Stadt, bevor er mit einer Handbewegung seinem Gast einen Platz auf der dunklen Ledercouch anbietet. Der Bundesinnenminister ist gut gelaunt und entspannt, lächelt sein Gegenüber an. Das passt so gar nicht zu dem Bild, was sonst gerne von ihm in der Öffentlichkeit gezeichnet wird: der "rote Sheriff" der SPD.

    "Wir haben keine Sheriffs hier, aber es ist so ein Label, so ein Symbol für die harte Hand des Staates und das ist ja auch angemessen, gegen organisierte Kriminalität und gegen Terrorismus kann man nicht mit Samthandschuhen vorgehen. Da braucht es schon eine harte Hand."

    Und genau für diese harte Hand steht der Bundesinnenminister. Sein Pendant, der "schwarze Sheriff", ist Günter Beckstein von der CSU. Doch ganz gleich, was der "Hardliner" von den Christdemokraten vorschlägt, Otto Schily kann er damit nicht aus der Ruhe bringen. Ohnehin sind sich die beiden eher freundschaftlich zugetan - denn die politischen Unterschiede liegen eher im Detail, als in der großen Linie. Beispielsweise wenn es um das Bundeskriminalamt geht. Das ist bisher den 16 Landeskriminalämtern gegenüber nicht weisungsbefugt und darf nur in engen Grenzen dann einschreiten, wenn schon eine Straftat vorliegt. Das ist doch ein Unding, meint Bundesinnenminister Otto Schily.

    "Aber es macht doch keinen Sinn, dass dasselbe BKA nicht auch daran mitarbeiten darf oder sogar an erster Stelle dafür eingesetzt werden kann, um ein terroristisches Verbrechen abzuwenden. Und es kommt hinzu, dass ja heute die Terrorismusbekämpfung international angelegt sein muss. Eine enge Zusammenarbeit mit den internationalen Sicherheitsinstitutionen haben müssen und das kann verständlicher Weise nur von einer zentralen Institution, vom BKA geleistet werden, nicht jedes LKA kann mit der CIA korrespondieren oder mit dem FBI."

    Bei solchen Tönen des Ministers verzieht Silke Stokar das Gesicht. Sie ist die innenpolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag. Na ja, meint sie, generell sei man natürlich gesprächsbereit, was die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes angehe - soweit es die Grenzen des Föderalismus erlauben.

    "Eine Möglichkeit ist, dass das BKA ein bestimmtes LKA anweisen könnte, Ermittlungen beispielsweise in einem terroristischen Verfahren aufzunehmen und eine weitere Möglichkeit ist, dass wenn mehrere Bundesländer von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind, dass das BKA dann hier eine Koordinierungs- und Weisungskompetenz bekommen würde. Was wir nicht wollen ist eine generelle Kompetenz des BKA zur Vorfeldermittlung, da befürchten wir, dass in Deutschland Doppelstrukturen aufgebaut werden, das heißt gleiche Kompetenzen beim BKA wie bei den LKA vorliegen. Das halten wir für eine eher unsinnige Erweiterung."

    Mehr Sympathien für das Anliegen des Bundesinnenministers hat da Wolfgang Bosbach. Er ist Fraktionsvize der CDU/CSU Bundestagsfraktion und auch für die Innere Sicherheit zuständig.

    "Ich habe für diese Forderung begrenztes Verständnis. Auf der einen Seite möchten wir kein deutsches FBI, also wir wollen das BKA nicht so aufwerten, dass wir Verhältnisse bekommen wie in den Vereinigten Staaten wo die eine Behörde der bereits ermittelnden Behörde den Fall wegnehmen kann. Doppelzuständigkeiten sind mehr problematisch als hilfreich, aber es gibt schon einen Fall wo wir dem BKA tatsächlich Präventivbefugnisse geben sollten nämlich beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus dann wenn sich eine bestimmte Gefahrenlage noch nicht regional konkretisiert hat. Im Klartext, wenn die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde noch nicht gegeben ist, dann sollte das BKA die Kompetenz erhalten auch näher zu ermitteln um Gefahren abzuwehren."

    Wenn nach den Wahlen also CDU und CSU Politiker in der Verantwortung sind, dann dürfte das BKA wohl mehr Kompetenzen bekommen - theoretisch. Denn in der Praxis gibt es auch hier einen kleineren Koalitionspartner, der die Dinge etwas anders sieht: Die FDP, und hier in Gestalt ihres innenpolitischen Sprechers Max Stadler.

    "Solche Kompetenzen sind überhaupt nicht zusätzlich notwendig, denn die LKAs leisten eine ganz ausgezeichnete Arbeit, man könnte allenfalls daran denken in Eilfällen dem BKA einen Erstzugriff zu geben mit der Verpflichtung, den Fall dann aber an das jeweilige LKA abzugeben. Aber darum geht es ja dem Bundesinnenminister Schily gar nicht, sondern er möchte ja weit darüber hinausgehen und dem BKA die Kompetenz zu so genannten Vorfeldermittlungen geben. Und das ist aus Sicht der FDP ein gefährlicher Weg, denn polizeiliche Arbeit soll immer anknüpfen an konkrete Gefahrenabwehr und nicht an Ermittlungen sozusagen ins Blaue hinein."

    Eine Sache gibt es, da sind sich einmal alle Parteien einig: Der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden, die alle für die innere Sicherheit zuständig sind, muss besser werden. Im Detail allerdings gehen die Vorstellungen weit auseinander. Der Bundesinnenminister möchte ein Terrorismusabwehrzentrum:

    "Und wir müssen selbstverständlich auch dieses Terrorismusabwehrzentrum mit den notwendigen Möglichkeiten ausstatten und dazu gehört eine Antiterror-Datei, die wir aber als Indexdatei ausgestalten wollen."

    Eine Datei, die möglichst viele Informationen miteinander verknüpft und auf die auch wieder möglichst viele Sicherheitsdienste zugreifen können. Bei der so genannten Indexdatei ließen sich nur wenige Informationen abfragen. Das weitergehende Modell wäre eine Volltextdatei, erklärt Otto Schily.


    "Wir wollen nicht alles vermischen, also die Datenbestände des Auslandsnachrichtendienstes des inneren Nachrichtendienstes und der Polizei miteinander vermischen. Das will die Union. Die Union will diese Volltextdatei und das ist hochgefährlich. Erstens einmal wird dann ein riesiger Datenfriedhof geschaffen, der gar nicht die polizeiliche oder die jeweilige Arbeit erleichtern wird, im Gegenteil, eher beschädigen wird, aber die große Gefahr daran zeigt sich der Unverstand der Union mit diesen Forderungen, es würde die Gefahr heraufbeschwören, dass unser Auslandsnachrichtendienst und der Inlandsnachrichtendienst mit ihrem Informationsmaterial weitgehend austrocknen, weil sie sind selbstverständlich auf eine enge Kooperation mit Auslandsnachrichtendiensten mit befreundeten Nachrichtendiensten angewiesen. Und wenn auf diese Weise der Schutz der Quellen, der Quellenschutz, nicht sichergestellt wäre könnte in 24 Stunden diese Kooperation beendet sein, das hieße wir haben also unsere Nachrichtendienste über Nacht aktionsunfähig gemacht."

    Wolfgang Bosbach schüttelt den Kopf. So plane die Union das nicht, man sei sich durchaus bewusst, dass der Quellenschutz wichtig sei.

    "Wir streiten uns jetzt eigentlich nicht mehr um das Prinzip, sondern um den Inhalt einer solchen Datei. Auch Schily hält sie jetzt für notwendig, um den Informationsaustausch zwischen insgesamt 37 Sicherheitsbehörden in Deutschland zu verbessern. Ich bin dafür, dass es grundsätzlich eine Volltextdatei ist, aber dann wenn Geheimschutz oder Quellenschutzgründe dafür maßgeblich sind, dass es "nur eine Indizierung" geben soll, dann kann die Datei teilweise ruhig eine Indexdatei sein. Das würde Sinn und Zweck insgesamt der Datei nicht gefährden."

    Sicher ist also: Es wird über kurz oder lang eine zentrale Datei geben, in der Informationen gesammelt werden. Bleibt Otto Schily nach den Wahlen weiter im Amt, dann dürfte eine Indexdatei beschlossene Sache sein, im Falle eines CDU/CSU-Wahlsieges wäre es dann wohl eher ein Mittelding, zwischen Index- und Volltextdatei.

    In allen Wahlprogrammen der Parteien taucht auch die Frage auf, ob und wenn ja, wie die Bundeswehr innerhalb Deutschlands eingesetzt werden könnte. Die Befürworter malen das Schreckensszenario eines terroristischen Angriffs auf. In solchem Fall müsste es doch möglich sein, die Soldaten einzusetzen. Moment, sagen aber die Gegner dieser Pläne. Das Grundgesetz sieht das so nicht vor. Silke Stokar, die innenpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen:

    "Die Bundeswehr kann heute schon sehr weit reichend im Inneren eingesetzt werden. Ich habe mich sehr bei dieser Debatte darüber geärgert, dass alle Beispiele, die in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, heute schon möglich sind. Selbstverständlich kann in einem Katastrophenfall die Bundeswehr eingesetzt werden. Dies gilt auch für einen Terroranschlag. Ein besonderer Unglücksfall, das wäre ein Terroranschlag, also in einem besonderen Unglücksfall kann sowohl vorher als auch nachher die gesamte Laborkapazität und medizinische Kapazität der Bundeswehr eingesetzt werden."

    "Wir wollen nicht die Bundeswehr zu einer zweiten Bereitschaftspolizei machen, so eine Art Ersatzpolizei, sondern wir wollen die Bundeswehr im Inneren dann einsetzen dürfen, und darum geht es, um den Einsatz zu erlauben, wenn nur sie die Fähigleiten hat, eine bestimmte Gefahr abzuwehren, bspw. bei Angriffen aus der Luft, von See her, oder zur Abwehr von ABC-Gefahren, dann haben die Polizeien gar nicht die personelle und technische Möglichkeit eine Gefahr abzuwehren, dann sind wir auf den Schutz der Bundeswehr angewiesen. Und da darf es keine verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen geben, das muss klar im Gesetz geregelt werden."

    Entgegnet dem Wolfgang Bosbach von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er will Rechtssicherheit und deshalb das Grundgesetz so ändern, dass ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren ohne Problem möglich ist. Bundesinnenminister Otto Schily hält von diesen Plänen allerdings ganz und gar nichts.

    "An der Stelle muss ich fragen, wie soll denn das geschehen? Sollen jetzt Panzer auffahren, sollen Raketenbeschuss, soll ein Dorf umstellt werden, dann mit militärischen Mitteln dort vorgegangen werden? Das sind ja völlig irreale Vorstellungen. Und das ist falsch, dafür ist weder die Bundeswehr ausgebildet noch ausgestattet und das würde auch etwas bewirken was sich Militarisierung der Gesellschaft nennen würde. Wenn wir die Bundeswehr jetzt überall postieren an der Bahn, an den Flughäfen dann wird das unmerklich das Bewusstsein der Menschen verändern."

    Und was diesen Punkt angeht, da sind sich zur Abwechslung einmal SPD und die FDP überraschend nahe. Max Stadler:

    "Aber als FDP sagen wir auch, die Arbeit von Polizei und Bundeswehr ist im Grundprinzip strikt zu trennen. Das sind ganz unterschiedliche Aufgabenstellungen und die Ausbildung ist auch völlig verschieden und deswegen wollen wir nicht, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren sozusagen zum Normalfall wird, sondern wir wollen, dass wie bisher die Polizei die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe zu Hilfe rufen kann wenn sie eben mit eigenen technischen Möglichkeiten beispielsweise bei einem bestimmten Vorgang alleine nicht mehr zurecht kommt."

    Sowohl FDP, SPD und die Bündnisgrünen wollen die Bundeswehr nicht zu einer zweiten Polizei umrüsten - das allerdings wollen auch die Christdemokraten nicht, auch wenn ihnen das in dieser Situation gerne vorgeworfen wird.

    Wie gut oder schlecht die Polizeien ausgestattet sind, das liegt einzig und alleine im Ermessen der Länder. Anders sieht das bei bestehenden Bundesgesetzen aus. Dazu gehört eine Regelung, die besonders den Liberalen ein Dorn im Auge ist.

    "Seit 1. April 2005 gilt eine Neuregelung, die in einem Rechtsstaat so nicht Bestand haben kann, nach Meinung der FDP dringend wieder geändert werden muss. Es dürfen jetzt verschiedene Behörden, die nicht einmal namentlich in dem Gesetz genannt sind, online Auskünfte über Bankstammdaten von Bürgern einholen, also die Frage wo man welches Bankkonto führt, und in einem Zweiten Schritt unter bestimmten Voraussetzungen auch online Einblick nehmen in den Inhalt der Bankkonten und die Kontobewegungen. Jeder ist natürlich bestrebt Steuerbetrug zu verhindern, aber die Voraussetzung dass es um Steuerbetrug gehen müsste wurde in dem Gesetz aufgegeben. Es ist in dem Gesetz nicht vorgesehen, dass es einen richterlichen Beschluss gibt zur Einsichtnahme in die Bankkonten und vor allem, das kritisieren wir am meisten, es ist in diesem Gesetz nicht vorgeschrieben, dass die Betroffenen anschließend wenigstens davon informiert werden damit sie gegebenenfalls gerichtlichen Rechtschutz beanspruchen können."

    Das sei doch der gläserne Bürger, schimpft Max Stadler. Der mögliche größere Koalitionspartner, die CDU/CSU, sieht das allerdings ein klein wenig anders. Nur soviel Einigkeit bestehe, sagt Wolfgang Bosbach, das bisherige Gesetz werde so wohl nicht zu halten sein.

    "Also ich kann mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige gesetzliche Regelung vornehm ausgedrückt hinterfragt, oder dass das Bundesverfassungsgericht sogar Änderungen verlangt. Ich persönlich sehe in der jetzigen rechtlichen Regelung keine Abschaffung des Bankgeheimnisses, allerdings stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber hinreichend präzise konkretisiert hat welche Behörde unter welchen Voraussetzungen die Kontenstammdaten abfragen darf. Das Bankgeheimnis soll bleiben wie es ist, aber es hat nicht den Zweck, den Steuerverkürzer, den Steuerhinterzieher zu schützen, das ist nicht der Zweck des Bankgeheimnisses."

    Das Bankgeheimnis fällt unter den Oberbegriff "Bürgerrechte und Datenschutz". Zwei Themen, denen sich sowohl Bündnis90/DieGrünen, FDP als auch Die Linke/PDS ausführlich widmen: Denn was sei schon Sicherheit wert, wenn der Bürger keine Freiheiten mehr habe, lautet, kurz zusammengefasst, die Argumentation der kleinen Parteien. Die Großen, SPD und CDU/CSU würden das im Prinzip zwar so auch unterschreiben, scheinen aber eher bereit Bürgerrechte einzuschränken, um speziell den Terrorismus besser bekämpfen zu können.

    Beispiel Telefonüberwachung: Nirgendwo auf der Welt würde soviel mitgelauscht wie in Deutschland, klagen sowohl FDP als auch Bündnisgrüne. Das müsse sich ändern, meinen sie. Bundesinnenminister Otto Schily sieht das freilich anders, will gar manche Kommunikationsdaten noch länger speichern lassen als bisher.

    Wenn sich die Programme also nicht gravierend unterscheiden. Dann bliebe die Frage, was denn aus Sicht der Politiker am dringendsten umgesetzt werden müsste.

    Otto Schily:
    "Die Erweiterung der Befugnisse des BKA, also es geht darum, auch einige Befugnisse zu erreichen für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das muss also den Zugang zu den so genannten Kontostammdaten haben, es macht ja keinen Sinn, dass im Einzelfall das Bundesamt für Verfassungsschutz sogar die Kontobewegungen anschauen kann, aber nicht feststellen kann ob eine Person, die wir als Gefahr erkannt haben, über mehrere Konten verfügt und wo die sich befinden. Wir wissen, dass wir auch bei der Bekämpfung von Terrorismus auf die finanziellen Transaktionen achten müssen, also das gehört dazu und das sind jetzt schon zwei Wünsche und der dritte ist, dass wir möglichst bald voran kommen mit einem modernen Bau für das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das notwendig ist, um auch die äußeren Rahmenbedingungen besser zu gestalten als das gegenwärtig der Fall ist."

    Meint Bundesinnenminister Otto Schily. Für Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) steht auch die Bekämpfung des Terrorismus im Mittelpunkt:

    "Das erste wäre für mich die Antiterror-Datei der Sicherheitsbehörden, der Informationsaustausch, übrigens nicht nur national auch international, spielt eine überragende Rolle auch den internationalen Terrorismus werden wir nur international erfolgreich bekämpfen können. Das zweite wäre, ich bin der festen Überzeugung auch nach Gesprächen mit Richtern, die mit diesem Instrument gearbeitet haben, dass eine Kronzeugenregelung, die in der Vergangenheit sehr hilfreich war, uns auch helfen könnte, nicht nur beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität auch beim Kampf gegen terroristische Strukturen und das dritte hat mit dem Recht relativ wenig zu tun, aber viel mit polizeilicher Praxis, wir brauchen dringend einen bundesweiten Digitalfunk für die Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Wir sind eine führende Industrienation. Es gibt in Europa noch zwei Länder, die keinen abhörsicheren Digitalfunk haben, das sind Albanien und Deutschland und das ist ein echter Skandal."

    Einen deutlich anderen Schwerpunkt beschreibt die innenpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Silke Stokar:

    "Ich würde mir wünschen, dass die Parlamente insgesamt ihre Verantwortung für die Einhaltung der Verfassung wieder ernster nehmen. Für mich ist es ein Armutszeugnis von Politik insgesamt, dass wir in den vergangenen Jahren sei es beim Lauschangriff oder der Telefonüberwachung ständig an die verfassungsrechtlichen Grenzen auf die verfassungsrechtlichen Grenzen durch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen werden, das heißt ich wünsche mir einen Konsens in der Innenpolitik, dass Maßstab für staatliche Eingriffe und Befugnisse unsere Verfassung ist."

    Die Liberalen wiederum setzen auch wieder andere Prioritäten:

    Max Stadler:
    "Ich würde als erstes wirklich dafür sorgen, dass der Informationsaustausch zwischen unseren 37 Sicherheitsbehörden verbessert wird, denn Kenntnis über Gefahrenlagen ist das A und O für polizeiliche Gefahrenabwehr. Zweitens: Die FDP würde dafür sorgen, dass der Vertrag, den die Bundesrepublik mit anderen EU-Staaten abgeschlossen hat, zum Informationsaustausch auf der EU-Ebene sofort ratifiziert wird. Das ist nämlich von der alten Bundesregierung versäumt worden, die Ratifizierung noch in den Bundestag einzubringen."

    Bis zu den Wahlen ist ja noch eine gute Woche Zeit. Danach wird sich entscheiden, welche dieser vielen und komplizierten Konzepte Wirklichkeit werden. Bundesinnenminister Otto Schily denkt auf jeden Fall noch lange nicht daran aufzuhören. Er will in der nächsten Legislaturperiode wieder Bundesinnenminister sein - wenn das denn des Wählers Wille ist.