EuGH-Entscheidung
Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig

Bestimmte Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland verstoßen gegen EU-Recht.

    Ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof.
    Hintergrund der Entscheidung war der Fall eines Afghanen aus dem Landkreis Schweinfurt. (IMAGO / Horst Galuschka / IMAGO / Horst Galuschka)
    Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Laut dem EuGH dürfen grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte Asylbewerbern, für die ein anderes Land zuständig ist, nicht gestrichen werden. Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedsländer einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Betroffenen sicherstelle, hieß es.
    Dem EuGH lag ein Fall aus dem bayerischen Landkreis Schweinfurt vor. Dort lehnten die Behörden den Asylantrag eines Afghanen ab und ordneten seine Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Rumänien an. Daraufhin wurden dem Mann weniger Sachleistungen bewilligt. Der Betroffene klagte dagegen vor deutschen Sozialgerichten - diese zogen den EuGH hinzu.
    Diese Nachricht wurde am 04.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.