Die Forschung an den embryonalen Stammzellen (ES) entwickelt sich rasant. Kein Wunder, dass auch die offiziellen Vertreter der Wissenschaft immer wieder ihre Position überdenken mussten. Kaum waren die ersten menschlichen embryonalen Stammzellen in den USA isoliert, da legte die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG schon eine erste Stellungnahme vor. 1999 überwog die Skepsis. Doch dann gab es eine ersten deutschen Antrag zur Arbeit mit importierten humanen ES-Zellen und die DFG verabschiedete 2001 einen deutlich positiveren Bericht. Der beeinflusste den Gesetzgeber und führte mit zur Verabschiedung des Stammzellgesetzes. Danach ist den deutschen Forschern zwar die Isolierung menschlicher embryonaler Stammzellen verboten, sie dürfen sie aber importieren, sofern sie vor einem Stichtag, dem 1.1.2002 im Ausland hergestellt wurden. So ist Forschung in Deutschland möglich, ohne dass dadurch die Zerstörung von Embryonen veranlasst würde.
Seitdem hat sich viel getan. In ihrem Bericht betont die DFG zweierlei. Die Arbeit mit den embryonalen Stammzellen hat viel wissenschaftliche Erkenntnisse gebracht. Demgegenüber hätten sich die Hoffnungen, mit den Stammzellen des Erwachsenen ähnliche Fortschritte zu erzielen, nicht erfüllt. Beide Gebiete müssten weiter intensiv gefördert werden, gleichzeitig, so die DFG, ist es aber auch notwendig, die deutschen Gesetze zu überdenken. Konkret geht es vor allem um drei Dinge, meint Professor Ernst-Ludwig Winnacker Präsident der DFG:
" Erstens: Die Stichtagsregelung sollte abgeschafft werden. Der deutschen Forschung sollten auch neuere, im Ausland hergestellte und verwendete Stammzelllinien zugänglich gemacht werden, sofern sie - und dabei bleiben wir -, sofern sie aus so genannten überzähligen Embryonen entstanden sind. "
Die vor dem Stichtag erzeugten embryonalen Zelllinien sind allesamt mit tierischen Produkten verunreinigt sind und werden sich deshalb nie für eine Therapie eignen. Außerdem unterliegen sie dem Patentschutz. Inzwischen gibt es neue standardisierte Zellen, die diese Probleme nicht haben. Nach den Wünschen der DFG sollten auch deutsche Forscher sie nutzen dürfen.
Bisher ist die Arbeit mit menschliche ES-Zellen ausschließlich für die Grundlagenforschung erlaubt. Wunsch zwei der DFG lautet, die Zellen auch für diagnostische oder therapeutische Zwecke nutzen zu dürfen, etwa um zu prüfen, ob Medikamente giftig für Embryonen sind. Vor allem aber will die DFG darauf dringen, dass deutsche Forscher straffrei mit Forschern im Ausland zusammenarbeiten dürfen, die diese neuen ES-Zellen verwenden.
Jochen Taupitz: " Die rechtliche Lage ist insofern ganz eindeutig, als sich der deutsche Wissenschaftler strafbar macht, wenn er als so genannter Mittäter mit einem ausländischen Forscher zusammenarbeitet und dieser ausländische Forscher neue Stammzellenlinien im Ausland verwendet. Sicher ist, dass durch die Strafdrohungen ganz erhebliche Sorge, Unruhe bei den deutschen Forschern, aber insbesondere bei den ausländischen Forschern besteht. "
Das führt, meint der Rechtswissenschaftler Professor Jochen Taupitz zu einer Isolierung der deutschen Forschung, die vor allem Nachwuchswissenschaftler trifft. Deshalb sollte der Geltungsbereich des Stammzellgesetzes klar auf die Forschung in Deutschland beschränkt werden.
Während die DFG also die Forschung an ES-Zellen neu geregelt sehen will, bleibt ihre Position zum Klonen unverändert. Sowohl das Klonen von Babys wie auch das Klonen vom Zellen zu Forschungszwecken, der so genannte Kerntransfer, sollte verboten bleiben. Was die Lockerung des Stammzellgesetzes betrifft, ist Ernst Ludwig Winnacker, optimistisch.
" Unsere Erwartungen sind schon groß, weil wir nicht in dieser Stellungnahme keine grundsätzlichen Veränderungen der Situation verlangen. Wir verlangen nicht Embryonen zu Forschungszwecken herzustellen und ähnliche Dinge, sondern wir verlangen nur die Abschaffung des Stichtags. "
Doch diese Bescheidenheit ist bei den Politikern so nicht angekommen. Eine Stunde nach der Vorstellung der DFG-Stellungnahme trat schon die Bundesforschungsministerin Annette Schavan vor die Presse.
" Mit dem Stammzellgesetz von 2002 hat der deutsche Bundestag einen Lösungsweg beschritten, der die unterschiedlichen ethischen Bewertungen wahrt und Forschung ermöglicht. Durch einen festen Stichtag stellen wir sicher, dass von Deutschland keine Anreize zur Zerstörung von Embryonen ausgehen und die Vermeidung solcher Anreize gehört zur Substanz der deutschen Gesetzgebung. Deshalb lehnen wir die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geordert Abschaffung der Stichtagsregelung ab. "
Eine kalte Dusche für die DFG. Die Bundesforschungsministerin versprach aber, eine Präzisierung der strafrechtlichen Bestimmungen zumindest zu diskutieren.
Seitdem hat sich viel getan. In ihrem Bericht betont die DFG zweierlei. Die Arbeit mit den embryonalen Stammzellen hat viel wissenschaftliche Erkenntnisse gebracht. Demgegenüber hätten sich die Hoffnungen, mit den Stammzellen des Erwachsenen ähnliche Fortschritte zu erzielen, nicht erfüllt. Beide Gebiete müssten weiter intensiv gefördert werden, gleichzeitig, so die DFG, ist es aber auch notwendig, die deutschen Gesetze zu überdenken. Konkret geht es vor allem um drei Dinge, meint Professor Ernst-Ludwig Winnacker Präsident der DFG:
" Erstens: Die Stichtagsregelung sollte abgeschafft werden. Der deutschen Forschung sollten auch neuere, im Ausland hergestellte und verwendete Stammzelllinien zugänglich gemacht werden, sofern sie - und dabei bleiben wir -, sofern sie aus so genannten überzähligen Embryonen entstanden sind. "
Die vor dem Stichtag erzeugten embryonalen Zelllinien sind allesamt mit tierischen Produkten verunreinigt sind und werden sich deshalb nie für eine Therapie eignen. Außerdem unterliegen sie dem Patentschutz. Inzwischen gibt es neue standardisierte Zellen, die diese Probleme nicht haben. Nach den Wünschen der DFG sollten auch deutsche Forscher sie nutzen dürfen.
Bisher ist die Arbeit mit menschliche ES-Zellen ausschließlich für die Grundlagenforschung erlaubt. Wunsch zwei der DFG lautet, die Zellen auch für diagnostische oder therapeutische Zwecke nutzen zu dürfen, etwa um zu prüfen, ob Medikamente giftig für Embryonen sind. Vor allem aber will die DFG darauf dringen, dass deutsche Forscher straffrei mit Forschern im Ausland zusammenarbeiten dürfen, die diese neuen ES-Zellen verwenden.
Jochen Taupitz: " Die rechtliche Lage ist insofern ganz eindeutig, als sich der deutsche Wissenschaftler strafbar macht, wenn er als so genannter Mittäter mit einem ausländischen Forscher zusammenarbeitet und dieser ausländische Forscher neue Stammzellenlinien im Ausland verwendet. Sicher ist, dass durch die Strafdrohungen ganz erhebliche Sorge, Unruhe bei den deutschen Forschern, aber insbesondere bei den ausländischen Forschern besteht. "
Das führt, meint der Rechtswissenschaftler Professor Jochen Taupitz zu einer Isolierung der deutschen Forschung, die vor allem Nachwuchswissenschaftler trifft. Deshalb sollte der Geltungsbereich des Stammzellgesetzes klar auf die Forschung in Deutschland beschränkt werden.
Während die DFG also die Forschung an ES-Zellen neu geregelt sehen will, bleibt ihre Position zum Klonen unverändert. Sowohl das Klonen von Babys wie auch das Klonen vom Zellen zu Forschungszwecken, der so genannte Kerntransfer, sollte verboten bleiben. Was die Lockerung des Stammzellgesetzes betrifft, ist Ernst Ludwig Winnacker, optimistisch.
" Unsere Erwartungen sind schon groß, weil wir nicht in dieser Stellungnahme keine grundsätzlichen Veränderungen der Situation verlangen. Wir verlangen nicht Embryonen zu Forschungszwecken herzustellen und ähnliche Dinge, sondern wir verlangen nur die Abschaffung des Stichtags. "
Doch diese Bescheidenheit ist bei den Politikern so nicht angekommen. Eine Stunde nach der Vorstellung der DFG-Stellungnahme trat schon die Bundesforschungsministerin Annette Schavan vor die Presse.
" Mit dem Stammzellgesetz von 2002 hat der deutsche Bundestag einen Lösungsweg beschritten, der die unterschiedlichen ethischen Bewertungen wahrt und Forschung ermöglicht. Durch einen festen Stichtag stellen wir sicher, dass von Deutschland keine Anreize zur Zerstörung von Embryonen ausgehen und die Vermeidung solcher Anreize gehört zur Substanz der deutschen Gesetzgebung. Deshalb lehnen wir die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geordert Abschaffung der Stichtagsregelung ab. "
Eine kalte Dusche für die DFG. Die Bundesforschungsministerin versprach aber, eine Präzisierung der strafrechtlichen Bestimmungen zumindest zu diskutieren.